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Hagel und Graupel
Deutschland, Ein- und Ausreisebestimmungen
Formalien, Visa
Bürger der EU können mit einem Personalausweis einreisen. Für Bürger vieler anderer Länder reicht ein Reisepass. Aber es gibt auch für eine Reihe von Ländern Visa-Pflicht. Aufgrund des Schengen-Abkommens finden an den Grenzen zur EU keine regelmäßigen Grenzkontrollen statt.
Ein- und Ausfuhr von Devisen
Ohne Deklarierung dürfen, auch von Deutschen Staatsbürgern, nur rund 15.000 € ein- bzw. ausgeführt werden. Höhere Summen sind anzugeben und ihre Herkunft gegebenenfalls zu beweisen.
Warenein- und -ausfuhr
Aus EU-Ländern dürfen alle Waren für den persönlichen Bedarf ein- und ausgeführt werden. Strikt untersagt ist die Einfuhr von Waffen, Munition, Sprengstoff und Drogen. Weiterhin sind die Ein- und Ausfuhr von Pflanzen und Tieren strikt verboten, die nach dem Washingtoner Artenschutzabkommen geschützt sind. Im einzelnen gilt:
Alkohol
Zollfrei dürfen aus EU-Ländern bis zu 10 l Spirituosen, 20 l Likör oder Wermut, 90 l Wein oder 110 l Bier eingeführt werden. Bei der Einreise aus Nicht-EU-Ländern sind nur bis zu 1 l Spirituosen zollfrei und bei Getränken unter 22 Alkohol-Volumenprozenten sind bis zu 2 l zollfrei.
Kaffee
Bei der Einreise aus einem Mitgliedsland der EU dürfen 10 kg Kaffee zollfrei eingeführt werden. Bei der Einreise aus einem Nicht-EU-Land sind es nur 0,5 kg oder 200 g löslicher Kaffee.
Tabakwaren
Bei der Einreise aus einem alten Mitgliedsland der EU sowie aus Malta und Zypern dürfen wahlweise 800 Zigaretten, 400 Zigarillos, 200 Zigarren oder 1 kg Tabak zollfrei eingeführt werden. Bei der Einreise aus einem der neuen EU-Länder sowie aus Nicht-EU-Ländern sind es meist nur 200 Zigaretten, 100 Zigarillos, 50 Zigarren oder 250 g Tabak.
Parfüm
Bei der Einreise aus einem EU-Land bestehen für das Mitführen bei der Einreise keine Beschränkungen. Bei der Einreise aus einem Nicht-EU-Land sind es nur maximal 50 g sowie 0,25 l Eau de Toilette, die zollfrei eingeführt werden dürfen.
Kraftstoff
Bei der Einreise aus einem EU-Land dürfen neben dem Tankinhalt noch 20 l Kraftstoff in Kanistern zollfrei eingeführt werden. Bei der Einreise aus einem Nicht-EU-Land sind es nur maximal 10 l.
Proviant
Aus Gründen des Seuchenschutzes dürfen aus Nicht-EU-Ländern kein Fleisch und keine Milch ohne Veterinärkontrolle eingeführt werden. Ausnahmen davon gelten u.a. für die Schweiz, Norwegen und Island.
Medikamente
Die Menge an Vitaminpräparaten, Aspirin, Nahrungsergänzungsstoffen oder Mineralstoffpräparaten darf die für den persönlichen Bedarf nicht überschreiten. Dasselbe gilt für verschreibungspflichtige Arzneimittel. Bei einem Verstoß ist mit Beschlagnahme zu rechnen.
Fälschungen
Gefälschte Waren, wie z.B. Kleidung, Taschen, Kunstgegenstände oder Schmuck dürfen für den persönlichen Bedarf eingeführt werden. In allen anderen Fällen ist mit einer Beschlagnahme und evtl. auch mit der Einleitung eines Strafverfahrens zu rechnen.
Andere Waren
Bei der Einreise aus Nicht-EU-Ländern können Waren für den persönlichen Gebrauch bis zu einem Wert von 175 € zollfrei eingeführt werden.
Reisen mit Haustieren
Für die Besitzer von Hunden und anderen Tieren stellt sich bei reisen nach Deutschland die Frage, ob sie ihre Tiere überhaupt mitnehmen können, und wenn das möglich ist, stellt sich dann natürlich die Frage nach den jeweils geltenden Bedingungen. Hier bei uns finden Sie, seriös recherchiert, alle wichtigen Informationen zu dieser Thematik.
Für die Einreise mit Heimtieren aus Ländern der Europäischen Union nach Deutschland gilt die EU-Verordnung über die Ein- und Ausfuhr von Heimtieren vom 1.1.2004: Diese besagt, dass Heimtiere mit einem elektronischen Chip gekennzeichnet sein müssen, um eine eindeutige Identifikation der Tiere gewährleisten zu können (bis zum Jahr 2011 ist eine gut lesbare Tätowierung ausreichend, anhand derer das Tier eindeutig identifizierbar sein muss). Außerdem muss bei Reisen immer der EU-Heimtierausweis mitgeführt werden, der bei allen niedergelassenen Tierärzten ausgestellt werden kann und aus dem hervorgehen muss, dass das entsprechende Tier gegen Tollwut geimpft ist. Außerdem gilt in Deutschland das Gesetz zur Bekämpfung gefährlicher Hunde. Daher dürfen bestimmte Hunderassen nicht nach Deutschland eingeführt werden. Dazu zählen die Rassen Pitbullterrier, Bullterrier, American Staffordshireterrier und Staffordshire-Bullterrier sowie Kreuzungen mit diesen Hunderassen.
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