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Bistum Hildesheim
Mit einer Fläche von rund 30.000 km² ist das Bistum Hildesheim nach den Erzbistümern Hamburg (32.654 km²) und Berlin (31.200 km²) das drittgrößte deutsche Bistum. Das Bistum Hildesheim gehört - zusammen mit dem Bistum Osnabrück - zur Kirchenprovinz Hamburg, also zum Erzbistum Hamburg. Auf dem Gebiet des Bistums Hildesheim leben insgesamt 5,7 Mio. Menschen, von denen sich rund 645.000 zur römisch-katholischen Kirche bekennen. Das Bistum wurde im Jahr 815 von Ludwig dem Frommen (778-840) gegründet.
In der Diözese Hildesheim liegen neben Hildesheim die folgenden Städte: Bremerhaven, Bremen-Nord, Braunschweig, Bückeburg, Buxtehude, Celle, Cuxhaven, Göttingen, Goslar, Hannover, Helmstedt, Holzminden, Lüneburg, Peine, Salzgitter, Soltau, Uelzen und Wolfsburg. Die Bischofskirche der Diözese Hildesheim ist der Hildesheimer Dom und der amtierende Bischof ist Norbert Trelle. Die Ursprünge des Bistums gehen auf das Jahr 815 zurück.
Insgesamt gibt es in Deutschland sieben Erzbistümer und zwanzig Bistümer, also 27 Diözesen. In Deutschland leben ca. 27 Mio. Katholiken , 26,5 Mio. Protestanten und rund 2 Mio. Christen, die anderen christlichen Gemeinschaften angehören. Es sei außerdem erwähnt, dass es in Deutschland rund 24.500 katholische und 26.000 evangelische Kirchen - bei ca. 2.000 Moscheen - gibt
Die Gründung des Bistums Hildesheim geht auf den Kaiser Ludwig den Frommen (778-840) zurück, der das Bistum im Zuge der Christianisierung Nordeutschlands im Jahr 815 gründete. Der erste Bischof war von 815 bis 835 Gunthar von Hildesheim.
Das Bistum grenzte damals im Norden an die Aller, im Westen an die Leine, im Osten an die Oker und im Süden an den nördlichen Harzrand. Mit der Gründung des Bistums ist die Legende des 1000-jährigen Rosenstocks verbunden, die hier kurz dargestellt werden soll:
Ein herausragender Bischof nach der Gründung des Bistums war der Liudolfinger Altfried, Bischof von 847 bis 874, unter dessen Regentschaft u.a. der zweite Dom errichtet wurde. Als ein enger Vertrauter von König Ludwig II., gennant der Deutsche (806-876), gehörte er zu den einflussreichten Bschöfen dieser Zeit. Die guten Beziehungen zu den weltlichen Herrschern in der Zeit nach Altfried – so gehörte die Königspfalz Goslar zum Bereich des Bistums – trugen zum Erblühen der Region im 11. Jahrhundert bei. Die führenden Bischöfe dieser Zeit waren Bernward, Bischof von 993-1022 und Godehard, Bischof von 1022 bis 1038.
Ab 1235 waren die Bischöfe des so genannten Hochstifts gleichzeitig als Fürstbischöfe auch weltliche Herrscher, also Inhaber der landesherrlichen Gewalt.. Dieser Zustand endete erst im Jahr 1802/1803. In der Zeit zwischen dem 13. und 16. Jahrhundert kam es immer wieder zu Auseinandersetzungen zwischen den Fürstbischöfen von Hildesheim und den weltlichen Herzögen der Region, die in der „Hildesheimer Stiftsfehde“ einen blutigen Höhepunkt fanden.
Ab 1520 fand die Reformationsbewegung Martin Luthers auch in Hildesheim immer mehr Anhänger, es blieben im Laufe der Jahre daher lediglich einige einige wenige Stifte und Klöster katholisch.
Mit Bischof Ferdinand von Bayern, Bischof von 1612 bis 1650, fand die fast 200-jährige Zeit der Wittelsbacher Herzöge auf dem Hildesheimer Bischofsstuhl zu Ende. Sie regierten in dieser Zeit neben Hildesheim weitere Bistümer, so das Erzbistum Köln.
Weitere bedeutende Bischöfe waren Friedrich Wilhelm von Westphalen, Fürstbischof von 1763 bis 1789, Franz Egon Freiherr von Fürstenberg, Fürstbischof von 1789 bis 1802, und Bischof bis 1825. Sie begannen mit einer Reihe von strukturellen Reformen im Bistum und Hochstift. Die weltliche Herrschaft der Bischöfe endete unter Napoleon im Zuge der Säkularisierung im Jahr 1802.
Öffentlicher Bistumshaushalt
Über den Öffentlichen Bistumshaushalt laufen u.a. die Kirchensteuer und eine Reihe von staatlichen Leistungen. Die Bilanzen dieses Haushalts sind öffentlich zugänglich bzw. werden vom Bistum veröffentlicht. Dieser Haushalt wird meistens von einem Gremium kontrolliert, in dem sich auch katholische Laien befinden.
Bischöflicher Stuhl
Unter diesem Begriff versteht man Teile des Eigentums eines Bistums bzw. Erzbistums, das nahezu steuerfrei ist. Eine Kontrolle üben der Bischof selbst und einige bischöfliche Institutionen - wie der Vermögensverwaltungsrat - aus. Dieses Vermögen wurde innerhalb vieler Jahre durch Schenkungen, Erbschaften, Stiftungen oder Aktien erworben. Auch Immobilien, Ländereien, Wälder, Brauereien, Banken oder Akademien und deren Erträge, wie z.B. Zinsen zählen dazu. Der Bischöfliche Stuhl ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und ist gegenüber staatlichen Institutionen nicht auskunftspflichtig.
Vermögenshaushalt des Bistums
Der Vermögenshaushalt des Bistums ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Die Aufsicht führt ein so genannter Kirchensteuerrat, der seine Aufsicht aber meist an den Diözesanverwaltungsrat delegiert hat. Die Vermögenswerte bleiben gegenüber anderen Personen geheim, und es besteht gegenüber dem Staat und seinen Institutionen keine Auskunftspflicht. Zudem besteht nur eine eingeschränkte Steuerpflicht.
Vermögenshaushalt des Domkapitels
Der Vermögenshaushalt des Domkapitels ist ebenfalls eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, die dem Staat gegenüber nicht auskunftspflichtig ist und deren Vermögenswerte teilweise geheim sind. Zudem besteht nur eine eingeschränkte Steuerpflicht.
Die Aufsicht führt das Domkapitel, das z.B. auch dem Papst Vorschläge für die Wahl eines neuen Bischof machen kann.
Es gibt Schätzungen, dass einige deutsche Bistümer bzw. Erzbistümer über ein Vermögen, auch in Form von Ländereien oder Immobilien, von einigen Milliarden Euro verfügen - darin sind nicht die Werte von Domen, Kirchen u.ä. eingerechnet.
Die Bischofskirche des Bistums Hildesheim ist der Mariendom (Dom Mariä Himmelfahrt).
Näheres zu dem Hildesheimer Dom finden Sie bei uns unter: Hildesheimer Dom
Der Bischof der Diözese Hildesheim war am 9. September zurückgetreten, nachdem er am 5. September 2017 75 Jahre alt geworden war.
Derzeit wird das Bistum von dem Diözesanadministrator Weihbischof Dr. Nikolaus Schwerdtfeger (geb. 1948) verwaltet.
Besoldung des Bischofs
Aufgrund des "Hauptschlusses der außerordentlichen Reichsdeputation" (Reichsdeputationshauptschluss) vom 27. April 1803 - nach den vorangegangenen Enteignungen der Kirchen unter Napoleon - zahlt der deutsche Steuerzahlen noch heutzutage ca. 500 Millionen Euro als Entschädigung an die beiden großen Kirchen - unabhängig von der Kirchensteuer.
Davon werden u.a. die Bischöfe bzw. Erzbischöfe sowie die Weihbischöfe besoldet. Die Höhe dieser Besoldung entspricht in etwa der eines Staatssekretärs in einem Bundes- oder Landesministerium.
Domhof 18-21
31134 Hildesheim
Tel.: 05121 - 307-130
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