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Politisches System
Die BRD ist eine föderalistisch gegliederte, parlamentarische und soziale Demokratie. Nach Artikel 20 des Grundgesetzes ist sie ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
Staatsoberhaupt ist ein(e) Bundespräsident(in), der (die) alle 5 Jahre von der eigens für diesen Zweck existierenden Bundesversammlung gewählt wird.
Das Parlament der Bundesrepublik Deutschland ist der Deutsche Bundestag, der seinen Sitz im Berliner Reichstagsgebäude hat und alle vier Jahre in freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt wird. Regierungschef ist der Bundeskanzler, der vom Deutschen Bundestag gewählt wird. Auf Vorschlag des Bundeskanzlers ernennt und entlässt der Bundespräsident die Minister des Bundeskabinetts. Der Bundeskanzler kann mithilfe eines konstruktiven Misstrauensvotums abgewählt werden.
Eine zweite Kammer, der Bundesrat, besteht aus Vertretern der Länder, die von den dortigen Regierungen entsandt werden. Die Anzahl der Stimmen im Bundesrat richtet sich, entsprechend Art. 51 des Grundgesetzes, nach der Einwohnerzahl der Länder. Dabei besitzt ein Bundesland mindestens drei und maximal sechs Stimmen. Insgesamt verfügen die Länder im Bundesrat über 69 Stimmen. Beispielsweise haben Bremen drei, Bayern sechs, Nordrhein-Westfalen sechs und Berlin drei Stimmen.
Alle Gesetze, welche die Finanzen oder die Verwaltung der Länder betreffen, sind zustimmungspflichtig. Das bedeutet, dass ein Gesetz nur dann in Kraft tritt, wenn Bundestag und Bundesrat zugestimmt haben. Nicht zustimmungspflichtige Gesetze können dagegen trotz Ablehnung des Bundesrates in Kraft treten.
Die 16 Bundesländer besitzen ihrerseits eigene Parlamente, die in Hamburg und Bremen Bürgerschaft und in Berlin Abgeordnetenhaus heißen. Die Bundesländer haben darüber hinaus eigene Regierungen, an deren Spitze - mit Ausnahme von Berlin, Bremen und Hamburg - ein Ministerpräsident steht. In Berlin ist der Regierungschef der Regierende Bürgermeister, in Hamburg und Bremen jeweils der 1. Bürgermeister. Die Länder besitzen Gesetzgebungskompetenzen u. a. auf folgenden Gebieten:
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Polizei
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Justizverwaltung
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Schulpolitik
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Hochschulpolitik
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Innenverwaltung
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Länder-Finanzpolitik
Gründungstag
Der 23. Mai 1949 ist der Gründungstag der Bundesrepublik Deutschland (BRD), da an diesem Tag das Grundgesetz in Kraft trat.
Die ehemalige DDR trat der Bundesrepublik Deutschland am 3. Oktober 1990 bei.
Die offizielle Bezeichnung des Landes lautet:
Bundesrepublik Deutschland
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Nationalhymne
Die Nationalhymne eines Landes ist ein meist mit einem Text unterlegtes Musikstück, das Staats-, Lebens- und Nationalgefühl eines Landes zum Ausdruck bringen soll. Sie wird bei besonders festlichen Anlässen gespielt, z.B. bei Staatsbesuchen, an besonderen Feiertagen oder zur Ehrung von Politikern, Wirtschaftsführern u. a. Auch bei der Siegerehrung anlässlich internationaler Sportereignisse wie Olympischen Spielen, der Tour de France oder Welt- und Europameisterschaften kommt die Nationalhymne des jeweiligen Siegerlandes zur Aufführung. In den meisten europäischen Ländern wurden die Nationalhymnen und -fahnen zum Ende des 18. und Beginn des 19. Jahrhunderts eingeführt, nachdem sie ihre Unabhängigkeit erreicht hatten.
Nationalhymne der BRD
Die Nationalhymne der Bundesrepublik Deutschland ist die dritte Strophe des von Hoffmann von Fallersleben (1798-1874) im Jahre 1841 auf Helgoland gedichteten "Lied der Deutschen". Der Text des Liedes wurde mit der Melodie des von Joseph Haydn (1732-1809) im Jahr 1797 komponierten österreichischen Kaiserquartetts verbunden. Das gesamte Deutschlandlied (drei Strophen) wurde das erste Mal 1922 zur deutschen Nationalhymne erklärt. Die Grundlage für die Einführung des Deutschlandliedes als Hymne der Bundesrepublik Deutschland bildete ein Kabinettsbeschluss unter dem Kanzler Konrad Adenauer sowie ein Briefwechsel von Adenauer mit dem Bundespräsidenten Theodor Heuss vom 29. April bis zum 2. Mai des Jahres 1952.
Im Gegensatz zur Bundesfahne, die im Artikel 22 des Grundgesetzes geregelt ist, gibt es für die Nationalhymne keine Rechtsgrundlage.
Nach der Wiedervereinigung Deutschlands am 9. Oktober 1990 wurde die dritte Strophe der Hymne auf Grundlage eines Briefwechsels zwischen Kanzler Helmut Kohl und Bundespräsident Richard von Weizsäcker vom 19. bis zum 23. August 1991 zur Nationalhymne Gesamtdeutschlands erklärt.
Einigkeit und Recht und Freiheit |
Nationalhymne der DDR
Der Text der DDR-Nationalhymne stammt von Johannes Robert Becher (1891-1958), die Melodie von Hanns Eisler (1898-1968). Seit Anfang der 1970er Jahre wurde sie nur noch ohne Text gespielt, da dieser nicht mehr der öffentlichen Absage der SED-Führung an eine Wiedervereinigung Deutschlands entsprach.
Der Text
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Nationalflagge
Die Nationalflagge (Landesfahne) symbolisiert bestimmte historische Entwicklungen oder besondere Eigenschaften ihres Landes. Sie dient dazu, die Herkunft zu kennzeichnen. Fahnen, Feldzeichen, Flaggen oder Wappen besitzen von je her einen hohen Symbolwert. So werden Soldaten zur Fahne gerufen, ein Fähnrich trug früher in der Schlacht zur Orientierung der Soldaten der Einheit eine Fahne bzw. ein Feldzeichen. Heute besitzt jedes Land eine eigene Nationalflagge, die oft durch zahlreiche weitere Flaggen im Inneren ergänzt werden. Jedes Bundesland der Bundesrepublik Deutschland z.B. hat eine eigene Landesflagge.
In Artikel 22 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland ist festgelegt:
"Die Bundesflagge ist schwarz-rot-gold."
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