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Ein- und Ausreisebestimmungen

Formalien, Visa

Für Reisende aus den EU- Ländern ist kein Visum erforderlich. Spanien gehört zum Schengen-Raum, daher finden an seinen Grenzen zur EU keine regelmäßigen Kontrollen mehr statt.

Erteilung von Visa in Deutschland
Sollte ein Aufenthalt über eine bestimmte Zeit hinaus andauern oder anderen Zwecken als touristischen dienen, sollte die Visaabteilung der Botschaft konsultiert werden. 

Konsularabteilung der Botschaft von Spanien 
Steinplatz 1
10623 Berlin
Tel: 0049 - (0)30 - 31 50 92 51/ -53
Fax: 0049 - (0)30 - 31 50 99 62
Email: botschaft.spanien@t.online.de

Ein- und Ausfuhr von Devisen

  • Landeswährung
    Die Ein- und Ausfuhr von Devisen in der Landeswährung ist unbegrenzt gestattet, die Ausfuhr von Beträgen über 6.010 € muss jedoch deklariert werden.

Warenein- und ausfuhr
Die Ein- und Ausfuhr von Waffen, Munition oder Sprengstoff ist strikt verboten. Außerdem ist die Ein- und Ausfuhr von nach dem Washingtoner Artenschutzgesetz geschützten Pflanzen und Tieren verboten. Ein Verstoß kann empfindliche Strafen nach sich ziehen.

Folgende Artikel können bei der Einreise aus Nicht-EU-Ländern zollfrei eingeführt werden:

  • 200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 250 g Tabak
  • 1 l Spirituosen ( über 20% Alkoholgehalt) oder 2 l alkoholische Getränke bis zu 22% Alkoholgehalt
  • 2 l Wein
  • 250 ml Eau de Toilette und 50 g Parfüm
  • 500 g Kaffee oder 200 g Kaffeeextrakt
  • 100 g Tee oder 40 g Teeextrakt
  • Geschenke im Wert von 37 €

Anmerkung
Tabakwaren und alkoholische Getränke dürfen nur von Personen ab 17 Jahren eingeführt werden.

Einreise mit Haustieren

"Wuff - ich will auch nach Spanien" © goruma

Für die Einreise mit Heimtieren nach Spanien gilt die EU-Verordnung über die Ein- und Ausfuhr von Heimtieren vom 1.10.2004
Dieser EU-Verordnung nach, dürfen nur Haustiere nach Spanien eingeführt werden, die entweder über einen implantierten elektronischen Chip verfügen oder tätowiert sind (ab dem Jahr 2011 ist ein elektronischer Chip Pflicht für alle Haustiere) und somit eindeutig identifizierbar sind. Außerdem muss für jedes mitgeführte Haustier ein EU-Heimtierausweis ausgestellt werden. Dieser Ausweis kann von jedem niedergelassenen Tierarzt ausgestellt werden.
Jedes Haustier, das nach Spanien eingeführt wird, muss gegen Tollwut geimpft sein. Dabei gilt, dass die Tollwutschutzimpfung mindestens 21 Tage vor Einreise erfolgt sein muss und nicht älter als zwölf Monate sein darf. Haustiere müssen bei der Tollwutschutzimpfung mindestens drei Monate alt sein. Für Haustiere, die jünger als drei Monate sind und daher nicht gegen Tollwut geimpft sind, besteht trotzdem die Möglichkeit, diese nach Spanien einzuführen. Diese Haustiere müssen gechippt oder tätowiert sein, ein EU-Heimtierausweis muss auf sie ausgestellt werden und es muss gewährleistet sein, dass diese Tiere seit ihrer Geburt am selben Ort gehalten wurden und sie nicht mit Wildtieren in Kontakt kommen konnten.
In Spanien gibt es zudem besondere regionale Regelungen, was Maulkorb- und Leinenpflicht betrifft. In einigen Regionen sind gefährliche Hunderassen verboten und dürfen daher dort nicht eingeführt werden.






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Die Landeswährung von Spanien ist der Euro (€) = 100 Cent.Die folgenden Geldscheine sind -...

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