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Bistum Magdeburg

Kurze Übersicht
Das Bistum Magdeburg in seiner heutigen Form gibt es seit dem 7. Oktober 1994. Es umfasst eine Fläche von rund 23.208 km² und umfasst - mit Ausnahme des Ortes Havelberg - das gesamte Bundesland Sachsen-Anhalt und dazu kleine Teile Sachsens und Brandenburgs. Auf dem Gebiet des Bistums leben insgesamt rund 2,5 Mio. Menschen, von denen sich rund 88.000 zur römisch-katholischen Kirche bekennen. Das Bistum gehört zur Kirchenprovinz des Erzbistums Paderborn. Auf dem Gebiet des Bistums liegen u.a. folgende Städte:
Naumburg, Lutherstadt Eisleben, Torgau, Lutherstadt Wittenberg, Dessau, Halle/Saale, Halberstadt und Stendal.
Die Anfänge des Bistums gehen auf das Jahr 968 zurück.
Die Diözese (= Bistum) unterhält folgende Einrichtungen:

  • 34 Kindertagesstätten mit 2.677 Plätzen
  • 5 Kinderheime
  • 4 Kinderhorte
  • 4 Krankenhäuser
  • 53 Einrichtungen für Behinderte
  • 3 Gymnasien
  • 4 Grundschulen

Der amtierte Bischof des Bistums Magdeburg, also der Diözesanbischof, ist seit dem Jahr 2005 Dr. Gerhard Feige.

Insgesamt gibt es in Deutschland sieben Erzbistümer und zwanzig Bistümer, also 27 Diözesen. In Deutschland leben ca. 27 Mio. Katholiken, 26,5 Mio. Protestanten und rund 2 Mio. Christen, die anderen christlichen Gemeinschaften angehören.  Es sei außerdem erwähnt, dass es in Deutschland rund 24.500 katholische und 26.000 evangelische Kirchen - bei ca. 2.000 Moscheen - gibt.

Kleiner geschichtlicher Abriss
Durch zähe Verhandlungen erreichte Otto I. (912-973), gennant der Große, dass Papst Johannes XIII. (gest. 973) Magdeburg um 968 zur Erzbistumsstadt machte. Mit der Inthronisation von Erzbischof Adalbert (910-981) als erstem Erzbischof von Magdeburg zu Weihnachten 968 wurde das neue Erzbistum mit Leben erfüllt. Dem Erzbistum Magdeburg wurden die 948 gegründeten Bistümer Brandenburg und Havelberg sowie die um die gleiche Zeit mit dem Erzbistum gegründeten Bistümer Merseburg, Zeitz und Meißen unterstellt.
Im Jahr 983, nach einem Slawenaufstand, gingen die Bistümer Brandenburg und Havelberg aber bereits wieder unter.

In den Jahren 1126 bis 1134 war der heilige Norbert von Xanten (um 1080-1134) Erzbischof in Magdeburg. Nach einem zerstörerischen Brand des alten ottonischen Doms in Magdeburg im Jahr 1207 begann Erzbischof Albrecht von Käfernberg mit dem Neubau des Magdeburger Domes, der der erste gotische Dom auf deutschem Boden war.

Im Jahr 1315 wurde der nur 22-jährige Albrecht von Brandenburg (1490-1545) Erzbischof von Magdeburg und Administrator des Bistums Halberstadt. Wegen seines vom ihm maßgeblich betriebenen Ablasshandels war er einer der (ungewollten) Auslöser der Reformation. Bereits im Jahr 1561 bekannte sich Erzbischof Sigismund von Hohenzollern (1538-1566) zur Reformation. Ihm folgte dann 1567 auch das Domkapitel des Erzbistums Magdeburg. In den folgenden Jahren breitete sich die Reformation in der Region weiter aus.

Mit der Bildung eines eigenen Apostolischen Vikariats, das sich später Apostolisches Vikariat des Nordens nannte, wurden die 17 katholischen Klöster im Jahr 1669 im Fürstentum Halberstadt und im Herzogtum Magdeburg zusätzlich diesem Vikariat unterstellt. In Anlehnung an diese Klöster entstanden - gegen den Widerstand des Landesherren und der evangelischen Konsistorien - kleine katholische Gemeinden. Nachwuchs erhielten diese Klöster zum größten Teil aus dem Bistum Hildesheim, teilweise auch aus den Bistümern Köln und Paderborn.

Und rund 150 Jahre später - 1803 - wurden die nach der Reformation und dem Westfälischen Frieden in den preußischen Territorien Halberstadt und Magdeburg übrig gebliebenen 17 katholischen Klöster auf Grund der Bestimmungen des Reichsdeputionshauptschlusses aufgehoben. Nach Aufhebung der Klöster erkannte der preußische Staat jedoch die katholischen Klostergemeinden an und wies ihnen die dazu gehörigen Klosterkirchen zu.
Um 1811 wurden mit der Errichtung des Fürstbischöflichen Kommissariates für das Elbe- und Saale- Departement und für den Distrikt Helmstedt die anerkannten alten Kloster- und Missionspfarreien diesem unterstellt und das Bistum Paderborn übernahm mit der Gründung des Bischöflichen Kommissariates Magdeburg die seelsorgliche Verantwortung für diese Region.
Aufgrund der päpstlichen Bulle von Papst Pius VII. (1742-1823) "De salute animarum" im Jahr 1821 wurde das Fürstbischöfliche Kommissariat für das Elbe und Saale Departement aus dem Apostolischen Vikariat des Nordens herausgenommen und durch eine Union mit dem Bistum Paderborn verbunden.
Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges im Jahr 1945 kamen zahlreiche Flüchtlinge und Vertriebene - darunter ca. 470.000 Katholiken - in das Erzbischöfliche Kommissariat Magdeburg. Daher mussten von 1945 bis 1955 108 neue Seelsorgestellen im Bereich Magdeburgs errichtet werden.
Bereits im Jahr 1949 wurde der Propst Wilhelm Weskamm (1891-1956) zum Weihbischof von Paderborn mit Sitz in Magdeburg ernannt und am 30. November 1949 in der St. Sebastianskirche zu Magdeburg zum Bischof geweiht.
Nach Ernennung von Weihbischof Wilhelm Weskamm zum Bischof von Berlin im Jahr 1951 wurde anschließend der Paderborner Generalvikar Dr. Friedrich Maria Rintelen (1899-1988) zum Weihbischof von Paderborn mit Sitz in Magdeburg ernannt.
Im Zuge der weiteren Verselbständigung des Kommissariates in Magdeburg im Jahr 1973 wurde Bischof Johannes Braun (1919-2004) zum Apostolischen Administrator in Magdeburg ernannt - und aus dem Erzbischöflichen Kommissariat Magdeburg wurde das Bischöfliche Amt Magdeburg. Aber erst rund fünf Jahre nach der Wiedervereinigung Deutschlands wurde nach langen Verhandlungen am 14. April 1994 in Magdeburg der Vertrag zwischen dem Heiligen Stuhl und den Bundesländern Sachsen- Anhalt, Brandenburg und Sachsen über die Errichtung des Bistums Magdeburg unterzeichnet.
Der Vertrag trat dann am 8. Juli 1994 Juli in Kraft. Noch am selben Tag wurde durch den Heiligen Stuhl in Rom das Bistum Magdeburg errichtet. Es wurde als Suffragan-Diözese dem Erzbistum Paderborn zugeordnet. Zum ersten Bischof des Bistums wurde 1994 Leo Nowak (geb. 1929) ernannt und am 9. Oktober in der Bischofskirche St. Sebastian geweiht. Er war bis 2004 Bischof der Diözese.

Öffentlicher Bistumshaushalt
Über den  Öffentlichen Bistumshaushalt laufen u.a. die Kirchensteuer und eine Reihe von staatlichen Leistungen. Die Bilanzen dieses Haushalts sind öffentlich zugänglich bzw. werden vom Bistum veröffentlicht. Dieser Haushalt wird meistens von einem Gremium kontrolliert, in dem sich auch katholische Laien befinden.

Bischöflicher Stuhl

Unter diesem Begriff versteht man Teile des Eigentums eines Bistums bzw. Erzbistums, das nahezu steuerfrei ist. Eine Kontrolle üben der Bischof selbst und einige bischöfliche Institutionen - wie der Vermögensverwaltungsrat - aus.  Dieses Vermögen wurde innerhalb vieler Jahre durch Schenkungen, Erbschaften, Stiftungen oder Aktien erworben. Auch Immobilien, Ländereien, Wälder, Brauereien, Banken oder Akademien und deren Erträge, wie z.B. Zinsen zählen dazu. Der Bischöfliche Stuhl ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und ist gegenüber staatlichen Institutionen nicht auskunftspflichtig.

Vermögenshaushalt des Bistums
Der Vermögenshaushalt des Bistums ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Die Aufsicht führt ein so genannter Kirchensteuerrat, der seine Aufsicht aber meist an den Diözesanverwaltungsrat delegiert hat. Die Vermögenswerte bleiben gegenüber anderen Personen geheim, und es besteht gegenüber dem Staat und seinen Institutionen keine Auskunftspflicht. Zudem besteht nur eine eingeschränkte Steuerpflicht.

Vermögenshaushalt des Domkapitels
Der Vermögenshaushalt des Domkapitels ist ebenfalls eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, die dem Staat gegenüber nicht auskunftspflichtig ist und deren Vermögenswerte teilweise geheim sind. Zudem besteht nur eine eingeschränkte Steuerpflicht.
Die Aufsicht führt das Domkapitel, das z.B. auch dem Papst Vorschläge für die Wahl eines neuen Bischof machen kann.
Es gibt Schätzungen, dass einige deutsche Bistümer bzw. Erzbistümer über ein Vermögen, auch in Form von Ländereien oder Immobilien, von einigen Milliarden Euro verfügen - darin sind nicht die Werte von Domen, Kirchen u.ä. eingerechnet.

Die Bischofskirche
Die Kathedrale St. Sebastian ist die Bischofskirche des Bistums Magdeburg. Etwa um das Jahr 1015 weihte der Magdeburger Erzbischof Gero (gest. 1023) am Ort der heutigen Kathedrale eine Stiftskirche.
Um 1170 wurde sie durch die romanische Basilika St. Sebastian ersetzt, von der noch einige Bauteile erhalten sind. Infolge zweier Feuerbrünste in den Jahren 1188 und 1207 wurde die Kirche stark in Mitleidenschaft gezogen.
Der Westbau mit den zwei Türmen ist stammt vom Ende des 12. Jh.
Im 14. und 15. Jahrhundert wurde sie dann, dem Zeitgeist folgend, zu einer gotischen Hallenkirche mit Chor und Langhaus umgebaut und am 17. Mai 1489 durch Erzbischof Ernst von Sachsen (1465-1513) geweiht.
Nach der Reformation wurde St. Sebastian 1558 protestantisch.

Im Verlauf des Dreißigjährigen Kriegs - 1631 - wurde der Bau erneut stark beschädigt und spielte dann für lange Zeit keine wesentliche Rolle mehr. Das ging sogar soweit, dass die heutige Bischofskirche während der Napoleonischen Kriege bis in die Mitte des 19. Jahrhunderts als Lagerraum diente. Erst im Jahr 1873 gelangte das Gotteshaus dann zurück in den Besitz der katholischen Gemeinde von Magdeburg und wurde nach einer gründlichen Renovierung zwischen 1876-78  als Pfarrkirche genutzt.
Während eines schweren Bombenangriffs am 16. Januar 1945 wurde die Kirche schwer beschädigt, dennoch wurde das Gotteshaus bereits 1949 zur Hauptkirche des Erzbischöflichen Kommissariats erhoben.
Im Jahr 1953 wurden vier neue Glocken geweiht und 1970 der Altarraum verändert.
Bis heute wurde St. Sebastian immer wieder ausgebessert und repariert. So kamen noch in den 1980er Jahren moderne Stilelemente hinzu - wie beispielsweise das Bronzeportal des Paderborner Künstlers Jürgen Suberg (geb. 1944). Der Einbau einer neuen Empore und das Verlegen des Altarraums in die Vierung wurden im Frühjahr 2004 beendet und der Einbau der neuen Hauptorgel erfolgte im Frühsommer 2005.
 
Hinweis
Der deutschlandweit bekanntere  "Magdeburger Dom" gehört zur evangelischen Kirche und ist damit natürlich nicht die Bischofskirche der Diözese Magdeburg.

Der Magdeburger Bischof
Der amtierende Bischof (Diözesanbischof) von Magdeburg ist Dr. Gerhard Feige.
Gerhard Feige wurde 1951 als Sohn eines Handwerksmeisters in Halle an der Saale geboren. Seine Schulzeit, die er mit dem Abiturs abschloss, absolvierte er ebenfalls in Halle. Das Studium der Theologie absolvierte er anschließend in Erfurt. Anschließend wurde er im Jahr 1978 durch Bischof Johannes Braun (1919-2004) in Magdeburg zum Priester geweiht. Danach war Feige Seelsorger in Salzwedel und Magdeburg. Daran schloss sich 1982 eine Assistentenzeit an dem Philosophisch-Theologischen -Seminar in Erfurt an. Nach seiner Promotion zum Dr. theol. im Jahr 1988 ging er für etwa ein Jahr nach Rom. Nach der Rückkehr im Jahr 1989 wurde er Dozent für Alte Kirchengeschichte, Patrologie und Ökumenische Theologie in Erfurt. Im Jahr 1994 war er an derselben Einrichtung als Professor für Alte Kirchengeschichte, Patrologie und Ostkirchenkunde tätig.
Im Jahr 1999 (am 19. Juli) ernannte ihn Papst Johannes Paul II. (1920-2005) zum Weihbischof von Magdeburg. Die Weihe zum Weihbischof empfing er am 11. September in der Magdeburger Kathedrale.Sechs Jahre später, am 23. Februar 2005, erfolgte seine Berufung zum Bischof von Magdeburg und am 16. April desselben Jahres wurde er durch den Paderborner Erzbischof Hans-Josef Becker (geb. 1948) in dieses Amt eingeführt.

Besoldung des Bischofs
Aufgrund des "Hauptschlusses der außerordentlichen Reichsdeputation" (Reichsdeputationshauptschluss) vom 27. April 1803 - nach den vorangegangenen Enteignungen der Kirchen unter Napoleon - zahlt der deutsche Steuerzahlen noch heutzutage  ca. 500 Millionen Euro als Entschädigung an die beiden großen Kirchen - unabhängig von der Kirchensteuer.
Davon werden u.a. die Bischöfe bzw. Erzbischöfe sowie die Weihbischöfe besoldet. Die Höhe dieser Besoldung entspricht in etwa der eines Staatssekretärs in einem Bundes- oder Landesministerium.

Bistum Magdeburg
Pressestelle
Max-Josef-Metzger-Straße 1
39104 Magdeburg
Telefon: 03 91 - 59 61-134
E-Mail: presse@bistum-magdeburg.de




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