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Bistum Erfurt
Das Bistum Erfurt umfasst eine Fläche von 12.000 km², bei rund 160.000 Mitgliedern der römisch-katholischen Kirche. Insgesamt leben rund 2,37 Mio. Menschen auf dem Gebiet der Diözese (= Bistum). Das Bistum umfasst den größten Teil des Bundeslandes Thüringen mit Ausnahme eines kleinen Gebiets um Geisa im Südwesten, das zum Bistum Fulda gehört sowie eines größeren Teils im Südosten um Schleiz und Greiz und im Osten um Gera, Altenburg und Eisenberg. Als Gründungsdatum des Bistums gilt das Jahr 742.
Etwa zu Beginn des 8. Jahrhunderts kamen die ersten christlichen Missionare nach Thüringen. Bereits im Jahr 742 gründete der heilige Bonifatius das Bistum Erfurt. Zur Bischofskirche wurde die Marienkirche auf dem heutigen Erfurter Domberg. Aber bereits um 755 wurde das Bistum Erfurt wieder aufgelöst und in das Bistum Mainz eingegliedert. Zu diesem gehörte es danach rund 1.000 Jahre. Infolge der Reformation um 1521 wurde der Katholizismus in Erfurt und Umgebung nahezu vollständig verdrängt.
Nach dem Wiener Kongress 1815 wurden Teile von Thüringen dem Bistum Paderborn zugeordnet.
Mit der Neuordnung durch das Preußische Konkordat in den Jahren 1929/1930 kamen Teile Thüringens zu den Bistümern Fulda und Würzburg. Das blieb im Prinzip so bis 1994, obwohl
mit der Ernennung von Joseph Freusberg zum Weihbischof im Jahr 1953 und seinen Nachfolgern Hugo Aufderbeck und Joachim Wanke Formen kirchlicher Organisation unter den besonderen Bedingungen der DDR aufgebaut werden mussten. Und ab 1973 wurde die katholische Kirche im Thüringer Raum von einem Apostolischen Administrator für Erfurt-Meiningen geleitet. Territorial gehörte das Thüringer Gebiet aber über die innerdeutsche Grenze hinweg weiter zu den Bistümern Fulda und Würzburg. Und, wie erwähnt, wurde am 8. Juli 1994 das Bischöfliche Amt Erfurt-Meiningen zum Bistum Erfurt erhoben.
Öffentlicher Bistumshaushalt
Über den Öffentlichen Bistumshaushalt laufen u.a. die Kirchensteuer und eine Reihe von staatlichen Leistungen. Die Bilanzen dieses Haushalts sind öffentlich zugänglich bzw. werden vom Bistum veröffentlicht. Dieser Haushalt wird meistens von einem Gremium kontrolliert, in dem sich auch katholische Laien befinden.
Bischöflicher Stuhl
Unter diesem Begriff versteht man Teile des Eigentums eines Bistums bzw. Erzbistums, das nahezu steuerfrei ist. Eine Kontrolle üben der Bischof selbst und einige bischöfliche Institutionen - wie der Vermögensverwaltungsrat - aus. Dieses Vermögen wurde innerhalb vieler Jahre durch Schenkungen, Erbschaften, Stiftungen oder Aktien erworben. Auch Immobilien, Ländereien, Wälder, Brauereien, Banken oder Akademien und deren Erträge, wie z.B. Zinsen zählen dazu. Der Bischöfliche Stuhl ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und ist gegenüber staatlichen Institutionen nicht auskunftspflichtig.
Vermögenshaushalt des Bistums
Der Vermögenshaushalt des Bistums ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Die Aufsicht führt ein so genannter Kirchensteuerrat, der seine Aufsicht aber meist an den Diözesanverwaltungsrat delegiert hat. Die Vermögenswerte bleiben gegenüber anderen Personen geheim, und es besteht gegenüber dem Staat und seinen Institutionen keine Auskunftspflicht. Zudem besteht nur eine eingeschränkte Steuerpflicht.
Vermögenshaushalt des Domkapitels
Der Vermögenshaushalt des Domkapitels ist ebenfalls eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, die dem Staat gegenüber nicht auskunftspflichtig ist und deren Vermögenswerte teilweise geheim sind. Zudem besteht nur eine eingeschränkte Steuerpflicht.
Die Aufsicht führt das Domkapitel, das z.B. auch dem Papst Vorschläge für die Wahl eines neuen Bischof machen kann.
Es gibt Schätzungen, dass einige deutsche Bistümer bzw. Erzbistümer über ein Vermögen, auch in Form von Ländereien oder Immobilien, von einigen Milliarden Euro verfügen - darin sind nicht die Werte von Domen, Kirchen u.ä. eingerechnet.
Die Bischofskirche des Bistums Erfurt ist der St. Marien-Dom zu Erfurt.
Bischofskirchen werden auch Kathedralen genannt, weil in ihnen die "Cáthedra" steht, das ist der Sitz des Bischofs, auf dem er während eines Gottesdienstes stets seinen Platz hat und der als Zeichen der bischöflichen Autorität allein dem Bischof vorbehalten ist.
Der Erfurter Dom ist nicht nur wegen seiner Architektur und seiner Lage über der Stadt weltberühmt. In seinem mittleren Glockenturm befindet sich die „Gloriosa“, die weltweit größte mittelalterliche, frei schwingende Glocke. Nach der Gründung des Bistums im Jahr 742 wurde auf dem heutigen Domberg eine erste Kirche errichtet. Aber erst im Jahr 1154 wurde mit dem Bau einer steinernen großen Basilika im romanischen Stil auf dem Domberg begonnen, die im Jahr 1182 geweiht wurde. In den Jahren 1201 und 1237 wurden der Nord- und der Südturm fertig gestellt. Im Jahr 1307 wurde schließlich der Bau des Mittelturm beendet.
Die Grundsteinlegung des Hohen Chors fand 1349 und seine Weihe 1370 statt. Dem Zeitgeist folgend wurde 1455 das Langhaus, also der mittlere Teils der Kirche, der zum Altar führt, der romanischen Basilika abgerissen und mit dem Bau einer (spät)gotischen Halle begonnen, die ab 1465 für ihre Zwecke genutzt werden konnte. Im Jahr 1868 wurde der Langbau nochmals umgestaltet. Bis 2004 fanden eine Reihe von Umbau- und Restaurierungsarbeiten statt, wie beispielsweise die Restauration der Glasmalereien des Hohen Chors, der Turmanlage oder des barocken Hochaltars.
Der Erfurter Bischof
Seit dem 2014 ist Ulrich Neymeyr (geb.1957) Bischof der Diözese Erfurt.
Niemeyer wurde als drittes Kind eines Diplom-Kaufmanns geboren. Nach dem Abitur 1975 am Rudi-Stephan-Gymnasium in Worms war er in das Mainzer Priesterseminar eingetreten und hatte an der Johannes Gutenberg-Universität Philosophie und Katholische Theologie studiert. Nach dem erfolgreichen Abschluss seines Studiums hatte er am 12. Juni 1982 vom Mainzer Bischof Hermann Kardinal Volk die Priesterweihe empfangen. Danach war er als Kaplan tätig.
Aufgrund hervorragender Leistungen war 1984 für ein Promotionsstudium freigestellt gestellt worden, das er 1987 mit einer Dissertation abschließen konnte.
Im August 1987 wurde er von Bischof Karl Lehmann (1936-2018) zum Subregens und Ökonomen des Mainzer Priesterseminars ernannt. Nach rund sechs Jahren wurde er 1993 mit der Leitung zweier Pfarrgemeinden in Rüsselsheim betraut.
Im Jahr 2000 wurde er Pfarrer in Worms-Horchheim. Am 20. Februar 2003 wurde er von Papst Johannes Paul II. zum Titularbischof von Maraguia ernannt und gleichzeitif zum Weihbischof im Bistum Mainz bestellt.
Die Bischofsweihe hatte er am 21. April 2003 durch Karl Kardinal Lehmann im Mainzer Dom empfangen. Am 19. September 2014 war er von Papst Franziskus zum Bischof von Erfurt ernannt worden. Seine Amtseinführung fand am 22. November im Dom zu Erfurt statt.
Besoldung des Bischofs
Aufgrund des "Hauptschlusses der außerordentlichen Reichsdeputation" (Reichsdeputationshauptschluss) vom 27. April 1803 - nach den vorangegangenen Enteignungen der Kirchen unter Napoleon - zahlt der deutsche Steuerzahlen noch heutzutage ca. 500 Millionen Euro als Entschädigung an die beiden großen Kirchen - unabhängig von der Kirchensteuer.
Davon werden u.a. die Bischöfe bzw. Erzbischöfe sowie die Weihbischöfe besoldet. Die Höhe dieser Besoldung entspricht in etwa der eines Staatssekretärs in einem Bundes- oder Landesministerium.
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