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Erzbistum München und Freising
Das Gebiet des Erzbistums München und Freising umfasst eine Fläche von rund 12.000 km². Es liegt fast ausschließlich im Regierungsbezirk Oberbayern. Von den rund 3,56 Millionen Menschen, die im Gebiet der Erzdiözese leben, sind rund 1,76 Mio. (49 Prozent) katholisch. Das Erzbistum ist in drei Regionen gegliedert, die jeweils von einem Weihbischof, die der Erzbischof als Bischofsvikare in den Regionen eingesetzt hat, betreut werden. Das Bistum wurde im Jahr 739 als Bistum Freising durch den heiligen Bonifatius (672-754) gegründet. Das heutige Erzbistum entstand dagegen erst im Jahr 1821. Das Erzbistum verfügt über 40 Dekanate mit 748 Pfarreien und Pfarr-Kuratien.
Der am 30. November 2007 neu ernannte Erzbischof der Erzdiözese München und Freising ist Reinhard Marx. Erzbischof Reinhard Marx wurde danach am 2. Februar 2008 durch seinen Vorgänger Kardinal Wetter in sein Amt eingeführt.
Zum Erzbistum München und Freising als zuständiger Kirchenprovinz gehören die Bistümer Augsburg, Passau und Regensburg. Insgesamt gibt es in Deutschland 7 Erzbistümer und 20 Bistümer, also 27 Diözesen bzw. Erzdiözesen. In Deutschland leben ca. 27 Mio. Katholiken, 26,5 Mio. Protestanten und rund 2 Mio. Christen, die anderen christlichen Gemeinschaften angehören. Es sei außerdem erwähnt, dass es in Deutschland rund 24.500 katholische und 26.000 evangelische Kirchen sowie ca. 2.000 Moscheen gibt
Kleiner geschichtlicher Abriss
Mit großer Wahrscheinlichkeit waren es römische Soldaten und Siedler die den christlichen Glauben in diese Region brachten; bis später irische und schottische Wandermönchen für eine weitere Verbreitung und Vertiefung des Glaubens sorgten. Das Bistum Freising wurde im Jahr 739 durch den heiligenBonifatius (672-754) zusammen mit den Bistümern Salzburg, Regensburg und Passau errichtet.
Herzog Grimoald aus dem Herrschergeschlecht der Agilolfinger holte den fränkischen Bischof Korbinian nach Freising. Bonifatius hatte im Auftrag Papst Gregors III. hier ein Bistum gegründet, dessen erster Bischof der hl. Korbinian (um 670 - um 730) war. Im heiligen Korbinian sahen die Menschen in der Diözese Freising von Anfang an ihren geistlichen Vater. Er kam um 724 aus dem Frankenreich - aus der Umgebung von Paris - nach Freising.
Nach der formellen Gründung von 739 erlebte das junge Bistum rasch eine hohe kulturelle Blüte. Vor allem unter Bischof Arbeo (764 - 783) wurde der Freisinger Domberg zum Mittelpunkt bayerischer Gelehrsamkeit, in der sich antikes Erbe und neue Gedanken begegneten.
Unter den bedeutenden Bischöfen des Mittelalters ragt Otto I. von Freising(1138-1158) hervor. Er war ein bedeutender Geschichtsschreiber seiner Zeit, außerdem wirkte er als Seelsorger, reformierte die Priesterausbildung und förderte die seelsorgerische Betreuung der Menschen. Ein wichtiger Repräsentant in der Zeit des Barocks war Bischof Johann Franz Eckher(1696-1727), so wurde unter seiner Regentschaft zur Tausend-Jahr-Feier des Bistums der Freisinger Dom durch die Brüder Asam neu gestaltet
Im Jahr 1821 wurde der Bischofssitz von Freising nach München verlegt. Aufgrund des Bayerischen Konkordat von 1817 und mit der Veröffentlichung der Cirkumskriptionsbulle von 1821 unter Papst trat das neue Erzbistum München und Freising die Nachfolge der alten Freisinger Diözese an. Da die Bistums- und Landesgrenzen zusammen fielen, kamen einige Pfarreien, die auf dem Gebiet Tirols lagen zu den Diözesen Brixen und Salzburg. Das neue Erzbistum München erhielt dafür nahezu alle in Bayern gelegenen Gebiete des alten Erzbistums Salzburg, des Bistums Chiemsee und außerdem die ehemalige Fürstpropstei Berchtesgaden.
Seit dem Tod des letzten Fürstbischofs haben bis heute die folgenden Erzbischöfe die Erzdiözese von München und Freising geleitet:
Lothar Karl Anselm Joseph Freiherr von Gebsattel. (1761-1846) – 1. Erzbischof des neu gegründeten Erzbistums München Freising von 1821 bis 1846
Karl August Graf von Reisach (1800-1869)- Erzbischof von 1846 bis 1856
Öffentlicher Bistumshaushalt
Über den Öffentlichen Bistumshaushalt laufen u.a. die Kirchensteuer und eine Reihe von staatlichen Leistungen. Die Bilanzen dieses Haushalts sind öffentlich zugänglich bzw. werden vom Bistum veröffentlicht. Dieser Haushalt wird meistens von einem Gremium kontrolliert, in dem sich auch katholische Laien befinden.
Bischöflicher Stuhl
Unter diesem Begriff versteht man Teile des Eigentums eines Bistums bzw. Erzbistums, das nahezu steuerfrei ist. Eine Kontrolle üben der Bischof selbst und einige bischöfliche Institutionen - wie der Vermögensverwaltungsrat - aus. Dieses Vermögen wurde innerhalb vieler Jahre durch Schenkungen, Erbschaften, Stiftungen oder Aktien erworben. Auch Immobilien, Ländereien, Wälder, Brauereien, Banken oder Akademien und deren Erträge, wie z.B. Zinsen zählen dazu. Der Bischöfliche Stuhl ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und ist gegenüber staatlichen Institutionen nicht auskunftspflichtig.
Vermögenshaushalt des Bistums
Der Vermögenshaushalt des Bistums ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Die Aufsicht führt ein so genannter Kirchensteuerrat, der seine Aufsicht aber meist an den Diözesanverwaltungsrat delegiert hat. Die Vermögenswerte bleiben gegenüber anderen Personen geheim, und es besteht gegenüber dem Staat und seinen Institutionen keine Auskunftspflicht. Zudem besteht nur eine eingeschränkte Steuerpflicht.
Vermögenshaushalt des Domkapitels
Der Vermögenshaushalt des Domkapitels ist ebenfalls eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, die dem Staat gegenüber nicht auskunftspflichtig ist und deren Vermögenswerte teilweise geheim sind. Zudem besteht nur eine eingeschränkte Steuerpflicht.
Die Aufsicht führt das Domkapitel, das z.B. auch dem Papst Vorschläge für die Wahl eines neuen Bischof machen kann.
Es gibt Schätzungen, dass einige deutsche Bistümer bzw. Erzbistümer über ein Vermögen, auch in Form von Ländereien oder Immobilien, von einigen Milliarden Euro verfügen - darin sind nicht die Werte von Domen, Kirchen u.ä. eingerechnet.
Obwohl es eine Reihe von Legenden um den Neubau der Kirche gibt, kann man davon ausgehen, dass der wahre Grund für einen Neubau in dem gewachsenen Selbstbewusstsein, der gestiegenen Einwohnerzahl und dem Reichtum der Stadt lag.
Der Erzbischof der Errzdiözese München und Freising ist Kardinal Reinhard Marx (geb.1953 )
Nach dem Bayern-Konkordat von 1924 - zwischen Bayern und dem Heiligen Stuhl in Rom - muss die Bayerische Staatsregierung formal ihre Zustimmung zur Ernennung eines Erzbischofs erteilen.
Der Erzbischof der Erzdiözese München und Freising war von1982 - nach seinem altersbedingten Amtsverzicht - danach ab dem 2. Februar 2007 als Administrator - Kardinal Friedrich Wetter.
Am Freitag, den 30. November 2007 - dem Fest des heiligen Apostels Andreas - wurde die Ernennung seines Nachfolgers Reinhard Marx - der zu diesem Zeitpunkt noch Bischof von Trier war - gleichzeitig in Rom, München und Trier offiziell bekannt gegeben. Zuvor hatte die bayerische Bischofskonferenz eine Vorschlagsliste nach Rom geschickt, an die sich der Papst aber nicht hätte halten müssen. Reinhard Marx ist damit der 73. Nachfolger auf dem Bischofsstuhl des heiligen Korbinian (um 670 - um 730), der im 8. Jahrhundert in Altbayern den christlichen Glauben verkündete und festigen half und der erste Bischof von Freising war.
Reinhard Marx
Reinhard Marx wurde am 1953 in Geseke/Westfalen als Sohn eines Schlossermeisters geboren. Dort legte er 1972 am Gymnasium Antonianum sein Abitur ab und begann anschließend mit seinem Studium der Theologie und Philosophie in Paderborn und in Paris. Nach dem erfolgreichen Abschluss seines Studiums empfing er durch den Paderborner Erzbischof Dr. Johannes Joachim Degenhardt (1926-2002) im Jahr 1979 in Paderborn die Priesterweihe. Von 1979 bis 1981 war er als Vikar in Bad Aroisen in Tätig. Im Jahr 1981 wurde er zum geistlichen Rektor der Kommende - dem Sozialinstitut des Erzbistums Dortmund - ernannt. Seine Promotion zum Dr. theol. erfolgte im Jahr 1989 nach Studien in Bochum und Münster. Das Thema seiner Doktorarbeit lautete: "Ist Kirche anders? Möglichkeiten und Grenzen einer soziologischen Betrachtungsweise". Im selben Jahr wurde er von Erzbischof Degenhardt zum Direktor der Kommende und 1993 durch Papst Johannes Paul II. zum Päpstlichen Ehrenkaplan ernannt. 1996 wurde er Professor für Christliche Gesellschaftslehre an der Theologischen Fakultät in Paderborn.
Ein großer Moment im Leben von Reinhard Marx war die Ernennung zum Weihbischof in Paderborn am 23. Juli 1996 und zum Titular-Bischof von Pedena - einer alten und untergegangenen Diözese in Istrien - durch Papst Johannes Paul II. (1920-2005). Die Weihe erfolgte am 21. September 1996 im Hohen Dom zu Paderborn durch Erzbischof Degenhardt. Und ein Jahr später (1997) wurde er durch Erzbischof Degenhardt zum Bischofsvikar für Gesellschaft, Kultur und Wissenschaft ernannt.
Einen Höhepunkt seiner geistlichen Laufbahn erreichte er am 20. Dezember 2001, als ihn Papst Johannes Paul II. zum 102. Bischof von Trier ernannte, kurz zuvor war er noch zum residierenden Domkapilar berufen worden. Am 30. November wurde er von Papst Benedikt XVI. zum Erzbischof von München und Freising ernannt. Seine feierliche Amteinführung fand am 2. Februar 2008 in der Münchner Frauenkirche durch Kardinal Wetter stattf.
Reinhard Marx fungiert in der "Deutschen Bischofskonferenz" als Sozialexperte. Aber in Fragen der Theologie, Kirchenpolitik und Liturgie gehört er zu den eher konservativen Bischöfen in Deutschland. Am 20. November 2010 wurde er in Rom von Papst Benedikt XVI. zum Kardinal ernannt und war damit zu diesem Zeitpunkt der Jüngste im Kardinalskollegium.
Am 14. März 2014 wurde er auf dem Treffen der 62 wahlberechtigten Deligierten der "Deutschen Bischofskonferenz" zu derem Vorsitzenden gewählt
Besoldung des Erzbischofs
Aufgrund des "Hauptschlusses der außerordentlichen Reichsdeputation" (Reichsdeputationshauptschluss) vom 27. April 1803 - nach den vorangegangenen Enteignungen der Kirchen unter Napoleon - zahlt der deutsche Steuerzahlen noch heutzutage ca. 500 Millionen Euro als Entschädigung an die beiden großen Kirchen - unabhängig von der Kirchensteuer.
Davon werden u.a. die Bischöfe bzw. Erzbischöfe sowie die Weihbischöfe besoldet. Die Höhe dieser Besoldung entspricht in etwa der eines Staatssekretärs in einem Bundes- oder Landesministerium.
Pacellistraße 8
80333 München
Fax: 089 - 2137-1478
www.erzbistum-muenchen.de/
E-Mail: pressestelle@erzbistum-muenchen.de
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