Länder der Erde » Europa » Deutschland » Bekannte Personen » Deutschland Bekannte Personen: Bundeskanzler

Naturwissenschaft

Warum ist die Sonne rot?

      Naturwissenschaft

Wissen

Die sieben Weltwunder der Antike

      Wissen

Hagel

Hagel und Graupel

      Hagel

Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland

Die Bundeskanzler

Deutschland, Bonn, Adenauer Büste
Adenauer Büste © goruma (Dr.Ramm)

Der erste Bundeskanzler der 1949 gegründeten Bundesrepublik Deutschland war Konrad Adenauer. Eine ausführliche Darstellung seiner Person finden Sie hier >>>
Der Bundeskanzler wird vom Deutschen Bundestag gewählt. Die genaue Prozedur wird in Artikel 63 des Grundgesetzes geregelt. Der Artikel lautet:

Artikel 63 GG
(1) Der Bundeskanzler wird auf Vorschlag des Bundespräsidenten vom Bundestage ohne Aussprache gewählt.
(2) Gewählt ist, wer die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages auf sich vereinigt. Der Gewählte ist vom Bundespräsidenten zu ernennen.
(3) Wird der Vorgeschlagene nicht gewählt, so kann der Bundestag binnen vierzehn Tagen nach dem Wahlgange mit mehr als der Hälfte seiner Mitglieder einen Bundeskanzler wählen.
(4) Kommt eine Wahl innerhalb dieser Frist nicht zustande, so findet unverzüglich ein neuer Wahlgang statt, in dem gewählt ist, wer die meisten Stimmen erhält. Vereinigt der Gewählte die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages auf sich, so muß der Bundespräsident ihn binnen sieben Tagen nach der Wahl ernennen. Erreicht der Gewählte diese Mehrheit nicht, so hat der Bundespräsident binnen sieben Tagen entweder ihn zu ernennen oder den Bundestag aufzulösen. 

Weitere Artikel des Grundgesetzes, die das Amt des Bundeskanzlers betreffen:

Artikel 62 GG
Die Bundesregierung besteht aus dem Bundeskanzler und aus den Bundesministern

Artikel 64 GG
(1) Die Bundesminister werden auf Vorschlag des Bundeskanzlers vom Bundespräsidenten ernannt und entlassen.
(2) Der Bundeskanzler und die Bundesminister leisten bei der Amtsübernahme vor dem Bundestage den in Artikel 56 vorgesehenen Eid.

Artikel 65 GG
Der Bundeskanzler bestimmt die Richtlinien der Politik und trägt dafür die Verantwortung. Innerhalb dieser Richtlinien leitet jeder Bundesminister seinen Geschäftsbereich selbständig und unter eigener Verantwortung. Über Meinungsverschiedenheiten zwischen den Bundesministern entscheidet die Bundesregierung. Der Bundeskanzler leitet ihre Geschäfte nach einer von der Bundesregierung beschlossenen und vom Bundespräsidenten genehmigten Geschäftsordnung.

Artikel 66 GG
Der Bundeskanzler und die Bundesminister dürfen kein anderes besoldetes Amt, kein Gewerbe und keinen Beruf ausüben und weder der Leitung noch ohne Zustimmung des Bundestages dem Aufsichtsrate eines auf Erwerb gerichteten Unternehmens angehören.

Artikel 67 GG
(1) Der Bundestag kann dem Bundeskanzler das Mißtrauen nur dadurch aussprechen, daß er mit der Mehrheit seiner Mitglieder einen Nachfolger wählt und den Bundespräsidenten ersucht, den Bundeskanzler zu entlassen. Der Bundespräsident muß dem Ersuchen entsprechen und den Gewählten ernennen.
(2) Zwischen dem Antrage und der Wahl müssen achtundvierzig Stunden liegen.

Artikel 68 GG
(1) Findet ein Antrag des Bundeskanzlers, ihm das Vertrauen auszusprechen, nicht die Zustimmung der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages, so kann der Bundespräsident auf Vorschlag des Bundeskanzlers binnen einundzwanzig Tagen den Bundestag auflösen. Das Recht zur Auflösung erlischt, sobald der Bundestag mit der Mehrheit seiner Mitglieder einen anderen Bundeskanzler wählt.
(2) Zwischen dem Antrage und der Abstimmung müssen achtundvierzig Stunden liegen.

Artikel 69 GG
(1) Der Bundeskanzler ernennt einen Bundesminister zu seinem Stellvertreter.
(2) Das Amt des Bundeskanzlers oder eines Bundesministers endigt in jedem Falle mit dem Zusammentritt eines neuen Bundestages, das Amt eines Bundesministers auch mit jeder anderen Erledigung des Amtes des Bundeskanzlers.
(3) Auf Ersuchen des Bundespräsidenten ist der Bundeskanzler, auf Ersuchen des Bundeskanzlers oder des Bundespräsidenten ein Bundesminister verpflichtet, die Geschäfte bis zur Ernennung seines Nachfolgers weiterzuführen.

 
Name Partei Amtsantritt Amtsende Geburtstag Todestag Verstorben in
Konrad Hermann Joseph Adenauer CDU 20. Sept. 1949 1963  5. Jan. 1876 19. April 1967 Rhöndorf bei Bonn
Ludwig Wilhelm Erhard CDU 1963 1966 04. Febr. 1897 5. Mai 1977  Bonn/NRW 
Kurt Georg Kiesinger CDU 01. Dez. 1966 1969 06. April 1904 9.März 1988 Tübingen/BW 
Willy Brandt SPD 1969  1974  18. Dez. 1913  08. Okt. 1992 Unkel/Rhein bei Bonn
Helmut Heinrich Waldemar Schmidt SPD 1974 1982 23. Dez. 1918 10.11. 2015 Hamburg
Helmut Josef Michael Kohl CDU 1982 1998  03. April 1930 16. 06. 2017 Ludwigshafen
Gerhard Fritz Kurt Schröder SPD 1998 2005 07. April 1944    
Angela Dorothea Merkel CDU 22. Nov. 2005   amtierend 17. Juli 1954    
Angela Dorothea Merkel CDU widergewählt am 17. Dez. 2013 amtierend 17. Juli 1954    

Hinweis
Während der Kanzlerschaft von Helmut Schmidt hatten vier US-Präsidenten amtiert: Richard Nixon (1969-1974), Gerald Ford (1974-1977), Jimmy Carter (1977-1981) und Ronald Reagan (1981-1989)






Kommentieren

eMail:  

Name:  

Kommentar:  


Benoten sie diesen Artikel


 
gut 1   2   3   4   5  schlecht 


NS-Widerstandskämpfer

Der Bendlerblock ist ein großer Gebäudekomplex, der sich an der Stauffenbergstraße und dem Reichpiet...

      NS-Widerstandskämpfer

Musiker

Georg Friedrich Händel (1685-1759) Komponist des Barock; zahlreiche Opern und Oratorien, da...

      Musiker

Politiker

Konrad Adenauer war der 1. Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland - und zwar von 1949 bis...

      Politiker

Theologen und Philosophen

Thomas Abbt (1738-1766)Schriftsteller und PhilosophHeinrich Abeken (1809-1872)TheologeTheodor W. Ado...

      Theologen und Philosophen