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Verkehr in Deutschland

Inhaltsverzeichnis

Einige allgemeine Hinweise

Um Ärger mit der Polizei oder gar den Gerichten zu vermeiden, sollte man sich in Deutschland strikt an die geltenden Verkehrsregeln halten.

Die angegebenen Höchstgeschwindigkeiten können selbstverständlich durch aktuelle Verkehrsschilder verringert sein. Es ist unabhängig von den hier gegebenen Informationen für Touristen aus dem Ausland empfehlenswert, beim ADAC oder dem AvD weitere Informationen einzuholen.

Ab Juli 2014 sind Warnwesten verpflichtend, jedes Auto muss dann mindestens eine an Bord haben.

Ab Mai 2014 ist das neue Punktesystem in Kraft, dabei verliert man seinen Führerschein bereits bei 8 Punkten in Flensburg.
Von Oktober bis April sollte man Winterreifen fahren, die allerdings nur bei entsprechender Witterung verpflichtend sind.

Besondere Vorschriften
Motorräder müssen auch tagsüber mit Licht gefahren werden.

In Spielstraßen ist das Parken nur in ausdrücklich dafür vorgesehenen Parkbuchten o.ä. gestattet. Die Geschwindigkeit ist dort Schritttempo.
In Bereichen, die als 30er-Zonen ausgewiesen werden, gilt solange eine Begrenzung auf 30 km/h bis die Zone durch das entsprechende Schild wieder aufgehoben worden ist.

In zahlreichen deutschen Städten wurden im Laufe des Jahres 2008 Umweltzonen eingerichtet und durch Schilder ausgewiesen. Sie dürfen nur von Kfz. mit einer entsprechenden Plakette befahren werden. Das gilt auch für Besucher aus anderen Städten und aus dem Ausland.

Mofas
Mofas dürfen innerstädtisch keine Fahrradwege benutzen. Es sei, dass dies durch Verkehrsschilder ausdrücklich erlaubt ist.
Außerhalb geschlossener Ortschaften dürfen sie dagegen benutzt werden, es sei, dass es durch Verkehrsschilder ausdrücklich verboten ist.

Richtgeschwindigkeit
Die Richtgeschwindigkeit auf deutschen Autobahnen beträgt für Kfz. bis 3,5 t  in der Regel 130 km/h. Ein Überschreiten führt jedoch zu keinerlei Sanktionen. Wer aber - ohne eigenes Verschulden - mit einer höheren Geschwindigkeit in einen Verkehrsunfall verwickelt wird, muss mit einer Mithaftung von ca. 25% rechnen. Eine Ausnahme davon ist nur zu erwarten, sofern eindeutig nachgewiesen werden kann, dass der Unfall mit der Überschreitung der Richtgeschwindigkeit in keinem Zusammenhang steht - was meist ziemlich schwierig sein dürfte!

Winterreifen
Mit Zustimmung des Bundesrates wurde es ab Anfang Dezember 2010 für Kraftfahrzeuge - einschließlich von motorisierten Zweirädern - Pflicht, bei Schnee, Schneematsch oder bei Schnee- und Reifglätte sowie bei Eisglätte Winterreifen oder Ganzjahresreifen zu verwenden. Bei Nichtbeachtung wird ein Bußgeld in Höhe von 40 € plus 1 Punkt in Flensburg fällig.
Sofern es zu Behinderungen oder Sachschäden kommt, erhöht sich das Bußgeld auf 80 €.
LKWs und Busse mit mehr als acht Plätzen müssen nur die Antriebsräder mit einer derartigen Bereifung versehen.

Alkoholmissbrauch im Straßenverkehr

Promillegrenzen
In Deutschland besteht für die Fahrer von Kraftfahrzeugen eine Grenze für den Blutalkoholspiegel von 0,5 Promille und bei Auffälligkeiten (Schlangenlinien fahren, Unfälle) von 0,3 Promille.
Seit August 2007 besteht für die Fahrer von Kraftfahrzeugen in einem Alter unter 21 Jahre ein absolutes Alkoholverbot. Für Fahranfänger über 21 Jahre gilt für die zweijährige Probezeit nach bestandener Fahrprüfung ebenfalls eine Nullpromillegrenze.
Verstöße werden mit 250 € und einem Punkt in Flensburg geahndet.

Am 1. Mai 2014 traten folgende Neuerungen in Kraft, so wird bereits ab 8 Punkten der Führerschein entzogen und kann frühestens 6 Monate später neu beantragt werden:

Blutalkoholwert (Promille) Sanktionen ohne Auffälligkeiten Sanktionen bei Auffälligkeiten
unter 0,3 keine keine
0,3 bis 0,49  keine Ohne Unfall:
1. Geldstrafe ab 30 Tagessätze
2. mindestens 6 Monate Führerscheinentzug
3.  zwei Punkte in Flensburg

Bei Unfällen:
1. Geldstrafe ab 45 Tagessätze
2. mindestens 9 Monate Führerscheinentzug
3.  drei Punkte in Flensburg
0,5 bis 1,09 1.  500 € Bußgeld
2. ein Monat Führerscheinentzug
3. zwei Punkte in Flensburg
4. nach dem 2. Mal MPU*
Ohne Unfall:
1. Geldstrafe ab 30 Tagessätze
2. mindestens 6 Monate Führerscheinentzug
3. zwei Punkte in Flensburg

Bei Unfällen:
1. Geldstrafe ab 45 Tagessätze
2. mindestens 9 Monate Führerscheinentzug
3. drei  Punkte in Flensburg
4. Bei Personenschäden oder Wiederholung: Freiheitsstrafe möglich 
1,1 bis  1,59 1.  Ab 40 Tagessätze Strafe
2. sechs Monate bis 5 Jahre Führerscheinentzug
3. zwei  Punkte in Flensburg
4. nach dem 2. Mal MPU*
Bei Auffälligkeiten oder Unfällen:
1. Geldstrafe ab 50 Tagessätze
2. mindestens 12 Monate Führerscheinentzug
3.  zwei Punkte in Flensburg
4. Bei Personenschäden oder Wiederholung: Freiheitsstrafe möglich
ab 1,6 Mit und ohne Auffälligkeiten:
1. Geldstrafe ab 50 Tagessätze
2. mindestens 12 Monate Führerscheinentzug
3. drei  Punkte in Flensburg
4. Bei Personenschäden oder Wiederholung: Freiheitsstrafe möglich
5. Stets MPU* - auch Fahrradfahrer
Die Sanktionen sind bei Auffälligkeiten dieselben wie ohne

MPU* = Medizinisch Psychologische Untersuchung (Im Jahr 2013 rund 107.000)

Hinweis
Die Punkte entfallen - unabhängig davon ob neue hinzugekommen sind - nach folgenden Zeiten:

  • Ordnungswidrigkeiten mit 1 Punkt nach  2,5 Jahren
  • Ordnungswidrigkeiten und Straftaten, jeweils mit 2 Punkten nach 5 Jahren
  • Straftaten mit 3 Punkten nach 10 Jahren

Illegale Drogen

Nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts kann der Führerschein bei einer Konzentration von 1 ng (1ng = 10-9 g) pro Millimeter Blut an THC entzogen werden. THC (Tetrahydrocannabinol) ist der wichtigste Wirkstoff von Hasch bzw. Cannabis.
Der Führerschein wird danach erst nach bestandener MPU neu ausgestellt oder muss neu erworben werden. Dasselbe gilt  auch für eine Reihe von Medikamenten, so  beispielsweise für die bei einer ambulanten Magen- oder Darmspiegelung verwendete Narkosemittel.

Drogen am Steuer haben große Auswirkungen auf den Fahrer. Vor allem die Reaktionszeit des Fahrers kann erheblich beeinträchtigt werden, wodurch er sich nicht nur selbst sondern auch seine Mitmenschen in Gefahr bringt. Die Reaktionszeit verdoppelt sich unter Drogeneinfluss, weshalb im Falle einer Unfallsituation meist nicht rechtzeitig reagiert und gebremst werden kann. Konsumenten überschätzen ihre Fähigkeiten unter Drogeneinfluss und glauben, sie wären noch im Stande das Auto sicher zu lenken.
Das Betäubungsmittelgesetz regelt die Strafen für den Besitz und Konsum von Drogen. Laut Verkehrsrecht ist der Konsum am Steuer verboten, doch dieser kann auch nach dem STGB strafrechtlich verfolgt werden. Dann können Konsumenten vor Gericht und im schlimmsten Fall in Haft landen.
Im Gegensatz zu einigen anderen Verkehrswidrigkeiten können Bußgelder beim Konsum von Drogen sehr hoch werden
Laut Bußgeldtabelle stehen folgende Strafen auf die Vergehen:
• Erstverstoß: 500 Euro Bußgeld/ zwei Punkte in Flensburg/ ein Monat Fahrverbot
• Zweitverstoß: 1000 Euro Bußgeld/ zwei Punkte in Flensburg/ drei Monate Fahrverbot
• Jeder weitere Verstoß: 1500 Euro Bußgeld/ zwei Punkte in Flensburg/ drei Monate Fahrverbot.
 
Auf den Besitz und Konsum von Drogen stehen bis zu 15 Jahre Freiheitsstrafe. Um die Drogen festzustellen, muss ein Bluttest gemacht werden. Drogen können im Gegensatz zu Alkohol auch noch  später festgestellt werden.
Drogenfahrten die  mit einem Unfall enden, werden mit dem dauerhaften Entzug des Führerscheins belangt. Dieser kann nur wiedererlangt werden, indem er neu erworben wird. Dazu ist eine MPU (Medizinisch – Psychologische Untersuchung) notwendig.
Weitere Informationen zu Bußgeldern  finden Sie unter www.bussgeldkataloge.eu vom Verband für bürgernahe Verkehrspolitik
Der Verband für bürgernahe Verkehrspolitik bietet auf seinem kostenlosen Ratgeberportal zudem einen kostenlosen Bußgeldrechner sowie eine Auflistung von Bußgeldern in anderen Ländern.

Straßen in Deutschland

Etwas Historisches
Die erste längere Autofahrt in Deutschland wurde von Cäcilie Bertha Benz (1849-1944) und ihren beiden Kindern - der Ehefrau von Carl Benz - am August 1888 von Mannheim nach Pforzheim (ca. 105 km) durchgeführt. Sie benötigte für die Strecke mit dem 1,5 PS starken Gefährt etwas weniger als 13 Stunden. In einer Apotheke in Wiesloch erstand sie 3 Liter Waschbenzin, damit war dies die erste Tankstelle weltweit.
Anfangs galt in Deutschland bei Dunkelheit eine Geschwindigkeitsbegrenzung, die dem eines gestreckten Trab eines Pferds entsprach - etwa 15 km/h.

Im Jahr 1925 wurde sie auf 25 km/h erhöht.

Im Jahr 1939 waren es dann innerorts 40 km/h und außerorts 60 km/h. 1953 wurde das Tempolimit aufgehoben, aber bereits 1957 auf den noch heute gültigen Wert von  50 km/h innerorts festgelegt.

Im Jahr 1972 folgte dann die Begrenzung von 100 km/h auf Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften.

Auf Autobahnen gibt es bis heute keine generelle Begrenzung.
In Deutschland gab es Mitte der 1920er Jahre rund 250.000 Autos.

Im Jahr 2014 waren es rund 50 Millionen.

Allgemeines
Deutschland hat eines der am besten ausgebauten Straßennetze der Welt.
Es gliedert sich vor allem in Autobahnen, Kraftfahrstraßen (Schnellstraßen), Bundesstraßen, Landstraßen und Kreisstraßen. Dazu kommt das Straßennetz in Ortschaften oder Städten.
Die Länge der Bundesstraßen liegt bei ca. 40.000 km. Die Höchstgeschwindigkeit beträgt hier für PKWs 100 km/h.
Das Netz der Landes-, Kreis- und Gemeindestraßen ist rund 600.000 km lang.

Kraftfahrstraßen
Kraftfahrstraßen -  auch als Schnellstraßen bezeichnet - dürfen nur von Kraftfahrzeugen benutzt werden, die aufgrund ihrer Bauart schneller als 60 km/h fahren können. Im Jahr 2015 gab es in Deutschland rund 3.500 km autobahnähnlich ausgebaute Schnellstraßen.
Für Fahrradfahrer und Fußgänger sind sie gesperrt. Ihr Beginn und Ende werden durch die abgebildeten Verkehrszeichen angezeigt.
Für die maximal erlaubten Geschwindigkeiten gilt folgendes:

  • Auf Kraftfahrstraßen außerhalb von Ortschaften ohne bauliche Trennung (es gibt nur eine durchgezogene Linie zwischen den Fahrtrichtungen), jedoch mit mindestens zwei Fahrspuren pro Richtung,  gilt für PKWs  und andere Kraftfahrzeuge bis 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht keine Geschwindigkeitsbeschränkung, es sei denn, dass diese durch Schilder angeordnet wird. Für andere Fahrzeuge gelten jedoch die gleichen Höchstgeschwindigkeiten, wie sie auch sonst auf außer örtlichen Straßen gelten.
  • Auf Kraftfahrstraßen mit einer baulicher Trennung der Richtungsfahrbahnen (z. B. durch einen Grünstreifen oder eine Mittelleitplanke) gelten – unabhängig von der Zahl der Fahrspuren –  für alle Fahrzeugtypen dieselben Höchstgeschwindigkeiten wie auf Autobahnen.
  • Innerorts gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h - es sei, dass Verkehrszeichen etwas anderes erlauben.

Dies kann man aus § 18 Abs. 5 der  StVO entnehmen, obwohl Absatz 5 ein ziemliches bürokratisches Kauderwelsch ist.

Beginn einer Schnellstraße

Beginn einer Schnellstraße

Ende einer Schnellstraße

Ende einer Schnellstraße

Autobahnen
Das deutsche Autobahnnetz umfasst rund 13.000 km (Stand 2014), wobei Deutschland eines der wenigen Länder ist, in dem es auf der Autobahn keine generelle Geschwindigkeitsbegrenzung gibt.
Mittelstreifen und Leitplanken, ein befestigter Randstreifen, Notrufsäulen sowie zahlreiche Raststätten lassen das Reisen auf deutschen Autobahnen in der Regel als sehr schnelle, sichere und bequeme Art des Reisens erscheinen.
Für LKW´s besteht auf Autobahnen und seit dem 1. August 2012 auch auf vierspurigen Bundesstraßen mit Autobahnanschluss Mautpflicht. PKWs fahren mautfrei.
Die Nummerierung der Autobahnen erfolgt mit der Buchstabenkombination BAB bzw. A und der entsprechenden Nummer von A 1 bis A 999. Mit ungeraden Nummern sind alle Autobahnen von Nord nach Süd und mit geraden die von West nach Ost gekennzeichnet.
Mit einer Länge von 961,7 km ist die A7 von Flensburg bis nach Füssen die längste deutsche Autobahn.

Übrigens

Für historisch Interessierte sei darauf hingewiesen, dass die erste deutsche Autobahn mit einer Länge von rund 20 km im August 1932 zwischen Köln und Bonn durch den damaligen Oberbürgermeister von Köln, Konrad Adenauer, eingeweiht wurde.
Die weltweit erste Autobahn wurde übrigens in Italien im Jahr 1924 zwischen Mailand und Como eröffnet. Der längste Straßentunnel Deutschlands ist der Rennsteigtunnel im Verlauf der A71, der auf einer Länge von 7.916 m (westliche Röhre) und 7.878 m (östliche Röhre) den Kamm des Thüringer Waldes unterquert und Erfurt/Thüringen mit Schweinfurt in Bayern verbindet.

Beginn einer Autobahn

Beginn einer Autobahn

Ende einer Autobahn

Ende einer Autobahn

Flugverbindungen

Berlin, Flughafen, Lufthansa
Flugverbindungen mit Lufthansa © goruma (Dr.Ramm)

Es gibt in Deutschland zahlreiche kleinere und größere Flughäfen mit internationalen Verbindungen, vor allem zu europäische Zielhäfen.
Durch den Einsatz von Billig-Flügen fliegen immer mehr Menschen auch innerhalb des Landes.
Fernreisen nach Asien, Australien, Afrika oder Amerika lassen sich oft nur vom Flughafen in Frankfurt/Main aus durchführen.

Größere Flughäfen

Flughafen Berlin-Brandenburg
(noch nicht eröffnet)

Bremen
Dortmund
Dresden
Düsseldorf
Erfurt/Thüringen
Köln/Bonn (Wahn)
Frankfurt/M.
Hahn/Rheinland-Pfalz
Hamburg
Hannover
Leipzig/Halle
München
Münster/Osnabrück
Nürnberg
Saarbrücken
Stuttgart

Eisenbahnen

Deutschland: Regionalexpress
Deutschland: Regionalexpress © goruma (T.Kruse)

Deutschland verfügt über ein hervorragendes Eisenbahnnetz mit einer Länge von rund 33.300 km, auf denen täglich ca. 39.000 Züge verkehren. 

Es gibt Inter City Expresszüge (ICE) und weitere schnelle Verbindungen mit EC (Euro City), IC (Inter City), IR (Inter Regio) oder auch  RE (Regional  Expresszüge). 
Leider ist das Reisen mit der Bahn in Deutschland sehr teuer. 
So kostet beispielsweise eine "normale" Fahrt, also ohne Bahncard oder Sonderangebote, in der 2. Klasse von Berlin nach München mit dem ICE rund 121 Euro.
Daher empfiehlt es sich für Menschen, die häufiger mit der Bahn fahren, eine Bahncard zu erwerben.  
Da es zudem zahlreiche Verbilligungen und unterschiedliche Sparpreisangebote gibt, ist eine intensive Information vor jeder Zugreise dringend anzuraten.

Busverkehr

Es gibt zahlreiche Buslinien, die deutsche Städte untereinander verbinden. Einer der größten Anbieter ist dabei das Unternehmen, das aus dem Zusammenschluss von "Mein Fernbus" und Flixbus" entstand
Auch viele ausländische Großstädte werden angefahren. Die jeweiligen Haltestellen und Verbindungen kann man bei den entsprechenden Städten erfragen.
Seit dem 1. Januar 2013 ist das langjährige Verbot gefallen, dass private Busse der Deutschen Bahn AG auf ihren Strecken keine Konkurrenz machen durften.
Ab diesem Termin gibt es zahlreiche Busverbindungen zwischen deutschen Städten - allerdings mit einer Entfernung von mehr als 50 km - die meist erheblich preiswerter als der Zug sind.
Allerdings ist die Fahrzeit in der Regel erheblich länger, besonders natürlich gegenüber den ICE-Verbindungen.

Busspuren

Auf Busspuren dürfen nur Busse, Krankenwagen, Taxis und Fahrräder fahren. Dabei gibt es Busspuren, die dauerhaft gelten und solche, die nur für die angezeigte Zeit gelten.
Wer illegalerweise auf Busspuren parkt muss mit einem Bußgeld rechnen und damit, abgeschleppt zu werden. Das illegale Befahren einer Busspur ohne Behinderung wird mit einem Bußgeld in Höhe von 15 € geahndet - bei einer Behinderung sind es 35 €.

Beginn einer Busspur

Beginn einer Busspur

Ende einer Busspur

Ende einer Busspur

Fährverbindungen

Es gibt in Deutschland zahlreiche Fährverbindungen auf den Binnenseen wie der Müritz, dem Bodensee, dem Wannsee. Fährverbindungen bestehen weiterhin zu den Nordseeinseln.
Weiterhin verkehren Fähren nach England, Skandinavien, in die baltischen Staaten, nach Polen sowie nach Finnland.
Wichtige Fährhäfen sind Stralsund, Rostock-Warnemünde, Kiel, Lübeck, Bremerhaven, Emden oder Hamburg, um nur einige zu nennen.

Fahrradfahren

Ausrüstung von Fahrrädern
Für die Ausrüstung und Verwendung von Fahrrädern bestehen eine Reihe von Vorschriften bzw. Regeln:

  • Es müssen zwei voneinander unabhängige Bremsen vorhanden sein (§ 65 Abs. 1 StVZO)
  • Rennräder mit einem Gewicht bis 11 kg dürfen anstelle einer fest installierten Lichtanlage auch batterie- bzw. akkubetriebene Leuchten verwenden. (Paragraph 67  StVZO)
  • An den Rädern und Pedalen müssen Reflektoren vorhanden sein (Paragraph 67  StVZO)
  • Eine Klingel bzw. Glocke ist erforderlich (§ 64a StVZO)
  • Vorne und hinten sind Rückstrahler (Reflektoren) erforderlich (Paragraph 67  StVZO)
  • Geschwindigkeitsbegrenzungen gelten auch für Fahrräder
  • Hunde dürfen vom Fahrrad aus geführt werden - andere Tiere jedoch nicht (Paragraph 28  StVO)
  • Es besteht keine Helmpflicht
  • Empfehlenswert, aber nicht verpflichtend sind: Gepäckträger, Schutzbleche sowie ein Kettenschutz.

Fahrradwege
Es sei darauf hingewiesen, dass auch ein Fahrrad als Fahrzeug gilt. Motorräder und Autos sind Kraftfahrzeuge, aber zugleich auch Fahrzeuge.
Fahrradwege, die nicht mit dem abgebildeten Verkehrszeichen (Zeichen 237, 240, 241) gekennzeichnet sind, müssen nicht benutzt werden.
Das Verkehrszeichen 240 kennzeichnet einen gemeinsamen Fuß- und Fahrradweg, während das Zeichen 241 einen getrennten Fußgänger und Fahrradweg kennzeichnet.
Von dieser Regel kann abgewichen werden, sofern der beschilderte Fahrradweg objektiv unbenutzbar ist.
Dies kann z.B. der Fall sein, wenn er baulich nicht befahrbar ist, vereist ist, von Pflanzen überwuchert oder von falsch geparkten Autos blockiert ist.
Nach § 27 der Straßenverkehrsordnung (StVO) dürfen geschlossene Verbände mit mehr als 15 Radfahrern die Fahrbahn auch dann zu zweit nebeneinander befahren, wenn ein benutzungspflichtiger Radweg vorhanden ist.
Kinder bis zum vollendeten 8. Lebensjahr müssen, ältere Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr dürfen mit Fahrrädern Gehwege benutzen.

Anfang eines Fahrradweges

Beginn eines Fahrradweges

Ende Benutzungspflicht eines Fahrradweges

Ende Benutzungspflicht eines Fahrradweges

Gemeinsamer Fuss und Radweg

Gemeinsamer Fuß- und Radweg

Hinweis
Nach § 21 der StVO dürfen auf Fahrrädern Kinder bis zum vollendeten siebten Lebensjahr von einer mindestens 16 Jahre alten Person mitgenommen werden.
Dazu ist erforderlich, dass  für die Kinder besondere Sitze vorhanden sind und dass durch Radverkleidungen oder gleich wirksame Vorrichtungen dafür gesorgt ist, dass die Füße der Kinder nicht in die Speichen geraten können.
Hinter Fahrrädern dürfen in Anhängern, die zur Beförderung von Kindern eingerichtet sind, bis zu zwei Kinder bis zum vollendeten siebten Lebensjahr von mindestens 16 Jahre alten Personen mitgenommen werden.
Die Begrenzung auf das vollendete siebte Lebensjahr gilt nicht für die Beförderung eines behinderten Kindes.

Fahrradstraßen

Fahrradstraßen werden dort eingerichtet, wo Fahrradfahrer vorherrschend sind. Außer Fahrrädern dürfen hier andere Fahrzeuge nur ausnahmsweise verkehren - beispielsweise Anlieger.
Das muss aber durch entsprechende Zusatzzeichen angezeigt werden. Auf Fahrradstraßen besteht eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h.
Der Beginn und das Ende von Fahrradstraßen werden durch die abgebildeten Verkehrszeichen angezeigt.

Beginn einer Fahrradstraße

Beginn einer Fahrradstraße

Ende einer Fahrradstrasse

Ende einer Fahrradstrasse

Umweltzonen

Umweltzonen wurden 2008 in Deutschland eingeführt, um die Umweltbelastung durch den Kfz.-Verkehr in den Städten zu verringern
Anfangs durfte die Umweltzone der Stadt mit einer roten, gelben oder grünen Plakette, also von Fahrzeugen mit den Schadstoffgruppen 2,3 und 4 befahren werden.
Mittlerweile dürfen nur noch Kraftfahrzeuge mit der grünen Plakette die Umweltzonen befahren.
Die Plakettenpflicht in der Umweltzone einer Stadt  gilt auch für ausländische Fahrzeuge und für die Fahrzeuge von Besuchern aus anderen Städten oder Regionen Deutschlands.
Verstöße dagegen werden seit dem 1. Mai 2014 mit einem Bußgeld von 80 € geahndet - es entfällt seit diesem Termin der Punkt in Flensburg.

Beginn einer Umweltzone

Beginn einer Umweltzone

Ende einer Umweltzone

Ende einer Umweltzone

30er-Zonen

Der Beginn dieser Zonen wird mittels des abgebildeten Verkehrszeichens angezeigt. In der gesamten Zone beträgt die Höchstgeschwindigkeit 30 km/h.
Diese Zone endet erst, sofern das rechts abgebildete Schild erscheint. Bis dahin gilt - unabhängig davon, wie lang das Gebiet ist und wie viele Kreuzungen man überquert hat, die angegebene Geschwindigkeit.

Beginn einer 30er- Zonen

Beginn einer 30er- Zone

Beginn einer 30er- Zonen

Ende einer 30er- Zone

20er-Zonen

Auch das gibt es. Der Beginn einer 20er-Zone wird mittels des abgebildeten Verkehrszeichens angezeigt. In der gesamten Zone beträgt die maximal erlaubte Geschwindigkeit  20 km/h.
Diese Zone endet erst, sofern das rechts abgebildete Schild erscheint. Bis dahin gilt - unabhängig davon, wie lang das Gebiet ist und wie viele Kreuzungen man überquert hat, die angegebene Geschwindigkeitsbegrenzung.

Beginn einer 20er- Zonen

Beginn einer 20er- Zone

Ende einer 20er- Zonen

Ende einer 20er- Zone

10er- Zonen

Der Beginn dieser Zonen wird mittels des abgebildeten Verkehrszeichens angezeigt. In der gesamten Zone beträgt die Höchstgeschwindigkeit 10 km/h.
Diese Zone endet erst, sofern das rechts abgebildete Schild erscheint. Bis dahin gilt - unabhängig davon, wie lang das Gebiet ist und wie viele Kreuzungen man überquert hat, die angegebene Geschwindigkeit von 10 km/h.

Beginn einer 10er- Zonen

Beginn einer 10er- Zone

Beginn einer 10er- Zonen

Ende einer 10er- Zone

Spielstraßen

In einer Spielstraße, die einen verkehrsberuhigter Bereich darstellt, darf nur Schritt gefahren werden, das sind maximal 7 km/h, obwohl die Polizei in einer Reihe von Bundesländern noch 10 km/h toleriert.
Das gilt übrigens auch für Fahrradfahrer. Hier ist zudem ganz besondere Vorsicht geboten, besonders gegenüber Kindern.
Eine weitere Besonderheit von Spielstraßen besteht darin, dass nur da geparkt werden darf, wo es ausdrücklich erlaubt ist.
Was viele nicht wissen: Wer aus einer Spielstraße herausfährt, hat nach § 10 der StVO keine Vorfahrt.
Ohne Vorfahrtsschilder hat daher hier auch ein von links kommendes Fahrzeug Vorfahrt. 
Wer hier schneller als Schrittgewindigjkeit fährt muss mit einem entsprechenden  Bußgeld rechnen.
 

Beginn einer Spielstraße

Beginn einer Spielstraße

Ende einer Spielstraße

Ende einer Spielstraße

Bußgelder bei Geschwindigkeitsverstößen


Außerhalb geschlossener Ortschaften

 

Überschreitung Bußgeld Punkte in Flensburg Führerscheinentzug
 bis 10 km/h  10 €  keine keiner
von 11 bis 15 km/h  20 €  keine keiner
von 16 bis 20 km/h  30 €  keine keiner
von 21 bis 25 km/h  70 € 1 Punkt Keiner
von 26 bis 30 km/h  80 € 1 Punkt keiner
von 31 bis 40 km/h 120 € 1 Punkt keiner
von 41 bis 50 km/h 160 € 2 Punkte 1 Monat
von 51 bis 60 km/h 240 € 2 Punkte 1 Monat
von 61 bis 70 km/h 440 € 2 Punkte 2 Monate
über 70 km/h 600 € 2 Punkte 3 Monate


Innerhalb geschlossener Ortschaften

Überschreitung Bußgeld Punkte in Flensburg Führerscheinentzug
 bis 10 km/h  15 €  keine keiner
von 11 bis 15 km/h  25 €  keine keiner
von 16 bis 20 km/h  35 €  keine keiner
von 21 bis 25 km/h  80 €  1 Punkt Keiner
von 26 bis 30 km/h  100 €  1 Punkt keiner
von 31 bis 40 km/h  160 €  2 Punkte 1 Monat
von 41 bis 50 km/h 200 € 2 Punkte 1 Monat
von 51 bis 60 km/h  280 € 2 Punkte 2 Monate
von 61 bis 70 km/h 480 € 2 Punkte 3 Monate
über 70 km/h 680 € 2 Punkte 3 Monate

Fußgängerzonen

Fußgängerzone
Fußgängerzone © (Dr.Ramm)

Eine Fußgängerzone ist eine Straße bzw. eine Verkehrsfläche, die vom Prinzip her für jeglichen Fahrzeugverkehr gesperrt ist.
Es können davon jedoch - oft zeitlich begrenzt - Ausnahmen zugelassen werden, so  für Einsatz-, Entsorgungs-, und Reinigungsfahrzeuge sowie hier und dort auch für Fahrzeuge des öffentlichen Nahverkehrs.
Die erste Fußgängerzone in Deutschland war die Treppenstraße in Kassel, die am 9. November 1953 eröffnet wurde.

Behindertenparkplatz

Auf einem Behindertenparkplatz dürfen nur die Kraftfahrzeuge einer Person parken, die über einen erforderlichen Behindertenausweis verfügt.  die muss mit einem im Fahrzeug sichtbar angebrachten Parkausweis belegt werden.
Diese Parkausweise werden - je nach Bundesland - meist durch die Straßenverkehrsstelle oder das Ordnungsamt ausgestellt. Dabei gibt es Behindertenparkplätze, die per Kennzeichnung nur für eine bestimmte Person reserviert sind und allgemeine,
auf denen jeder Berechtigter parken kann.
Ein Verstoß wird mit einem Bußgeld in Höhe von 35 € geahndet, zudem muss man damit rechnen, dass das Fahrzeug abgeschleppt bzw. umgesetzt wird - was teuer wird.

Achtung
Das Bußgeld in Höhe von 35 € wird unter der Voraussetzung erhoben, dass der Verstoß fahrlässig geschehen ist. Bei der Annahme von Vorsatz, kann der Verstoß um einiges teurer werden.
Vorsatz wird beispielsweise unterstellt, wenn man seine Handynummer auf einem Zettel auf dem Armaturenbrett hinterlassen hat - auch wenn es gut gemeint ist.

individueller Behindertenparkplatz

individueller Behindertenparkplatz

zeitlich begrenzter allgemeiner Behindertenparkplat

zeitlich begrenzter allgemeiner Behindertenparkplatz

Abgesenkter Bordstein

Abgesenkter Bordstein

Wer aus einer Straße kommt, die über einen abgesenkten Bordstein in eine andere Straße einmündet, hat keine Vorfahrt - es gilt also nicht die Regel "rechts vor links". 
Sollten jedoch Vorfahrtsschilder vorhanden sein, so gelten natürlich diese.
Diese recht unbekannte Vorfahrtsregel wird in § 10 der StVO geregelt, der etwas gekürzt, wie folgt lautet:

"Wer aus einem Grundstück, aus einem Fußgängerbereich, aus einem verkehrsberuhigten Bereich auf die Straße oder von anderen Straßenteilen oder über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn einfahren oder vom Fahrbahnrand anfahren will, hat sich dabei so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls hat er sich einweisen zu lassen.

Zebrastreifen

Zebrastreifen

Zebrastreifen © (Dr.Ramm)

Fußgängerüberwege - kurz als Zebrastreifen bezeichnet - werden mittels des abgebildeten Verkehrszeichens angezeigt. Außerdem befinden sich auf der Fahrbahn eine Reihe von parallel zur Straße verlaufende weiße Streifen.
An Zebrastreifen haben nach § 26 der StVO (Straßenverkehrsordnung) Fußgänger absoluten Vorrang, dazu zählen auch Rollstühle und Krankenfahrstühle.
Kein Vorrang haben Fahrradfahrer, es sei denn, sie schieben das Rad und gelten damit als Fußgänger.
Diese Vorrangsregel gilt jedoch nicht für den Schienenverkehr.
Es ist verboten in einem Abstand von weniger als 5 m vor einen Zebrastreifen zu halten bzw. zu parken, außerdem ist hier das Überholen verboten.

Überbreite auf linker Spur

In Baustellen - und das betrifft besonders Autobahnen - dürfen auf der linken Spur nur Kraftfahrzeuge fahren, die nicht breiter sind als auf den Schildern angezeigt. Bis vor einigen Jahren waren das in der Regel 2,0 m, heutzutage sind es meist 2,10 m.
Dabei ist zu beachten, dass die im Kraftfahrzeugschein angegebene Breite ohne die Außenspiegel angeben wird. Das Schild regelt aber die gesammte Breite - also mit den Außenspiegeln.
Da dies zahlreichen Autofahrern nicht bekannt ist, kommt es immer wieder zu Bußgeldforderungen, da die Polizei auch von Brücken aus kontrolliert.
Um Sicherheit über die gesamte Breite Ihres Fahrzeug zu erhalten, messen Sie diese mit Hilfe eines Zentimeterbandes durch die geöffneten Vorderfenster von der Außenseite des einen Spiegels bis zu der des anderen.
Ein paar Beispiele zur Fahrzeugbreite mit Außenspiegeln:

Fahrzeugtyp gesamte Breite
BMW X1  2,06 m
BMW X3  2,10 m
BMW X5  2,20 m
BMW 7er Reihe  2,15 m
Mercedes S-Klasse  2,14 m
Mercedes M-Klasse  2,15 m
Mercedes GL-Klasse  2,14 m
Opel Zafira  2,11 m
Audi A6  2,09 m
Audi Q7  2,19 m
 Audi A8  2,12 m
Ford Ranger  2,19 m
Lexus LS  2,14 m
Nissan Navara  2,16 m
Range Rover  2,23 m
VW Scirocco  2,09 m
VW T5  2,28 m
VW Touareg  2,22 m
VW Touran  2,09 m

Internationales Kfz-Kennzeichen



D





Kommentare
Sven Kruse  (Dienstag, 24.02.2015)
Diese Abzocke mit den zu breiten Außenspiegel ist wirklich eine Frechheit. Wer soll denn schon wissen, dass die Breitenangabe im Kfz.-Schein die Spiegel nicht mit einschließt. Daher meinen Dank an euch für den Hinweis dazu. Aber auch der Rest stellt eine durchdachte und gut beschriebene Auswahl dar.
Eberhard Klose  (Samstag, 07.02.2015)
Eine wirklich gute Übersicht. Bevor ich - 35 Jahre alt - den Text gelesen hatte, glaubte ich: Das sind doch olle Kamellen. Aber dann lernte ich überraschenderweise doch einiges Neues, so die Vorfahrtsregeln bei Spielstraßen und abgesenkten Bordsteinen. Auch dass es teurer als 35 € wird, wenn man auf einem Behindertenparkplatz parkt und dabei seine Handynummer hinterlegt, war mir neu. Und eine Fahrradstraße kannte ich bis jetzt überhaupt nicht. Tolle Darstellung, nicht zuletzt auch wegen der zahlreichen Abbildungen. Verdienstvoll ist auch der Bußgeldkatalog für Geschwingkeitsüberschreitungen!!!!!!!!!!!!!

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