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Allgemeines zu Bundesländern
Die Bundesrepublik Deutschland ist nach Artikel 20 des Grundgesetzes (GG) ein demokratischer und sozialer Bundesstaat. Artikel 20 GG im Wortlaut:
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
De Bundesrepublik Deutschland hatte im Jahr 2018 rund 82 Mio. Einwohner.
In der Präambel des GG werden die 16 Bundesländer namentlich aufgeführt, es sind dies:
Baden-Württemberg, 6 Sitze im Bundesrat | Niedersachsen, 6 Sitze im Bundesrat |
Bayern, 6 Sitze im Bundesrat | Nordrhein-Westfalen, 6 Sitze im Bundesrat |
Berlin, 4 Sitze im Bundesrat | Rheinland-Pfalz, 4 Sitze im Bundesrat |
Brandenburg, 4 Sitze im Bundesrat | Saarland, 3 Sitze im Bundesrat |
Bremen, 3 Sitze im Bundesrat | Sachsen, 4 Sitze im Bundesrat |
Hamburg, 3 Sitze im Bundesrat | Sachsen- Anhalt, 4 Sitze im Bundesrat |
Hessen, 5 Sitze im Bundesrat | Schleswig-Holstein, 4 Sitze im Bundesrat |
Mecklenburg-Vorpommern, 3 Sitze im Bundesrat | Thüringen, 4 Sitze im Bundesrat |
Bundesrat
Die 16 Bundesländer werden durch den Bundesrat - der Länderkammer vertreten.
Der Bundesrat ist - neben dem Bundespräsidenten, dem Bundestag, der Bundesregierung und dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe - eines der Verfassungsorgane der Bunderepublik Deutschland.
Jedes Bundesland besitzt im Bundesrat eine bestimmte Anzahl von Stimmen - so z.B. Bayern sechs Stimmen und Bremen drei Stimmen.
Alle 16 Bundesländer zusammen besitzen im Bundesrat insgesamt 69 Stimmen. Der Bundesrat hat seinen Sitz im früheren Preußischen Herrenhaus in der Leipziger Str. 3-4 - in unmittelbarer Nähe zum Potsdamer Platz. und dem Sitz des Berliner Abgeordnetenhauses.
Viele Gesetze, die vom deutschen Bundestag verabschiedet werden, bedürfen einer Mehrheit im Bundesrat, um in Kraft treten zu können. Wird diese Zustimmung versagt, so ist das Gesetzesvorhaben gescheitert. Um so etwas aber möglichst zu vermeiden, gibt es ein Gremium, das aus Vertretern des Bundestags und der Länder besteht - den Vermittlungsausschuss - in dem man sich um Kompromisse bemüht. Aber letztendlich muss der Bundesrat zustimmen. Bei den nicht zustimmungspflichtigen Gesetzen kann die Zustimmung des Bundesrates durch den Bundestag ersetzt werden.
Parlamente der Bundesländer
Die Bundesländer haben eigene Parlamente, die in Berlin Abgeordnetenhaus und in Hamburg und Bremen Bürgerschaft heißen.
Viele Angelegenheiten können die Länder in eigener Verantwortung regeln, so die Angelegenheiten der Polizei, der Justiz, der Universitäten, der Schulen oder auch der Kultur.
An der Spitze eines Bundeslands steht als Regierungschef der Ministerpräsident, der gemeinsam mit den Ministern die Landesregierung bildet.
In Berlin heißt der Regierungschef jedoch "Regierender Bürgermeister" und in Hamburg und Bremen "Erster Bürgermeister".
Wiedervereinigung
Es sei erwähnt, dass es in der DDR seit 1952 anstelle von Ländern insgesamt 14 Bezirke gab.
Am 22 Juni 1990 - noch vor der Wiedervereinigung - beschloss die frei gewählte Volkskammer der noch bestehenden DDR die Errichtung von fünf Ländern auf ihrem Gebiet.
Diese waren und sind es auch heute noch:
- Brandenburg
- Mecklenburg-Vorpommern
- Freistaat Sachsen
- Sachsen- Anhalt
- Freistaat Thüringen
- Zudem wurden West- und Ostberlin gemeinsam zum neuen Bundesland Berlin
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