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Bistum Magdeburg
Kurze Übersicht
Das Bistum Magdeburg in seiner heutigen Form gibt es seit dem 7. Oktober 1994. Es umfasst eine Fläche von rund 23.208 km² und umfasst - mit Ausnahme des Ortes Havelberg - das gesamte Bundesland Sachsen-Anhalt und dazu kleine Teile Sachsens und Brandenburgs. Auf dem Gebiet des Bistums leben insgesamt rund 2,5 Mio. Menschen, von denen sich rund 88.000 zur römisch-katholischen Kirche bekennen. Das Bistum gehört zur Kirchenprovinz des Erzbistums Paderborn. Auf dem Gebiet des Bistums liegen u.a. folgende Städte:
Naumburg, Lutherstadt Eisleben, Torgau, Lutherstadt Wittenberg, Dessau, Halle/Saale, Halberstadt und Stendal.
Die Anfänge des Bistums gehen auf das Jahr 968 zurück.
Die Diözese (= Bistum) unterhält folgende Einrichtungen:
- 34 Kindertagesstätten mit 2.677 Plätzen
- 5 Kinderheime
- 4 Kinderhorte
- 4 Krankenhäuser
- 53 Einrichtungen für Behinderte
- 3 Gymnasien
- 4 Grundschulen
Der amtierte Bischof des Bistums Magdeburg, also der Diözesanbischof, ist seit dem Jahr 2005 Dr. Gerhard Feige.
Insgesamt gibt es in Deutschland sieben Erzbistümer und zwanzig Bistümer, also 27 Diözesen. In Deutschland leben ca. 27 Mio. Katholiken, 26,5 Mio. Protestanten und rund 2 Mio. Christen, die anderen christlichen Gemeinschaften angehören. Es sei außerdem erwähnt, dass es in Deutschland rund 24.500 katholische und 26.000 evangelische Kirchen - bei ca. 2.000 Moscheen - gibt.
Kleiner geschichtlicher Abriss
Durch zähe Verhandlungen erreichte Otto I. (912-973), gennant der Große, dass Papst Johannes XIII. (gest. 973) Magdeburg um 968 zur Erzbistumsstadt machte. Mit der Inthronisation von Erzbischof Adalbert (910-981) als erstem Erzbischof von Magdeburg zu Weihnachten 968 wurde das neue Erzbistum mit Leben erfüllt. Dem Erzbistum Magdeburg wurden die 948 gegründeten Bistümer Brandenburg und Havelberg sowie die um die gleiche Zeit mit dem Erzbistum gegründeten Bistümer Merseburg, Zeitz und Meißen unterstellt.
Im Jahr 983, nach einem Slawenaufstand, gingen die Bistümer Brandenburg und Havelberg aber bereits wieder unter.
In den Jahren 1126 bis 1134 war der heilige Norbert von Xanten (um 1080-1134) Erzbischof in Magdeburg. Nach einem zerstörerischen Brand des alten ottonischen Doms in Magdeburg im Jahr 1207 begann Erzbischof Albrecht von Käfernberg mit dem Neubau des Magdeburger Domes, der der erste gotische Dom auf deutschem Boden war.
Mit der Bildung eines eigenen Apostolischen Vikariats, das sich später Apostolisches Vikariat des Nordens nannte, wurden die 17 katholischen Klöster im Jahr 1669 im Fürstentum Halberstadt und im Herzogtum Magdeburg zusätzlich diesem Vikariat unterstellt. In Anlehnung an diese Klöster entstanden - gegen den Widerstand des Landesherren und der evangelischen Konsistorien - kleine katholische Gemeinden. Nachwuchs erhielten diese Klöster zum größten Teil aus dem Bistum Hildesheim, teilweise auch aus den Bistümern Köln und Paderborn.
Der Vertrag trat dann am 8. Juli 1994 Juli in Kraft. Noch am selben Tag wurde durch den Heiligen Stuhl in Rom das Bistum Magdeburg errichtet. Es wurde als Suffragan-Diözese dem Erzbistum Paderborn zugeordnet. Zum ersten Bischof des Bistums wurde 1994 Leo Nowak (geb. 1929) ernannt und am 9. Oktober in der Bischofskirche St. Sebastian geweiht. Er war bis 2004 Bischof der Diözese.
Öffentlicher Bistumshaushalt
Über den Öffentlichen Bistumshaushalt laufen u.a. die Kirchensteuer und eine Reihe von staatlichen Leistungen. Die Bilanzen dieses Haushalts sind öffentlich zugänglich bzw. werden vom Bistum veröffentlicht. Dieser Haushalt wird meistens von einem Gremium kontrolliert, in dem sich auch katholische Laien befinden.
Bischöflicher Stuhl
Unter diesem Begriff versteht man Teile des Eigentums eines Bistums bzw. Erzbistums, das nahezu steuerfrei ist. Eine Kontrolle üben der Bischof selbst und einige bischöfliche Institutionen - wie der Vermögensverwaltungsrat - aus. Dieses Vermögen wurde innerhalb vieler Jahre durch Schenkungen, Erbschaften, Stiftungen oder Aktien erworben. Auch Immobilien, Ländereien, Wälder, Brauereien, Banken oder Akademien und deren Erträge, wie z.B. Zinsen zählen dazu. Der Bischöfliche Stuhl ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und ist gegenüber staatlichen Institutionen nicht auskunftspflichtig.
Vermögenshaushalt des Bistums
Der Vermögenshaushalt des Bistums ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Die Aufsicht führt ein so genannter Kirchensteuerrat, der seine Aufsicht aber meist an den Diözesanverwaltungsrat delegiert hat. Die Vermögenswerte bleiben gegenüber anderen Personen geheim, und es besteht gegenüber dem Staat und seinen Institutionen keine Auskunftspflicht. Zudem besteht nur eine eingeschränkte Steuerpflicht.
Vermögenshaushalt des Domkapitels
Der Vermögenshaushalt des Domkapitels ist ebenfalls eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, die dem Staat gegenüber nicht auskunftspflichtig ist und deren Vermögenswerte teilweise geheim sind. Zudem besteht nur eine eingeschränkte Steuerpflicht.
Die Aufsicht führt das Domkapitel, das z.B. auch dem Papst Vorschläge für die Wahl eines neuen Bischof machen kann.
Es gibt Schätzungen, dass einige deutsche Bistümer bzw. Erzbistümer über ein Vermögen, auch in Form von Ländereien oder Immobilien, von einigen Milliarden Euro verfügen - darin sind nicht die Werte von Domen, Kirchen u.ä. eingerechnet.
Die Kathedrale St. Sebastian ist die Bischofskirche des Bistums Magdeburg. Etwa um das Jahr 1015 weihte der Magdeburger Erzbischof Gero (gest. 1023) am Ort der heutigen Kathedrale eine Stiftskirche.
Um 1170 wurde sie durch die romanische Basilika St. Sebastian ersetzt, von der noch einige Bauteile erhalten sind. Infolge zweier Feuerbrünste in den Jahren 1188 und 1207 wurde die Kirche stark in Mitleidenschaft gezogen.
Der Westbau mit den zwei Türmen ist stammt vom Ende des 12. Jh.
Im 14. und 15. Jahrhundert wurde sie dann, dem Zeitgeist folgend, zu einer gotischen Hallenkirche mit Chor und Langhaus umgebaut und am 17. Mai 1489 durch Erzbischof Ernst von Sachsen (1465-1513) geweiht.
Nach der Reformation wurde St. Sebastian 1558 protestantisch.
Im Verlauf des Dreißigjährigen Kriegs - 1631 - wurde der Bau erneut stark beschädigt und spielte dann für lange Zeit keine wesentliche Rolle mehr. Das ging sogar soweit, dass die heutige Bischofskirche während der Napoleonischen Kriege bis in die Mitte des 19. Jahrhunderts als Lagerraum diente. Erst im Jahr 1873 gelangte das Gotteshaus dann zurück in den Besitz der katholischen Gemeinde von Magdeburg und wurde nach einer gründlichen Renovierung zwischen 1876-78 als Pfarrkirche genutzt.
Im Jahr 1953 wurden vier neue Glocken geweiht und 1970 der Altarraum verändert.
Der deutschlandweit bekanntere "Magdeburger Dom" gehört zur evangelischen Kirche und ist damit natürlich nicht die Bischofskirche der Diözese Magdeburg.
Der amtierende Bischof (Diözesanbischof) von Magdeburg ist Dr. Gerhard Feige.
Gerhard Feige wurde 1951 als Sohn eines Handwerksmeisters in Halle an der Saale geboren. Seine Schulzeit, die er mit dem Abiturs abschloss, absolvierte er ebenfalls in Halle. Das Studium der Theologie absolvierte er anschließend in Erfurt. Anschließend wurde er im Jahr 1978 durch Bischof Johannes Braun (1919-2004) in Magdeburg zum Priester geweiht. Danach war Feige Seelsorger in Salzwedel und Magdeburg. Daran schloss sich 1982 eine Assistentenzeit an dem Philosophisch-Theologischen -Seminar in Erfurt an. Nach seiner Promotion zum Dr. theol. im Jahr 1988 ging er für etwa ein Jahr nach Rom. Nach der Rückkehr im Jahr 1989 wurde er Dozent für Alte Kirchengeschichte, Patrologie und Ökumenische Theologie in Erfurt. Im Jahr 1994 war er an derselben Einrichtung als Professor für Alte Kirchengeschichte, Patrologie und Ostkirchenkunde tätig.
Besoldung des Bischofs
Aufgrund des "Hauptschlusses der außerordentlichen Reichsdeputation" (Reichsdeputationshauptschluss) vom 27. April 1803 - nach den vorangegangenen Enteignungen der Kirchen unter Napoleon - zahlt der deutsche Steuerzahlen noch heutzutage ca. 500 Millionen Euro als Entschädigung an die beiden großen Kirchen - unabhängig von der Kirchensteuer.
Davon werden u.a. die Bischöfe bzw. Erzbischöfe sowie die Weihbischöfe besoldet. Die Höhe dieser Besoldung entspricht in etwa der eines Staatssekretärs in einem Bundes- oder Landesministerium.
Pressestelle
Max-Josef-Metzger-Straße 1
39104 Magdeburg
Telefon: 03 91 - 59 61-134
E-Mail: presse@bistum-magdeburg.de
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