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Bistum Fulda

Kurze Übersicht
Das Bistum Fulda umfasst eine Fläche von rund 10.000 km². Auf dem Gebiet des Bistums leben insgesamt rund 2,3 Mio. Menschen, von denen sich rund 418.000 zur römisch-katholischen Kirche bekennen. Die Diözese (= Bistum) umfasst 302 Kirchengemeinden.
Die Geschichte des Bistums reicht bis ins Jahr744 zurück.
Der frühere Bischof Johannes Dyba (1929 - 2000), Bischof von 1983 bis 2000, der auch gleichzeitig Militärbischof der Bundeswehr war, galt seinerzeit als von seinen Ansichten sehr überzeugter und auch streitbarer Kirchenführer, der sogar in Talk-Shows häufiger zu sehen war. Der Bischof der Diözese Fulda (= Diözesan-Bischof) ist seit dem Jahr 2001 Heinz Josef Algermissen.
Insgesamt gibt es in Deutschland sieben Erzbistümer und zwanzig Bistümer, also 27 Diözesen. In Deutschland leben ca. 27 Mio. Katholiken , 26,5 Mio. Protestanten und rund 2 Mio. Christen, die anderen christlichen Gemeinschaften angehören.  Es sei außerdem erwähnt, dass es in Deutschland rund 24.500 katholische und 26.000 evangelische Kirchen - bei ca. 2.000 Moscheen - gibt.

Kleiner geschichtlicher Abriss
Im  Jahr  744  wurde durch den Bonifatius-Schüler „Sturmius“ das  Kloster  Fulda  gegründet  und  751  durch  Papst  Zacharias (679-752) unmittelbar dem Heiligen Stuhl in Rom unterstellt. Das Jahr 744 wird offiziell als das Gründungsjahr des Bistums angesehen.
Wichtig war  der  Umstand,  dass  das Kloster  Fulda  nicht innerhalb eines Bistums lag, sondern an  der  Grenzlinie  zwischen  dem  Bistum  Mainz  und  dem  ebenfalls  von Bonifatius gegründeten  Bistum  Würzburg lag. 

Im Laufe des Hochmittelalters erreichte der Abt des Klosters eine politisch herausragende  Stellung,  die sogar einige Bischöfe im Reich übertraf. Außerdem besaß der Abt  für  die  meisten  der  etwa  70  Pfarreien ein Besetzungsrecht. So war es nicht verwunderlich, dass der Abt alles daran setzte, dass das Kloster Fulda (Abtei Fulda) zum Bistum ernannt würde. So sind um das Jahr 1500 die Rechte  der  beiden  zuständigen  Bischöfe  von Mainz  und  Würzburg weitgehend abgeschafft worden. In den Jahren  von  1531 bis 1533 versuchte der Abt in Rom durch den Papst die formelle Erhebung der Abtei zum Bistum zu erreichen. Nachdem dies aber am Widerstand des Bischofs von Würzburg  scheiterte, schaffte der Abt auch ohne den Segen aus Rom mehr oder weniger vollendete Tatsachen, und so nahm der Abt des Fuldaer Klosters etwa ab Mitte des 16. Jahrhunderts die Stellung einer Art Quasi-Bischofs ein. In dieser Eigenschaft gründete er im Jahr 1572 ein  eigenes Priesterseminar in Fulda, und im 17. Jahrhundert  beriefen die Äbte  wiederholt  Diözesansynoden ein und „visitierten“ die Pfarreien seines Herrschaftsgebietes. Das alles waren Hoheitsakte, die an sich einem Bischof vorbehalten waren. Die weiteren Bemühungen in Rom führten 1727 dazu, dass  ein  Mönch des Klosters zum Weihbischof ernannt wurde. Als dessen  Nachfolger im Rang eines Weihbischofs wurde im Jahr 1737  der  Abt  ernannt. Damit waren geistliche und weltliche Hoheitsrechte in einer Hand vereinigt. Folgerichtig erhob Papst  Benedikt  XIV.  am 5.Oktober 1752  die  bisherige  Abtei  Fulda  zum  Bistum Fulda, an dessen Spitze dann anstelle eines Abtes ein Bischof stand. 
Im Zuge der Französischen  Revolution, der napoleonischen Herrschaft und infolge des Wiener Kongresses wurde das Bistum im Jahr 1821 neu gegliedert. Dabei verlor es den inzwischen zu  Bayern gehörenden Teil an das Bistum Würzburg. Aber es erhielt andererseits eine Reihe von Gebieten hinzu, so u.a. die Gebiete des Kurfürstentums Hessen. Und im Jahr 1857 kamen noch die Katholiken des Großherzogtums Sachsen-Weimar hinzu.
Allerdings brachte eine päpstliche Bulle gegenüber dem im Jahr 1929 zwischen  Preußen und dem Hl. Stuhl geschlossenen Konkordat erhebliche Veränderungen in der Ausdehnung des Bistumsmit sich. Infolgedessen verlor das Bistum Fulda den ehemals kurhessischen Teil von Frankfurt/Main, der etwa drei Viertel desheutigen Stadtgebietes von Frankfurt ausmacht, an das Bistum Limburg und erhielt dafür vom Bistum Paderborn das überwiegend  katholische  Kommissariat  Heiligenstadt und das weiträumige Dekanat  Erfurt  mit  einem  Anteil von Katholiken von nur etwas mehr als 3,5 Prozent.
Nach der  Wiedervereinigung am 3. Oktober 1990 erfolgte die bisher letzte Neuordnung der Bistumsgrenzen.Dabei fiel ein beträchtlicher  Anteil  der bis dahin östlichen  Gebiete der  Diözese"  an das im Jahr 1994 neu errichtete Bistum Erfurt. Jedoch verblieb das Dekanat Geisa beim Bistum Fulda, deren Pfarreien durch eine viele hundert Jahre alte gemeinsame Geschichte mit dem ehemaligen Hochstift und späteren Bistum Fulda verbunden waren. 

Öffentlicher Bistumshaushalt
Über den  Öffentlichen Bistumshaushalt laufen u.a. die Kirchensteuer und eine Reihe von staatlichen Leistungen. Die Bilanzen dieses Haushalts sind öffentlich zugänglich bzw. werden vom Bistum veröffentlicht. Dieser Haushalt wird meistens von einem Gremium kontrolliert, in dem sich auch katholische Laien befinden.

Bischöflicher Stuhl

Unter diesem Begriff versteht man Teile des Eigentums eines Bistums bzw. Erzbistums, das nahezu steuerfrei ist. Eine Kontrolle üben der Bischof selbst und einige bischöfliche Institutionen - wie der Vermögensverwaltungsrat - aus.  Dieses Vermögen wurde innerhalb vieler Jahre durch Schenkungen, Erbschaften, Stiftungen oder Aktien erworben. Auch Immobilien, Ländereien, Wälder, Brauereien, Banken oder Akademien und deren Erträge, wie z.B. Zinsen zählen dazu. Der Bischöfliche Stuhl ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und ist gegenüber staatlichen Institutionen nicht auskunftspflichtig.

Vermögenshaushalt des Bistums
Der Vermögenshaushalt des Bistums ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Die Aufsicht führt ein so genannter Kirchensteuerrat, der seine Aufsicht aber meist an den Diözesanverwaltungsrat delegiert hat. Die Vermögenswerte bleiben gegenüber anderen Personen geheim, und es besteht gegenüber dem Staat und seinen Institutionen keine Auskunftspflicht. Zudem besteht nur eine eingeschränkte Steuerpflicht.

Vermögenshaushalt des Domkapitels
Der Vermögenshaushalt des Domkapitels ist ebenfalls eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, die dem Staat gegenüber nicht auskunftspflichtig ist und deren Vermögenswerte teilweise geheim sind. Zudem besteht nur eine eingeschränkte Steuerpflicht.
Die Aufsicht führt das Domkapitel, das z.B. auch dem Papst Vorschläge für die Wahl eines neuen Bischof machen kann.
Es gibt Schätzungen, dass einige deutsche Bistümer bzw. Erzbistümer über ein Vermögen, auch in Form von Ländereien oder Immobilien, von einigen Milliarden Euro verfügen - darin sind nicht die Werte von Domen, Kirchen u.ä. eingerechnet.

Die Bischofskirche
Die Bischofskirche des Bistums Fulda ist der Dom St. Salvator und St. Bonifatius. An der Stelle des heutigen Doms stand die Ratgarbasilika, die früher die größte Basilika nördlich der Alpen war und von 791 und 891 erbaut wurde. Sie wurde aber wegen des geplanten neuen Dombaus größtenteils abgerissen.

Die Pläne des neuen Doms stammten aus dem Jahr 1700 von dem Maurer und Steinmetz Johann Dientzenhofer (1663-1726). Er erstellte sie im Auftrag des Fürstabtes Adalbert von Schleiffras, Fürstabt von 1700 bis 1714. Mit dem Bau des Doms wurde 1704 im Baustil des Barock begonnen. Bei dem Bau wurde auch teilweise auf die alten Fundamente der Ratgarbasilika zurückgegriffen. Bereits drei Jahre später im Jahr 1707 war der Rohbau fertig gestellt und im Jahr 1712 auch in seinem im Inneren ausgestaltet. Die Weihe des Doms fand am 15. August 1712 statt. Infolge eines Feuerwerks anlässlich des Bonifatiusfestes 1905 geriet der Turmhelm des Nordturms in Brand und wurde dabei erheblich beschädig, aber wenig später wieder hergestellt. Im Dom befindet sich die Grabstätte des Heiligen Bonifatius (um 672-754).

Der Fuldaer Bischof
Bischof der Diözese Fulda ist Heinz Josef Algermissen.
Algernissen wurde am 15. Februar 1943 in Hermeskeil bei Trier im Bundesland Rheinland-Pfalz geboren. Nach dem Abitur 1963 studierte er Philosophie und Theologie in Freiburg und Paderborn. In Paderborn wurde er am 19. Juli 1969 von Kardinal Lorenz Jaeger (1892-1975) zum Priester geweiht. Von 1974 bis 1979 war er Studentenseelsorger an der Gesamthochschule Paderborn. Nach elfjähriger Tätigkeit als Vikar in Bielefeld und Meschede wurde er dann 1980 Pfarrer in Bielefeld-Schildesche. Im Jahr 1984 wurde er zusätzlich Dechant des Dekanates Bielefeld und 1991 Regionaldekan der Seelsorgeregion Minden-Ravensberg-Lippe.
Am 23. Juli 1996 wurde er von Papst Johannes Paul II. (1920-2005) zum Titularbischof von Labicum, einer mittlerweile aufgelösten Diözese, und zum Weihbischof in Paderborn ernannt. Am 20 Juni 2000 ernannte ihn Johannes Paul II. zum Bischof von Fulda und am 23. September 2001 wurde er dann offiziell in sein Amt eingeführt. Die Weihe zum Bischof von Fulda empfing er am 21. September 1996 durch Erzbischof Dr. Johannes Joachim Degenhardt (1926-2002).

Besoldung des Bischofs
Aufgrund des "Hauptschlusses der außerordentlichen Reichsdeputation" (Reichsdeputationshauptschluss) vom 27. April 1803 - nach den vorangegangenen Enteignungen der Kirchen unter Napoleon - zahlt der deutsche Steuerzahlen noch heutzutage  ca. 500 Millionen Euro als Entschädigung an die beiden großen Kirchen - unabhängig von der Kirchensteuer.
Davon werden u.a. die Bischöfe bzw. Erzbischöfe sowie die Weihbischöfe besoldet. Die Höhe dieser Besoldung entspricht in etwa der eines Staatssekretärs in einem Bundes- oder Landesministerium.

Kontakt

Bischöfliches Generalvikariat
Paulustor 5
36037 Fulda
Tel.:0661 - 87 - 0
Fax:0661 - 87 - 578
 




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