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Deutsche Bischofskonferenz
Übersicht
Die Deutsche Bischofskonferenz ist ein Zusammenschluss der Bischöfe aller Bistümer bzw. Erzbistümer (Diözesen bzw. Erzdiözesen) Deutschlands. Neben den Diözesanbischöfen bzw. Diözesanerzbischöfen gehören ihr auch die Weihbischöfe, die Koadjutoren sowie die Diözesanadministratoren an. Die Deutsche Bischofskonferenz existiert in ihrer heutigen Form seit dem Jahr 1990.
Koadjutoren sind Bischöfe, die dem Amtsinhaber zur Seite gestellt werden und in der Regel das Recht auf die Amtsnachfolge haben. Ein bekanntes Beispiel aus der neueren Zeit dafür ist Joseph Höffner (1906-1987), der am 6. Januar 1969 zum Koadjutor des Erzbistums Köln bestellt wurde, um den fast erblindeten Erzbischof Joseph Kardinal Frings (1887-1978) zu unterstützen. Höffner wurde bereits am 24. Februar 1969 der Nachfolger von Frings im Amt des Kölner Erzbischofs, der sein Amt alters- und gesundheitsbedingt aufgegeben hatte. Am 28. April desselben Jahres wurde Höffner durch Papst Paul VI. (1897-1978) in das Kardinalskollegium aufgenommen.
Unter den Diözesanadministratoren versteht man die Verwalter einer Diözese oder Erzdiözese, wenn der zuständige Bischof gestorben oder zurückgetreten ist und noch kein Nachfolger im Amt ernannt worden ist.
Insgesamt gibt es in Deutschland sieben Erzbistümer und zwanzig Bistümer, also 27 Diözesen. In Deutschland leben ca. 27 Mio. Katholiken, 26,5 Mio. Protestanten und rund 2 Mio. Christen, die anderen christlichen Gemeinschaften angehören. Es sei außerdem erwähnt, dass es in Deutschland rund 24.500 katholische und 26.000 evangelische Kirchen - bei ca. 160 Moscheen - gibt.
Die Aufgaben der Deutschen Bischofskonferenz sind:
- Studium und Förderung gemeinsamer pastoraler Aufgaben
- gegenseitige Beratung
- notwendige Koordinierung der kirchlichen Arbeit
- gemeinsame Entscheidungen
- Pflege der Verbindung zu anderen Bischofskonferenzen
- Kontakt zum Apostolischen Stuhl
Bischof und Weihbischof
Das Wort Bischof entstammt dem Griechischen Wort episkopos und bedeutet im Deutschen in etwa Aufseher. Im weltlichen Bereich waren die „episkopoi“ zur Zeit des Neuen Testamentes Aufsichts- oder Verwaltungsbeamte.
Ein Bischof ist nach dem heutigen katholischen Kirchenrecht der Leiter und Repräsentant einer so genannten Ortskirche, also eines Bistums oder Erzbistums. Ein Bistum wird auch als Diözese und ein Erzbistum als Erzdiözese bezeichnet. In dem Amt eines Bischofs sieht man nach katholischem Verständnis die Fortsetzung des Amtes der Apostel. Zu den Aufgaben und Pflichten eines Bischofs gehören das Lehramt, das Priesteramt und das Hirtenamt. Er darf u.a. Priester weihen und die Firmung spenden. Nach geltendem katholischem Kirchenrecht wird der Bischof aufgrund von Vorschlägen der Ortskirche, meist des Domkapitels, dann vom Papst entweder ernannt oder bestätigt. Dabei ist die Rechtslage in den verschiedenen Diözesen nicht ganz einheitlich. Das Bischofsamt muss aber auf jeden Fall am Schluss vom Papst verliehen werden. Die Bischofsweihe ist dabei die höchste Stufe des Sakraments der Weihe. Die Priester und andere Mitarbeiter einer Diözese üben ihre Tätigkeit nur durch die Beauftragung des zuständigen Bischofs aus.
Unter einem Weihbischof versteht man einen vom Domkapitel zur Unterstützung der Leitung des Bistums ernannten Geistlichen, der im Auftrag des jeweiligen Bischofs handelt. Sie sind sozusagen ein "Sprachrohr" ihres Bischofs. Eine Diözese kann über mehrere Weihbischöfe verfügen. Sie sind dann meist für je eine Region des Erzbistums beauftragt: Hier besuchen sie im Auftrag des Bischofs besuchen beispielsweise die Pfarrgemeinden ihrer Region und spenden die Firmung. Zudem überträgt der (Erz)Bischof jedem Weihbischof ein bestimmtes Aufgabenfeld, das er als Bischofsvikar verantwortlich bearbeitet. Weihbischöfe werden auf den Titel eines seit längerer Zeit nicht mehr existierenden (Erz)Bistums als so genannte „Titularbischöfe“ geweiht. Es handelt sich dabei um historische (Erz)Bistümer, die meistens in früheren christlichen Regionen lagen, die heute muslimisch sind. So ist einer der drei derzeitigen Weihbischöfe des Erzbistums Köln, Manfred Melzer, Titularbischof von Carinola. Er ist z.B. der Beauftragte für die Katholische Polizeiseelsorge und Polizeiarbeit in Deutschland. Erzbischof Kardinal Meissner selber war früher als Weihbischof von Erfurt/Meinungen Titularbischof von Vina, im Norden Tunesiens gelegen. Es sei nochmals erwähnt, dass die Weihbischöfe ordentliche und damit auch stimmberechtigte Mitglieder der Deutschen Bischofskonferenz sind.
Geschichte der Bischofskonferenz
Im Revolutionsjahr 1848 kamen die deutschen Bischöfe erstmals zu einer Konferenz in Würzburg zusammen und im Jahr 1867 entstand die Fuldaer Bischofskonferenz als feste Einrichtung, die ihre kirchenrechtliche Grundlage jedoch erst durch das Zweite Vatikanische Konzil (vom 11. Okt. 1962 - 8. Dez.1965) erhielt.
Die Konferenzen in Fulda im Jahr 1873 fanden allerdings ohne die bayerischen Bischöfe statt, die sich zu eigenen Beratungen in Freising trafen. Aber unter dem Druck der neuen politischen Verhältnisse unter der NS-Herrschaft schlossen sie sich 1933 wieder der Fuldaer Bischofskonferenz an.
Durch das Zweite Vatikanische Konzil erhielt die Konferenz nach über 100 Jahren im Jahr 1965 die kirchenrechtliche Anerkennung, außerdem wurden Richtlinien für die Errichtung nationaler Bischofskonferenzen erlassen. Die erste Deutsche nach diesen neuen Regeln fand 1966 statt. Auf dieser Bischofskonferenz in Fulda gab sich die Konferenz - entsprechend den Vorgaben des Zweiten Vatikanischen Konzils ein neues Statut und nannte sich von diesem Zeitpunkt an "Deutsche Bischofskonferenz".
Neben den Erzbischöfen und Bischöfen waren jetzt auch die Weihbischöfe sowie die Apostolischen und kanonischen Visitatoren Mitglieder der Bischofskonferenz.
Als Tagungsort der jährlichen Herbstvollversammlung wurde Fulda festgelegt, wobei die Frühjahrsvollversammlungen an wechselnden Orten stattfanden.
Nach dem Mauerbau im August 1961 wurde die Teilnahme der ostdeutschen Bischöfe an den Vollversammlungen der Deutschen Bischofskonferenz durch die Behörden der DDR verhindert. Die daraus resultierenden Erfordernisse führten zu eigenen Versammlungen der Bischöfe der DDR - zunächst unter dem Namen "Berliner Ordinarienkonferenz" - und 1976 zur Errichtung der "Berliner Bischofskonferenz". Es wurde aber betont, dass diese Konferenz Errichtung keine Anerkennung der deutschen Teilung bedeuten würde.
Dieser unerfreuliche Zustand konnte nach dem Fall der Mauer im Jahr 1989 und der am 3. Oktober 1990 erfolgten Wiedervereinigung beendet werden, sodass es seit 1990 nur noch die "Deutsche Bischofskonferenz" gab und gibt.
Der Vorsitzende
Der Vorsitzende der deutschen Bischofskonferenz wird von der Vollversammlung gewählt. Gewählt werden kann jedoch nur ein Diözesanbischof. Sofern alle 27 Diözesen mit einem Bischof besetzt sind, können damit 27 Bischöfe zur Wahl stehen. Bei der Wahl gibt es keine Kandidaturen - es schreibt lediglich jeder Wahberechtigte einen Namen auf einen Zettel. Sofern ein Bischof dabei eine Zweidrittelmehrheit erhält, gilt er als gewählt. Findet im ersten Wahlgang keiner eine Zweidrittelmehrheit, folgt ein zweiter Wahlgang, in dem ebenfalls eine Zweidrittelmehrheit erforderlich ist. Erst im dritten Wahlgang entscheidet dann die einfache Mehrheit.
Reinhard Marx
Auf der Bischofskonferenz am 12. März 2014 in Münster wurde der Erzbischof von München-Freising Kardinal Reinhard Marx von den 62 Stimmberechtigten im 4. Wahlgang zum neuen Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonfrenz gewählt.
Kardinal Karl Lehmann
Der Vorsitzender Deutschen Bischofskonferenz war bis zum 12. Februar 2008 der Bischof von Mainz, Kardinal Karl Lehmann (1936-2016). Er wurde Jahr 1987 von der Vollversammlung in diese Amt gewählt und zuletzt im Jahr 2005 wiederum für weitere sechs Jahre im Amt bestätigt. Kardinal Lehmann trat jedoch am 15. Januar 2008 aus Gesundheitsgründen jedoch vorzeitig von diesem Amt zurück! Er war am 11. März 2018 in Mainz verstorben.
Deutsche Bischofskonferenz
Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz
Kaiserstrasse 161
53113 Bonn
Tel.: 0228 - 103-0
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