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Italien: Ein- und Ausreisebestimmungen
Formalien, Visa
Deutsche, Schweizer und Österreicher können mit einem gültigen oder seit höchstens einem Jahr ungültig gewordenen Reisepass oder einem gültigen Personalausweis nach Italien einreisen. Kinderausweise werden anerkannt. Kinder unter 16 Jahren können einreisen, wenn sie im Pass eines Elternteils eingetragen sind. Alleinreisende Personen unter 15 Jahren sollten darüber hinaus auch eine polizeilich beglaubigte Einverständniserklärung der Eltern bzw. der Erziehungsberechtigten mitführen. Italien ist Teil des Schengen-Raumes, sodass zu den Staaten der EU regelmäßige Grenzkontrollen wegfallen.
Personen, die ein Visum benötigen, erhalten dies unter der folgenden Adresse.
Erteilung von Visa in Deutschland
Visa-Abteilung der Botschaft von Italien
Hiroshimastraße 1
10785 Berlin
Tel: +49 (0)30 - 25 44 00
Fax: +49 (0)30 - 25 44 01 20
Ein- und Ausfuhr von Devisen
Bei der Ein- und Ausreise nach und von Italien, muss eine Bargeldmenge, die den Betrag von 12.500 Euro übersteigt, deklariert werden.
Warenein- und -ausfuhr
Die Ein- und Ausfuhr von Waffen, Munition oder Sprengstoff ist strikt verboten. Außerdem ist die Ein- und Ausfuhr von Pflanzen und Tieren verboten, die nach dem Washingtoner Artenschutzgesetz geschützt sind. Ein Verstoß kann empfindliche Strafen nach sich ziehen.
Einreise mit Haustieren
Für die Besitzer von Hunden und anderen Tieren stellt sich bei Auslandsreisen die Frage, ob sie ihre Tiere überhaupt mit in das gewählte Reiseland nehmen können, und wenn das möglich ist, stellt sich dann natürlich die Frage nach den jeweils geltenden Bedingungen.
In Italien gilt die EU-Verordnung über die Ein- und Ausfuhr von Heimtieren vom 1.10.2004. Demnach müssen Tiere bei der Einreise nach Italien elektronisch, das heißt durch einen Chip, gekennzeichnet sein. Wurde den Haustieren noch kein Chip implantiert, reicht übergangsweise bis zum Jahr 2011 eine Tätowierung zum Zwecke der Identifikation aus. Weiterhin muss für jedes Tier ein EU-Heimtierausweis ausgestellt werden. Dieser Ausweis kann bei jedem niedergelassenen Tierarzt ausgestellt werden.
Bei der Einreise nach Italien müssen alle Haustiere gegen Tollwut geimpft sein. Diese Impfung muss mindestes 21 Tage vor der Einreise erfolgt sein und darf keinesfalls älter als zwölf Monate sein. Bei der Erstimpfung muss das Tier mindestens drei Monate alt sein. Soll ein Tier nach Italien eingeführt werden, dass jünger als drei Monate ist, ist das unter bestimmten Vorraussetzungen möglich. Diese Tier muss über einen Chip/Tätowierung verfügen und es muss ein EU-Heimtierausweis ausgestellt werden. Zusätzlich muss gewährleistet werden, dass das Jungtier seit seiner Geburt an dem gleichen Ort gehalten wurde und es unter keinen Umständen mit Wildtieren in Kontakt kam.
Für Hunde muss in Italien außerdem Leine und Maulkorb mitgeführt werden.
Tierkrankheiten
In vielen Ländern der Erde, und das auch im südlichen Europa, ist mit zahlreichen Erkrankungen bei Hunden zu rechnen, die in Mittel- und Nordeuropa nicht oder nur extrem selten vorkommen.
Borreliose
Die Borreliose wird, wie beim Menschen, durch Zecken übertragen. Auch die Symptome sind denen beim Menschen vergleichbar. Aber anders als beim Menschen kann man den Hund gegen Borreliose impfen lassen.
Ehrlichiose
Diese Erkrankung des Hundes wird durch die braune Hundezecke (Rhipicephalus sanguineus), die vor allem im Mittelmeerraum vorkommt, übertragen. Der Erreger der Erkrankung sind Bakterien, die sich im blutbildenden Knochenmark vermehren. Sie führen über eine Zerstörung der Thrombozyten zu Blutungsneigungen. Die Symptome sind vor allem Blutungen, hohes Fieber und Appetitlosigkeit. Außerdem leidet der Hund unter Gewichtsverlust, Schlappheit, Antriebsarmut und einer deutlichen Vergrößerung der Lymphknoten. Unbehandelt kann die Erkrankung tödlich verlaufen.
Hepatozoonose
Diese allerdings relativ seltene Erkrankung wird über die braune Hundezecke (Rhipicephalus sanguineus) übertragen, die bevorzugt im Mittelmeerraum vorkommt. Dabei erfolgt die Infektion jedoch nicht durch den Zeckenbiss selber, sondern erst dann, wenn der Hund die Zecke abgebissen und verschluckt hat. Die typischen Symptome sind ein starkes Abmagern, hohes Fieber und starke Schmerzen in der Muskulatur sowie in den Knochen. Die Therapie der Erkrankung gestaltet sich als äußerst schwierig und endet oft mit dem Tod des Tieres.
Herzwurmerkrankung (Dirofilariose)
Der Herzwurm wird durch Stechmücken (Culiziden) auf den Hund übertragen. Diese in den Lungenarterien und der rechten Herzkammer parasitierenden Würmer können Langen bis zu 20 cm erreichen. Unbehandelt verläuft ein derartiger Wurmbefall meist tödlich.
Hundemalaria (Babesiose)
Die Hundemalaria wird nicht wie beim Menschen durch Mücken, sondern durch Zecken übertragen. Die Überträgerzecken sind die braune Hundezecke (Rhipicephalus sanguineus) und die Auwaldzecke (Dermacentor reticulatus). Während die braune Hundezecke insbesondere in den Mittelmeerländern vorkommt, ist die Auwaldzecke auch in Deutschland, Österreich und der Schweiz heimisch.
Die Parasiten die für die Hundemalaria verantwortlich sind zerstören vor allem die roten Blutkörperchen. Die Folge sind Anämie und Gelbsucht verbunden mit hohem Fieber. Unbehandelt kann die Erkrankung zum Tod des Hundes führen.
Leishmaniose
Wie auch beim Menschen wird die Leishmaniose durch Sandmücken (Schmetterlingsmücken) übertragen. Die Leishmaniose ist in Deutschland noch nicht heimisch, obwohl infolge des Klimawandels bald auch dort damit zu rechnen ist. Derzeit kommt sie vor allem in den Mittelmeerländern vor. Durch den Parasiten werden beim Hund die Haut aber auch innere Organe wie Nieren, Milz, Leber, Knochenmark oder das Lymphsystem betroffen. Der Hund magert ab, leidet oft unter Haarverlust und zeigt starke Hautveränderungen. Die Erkrankung verläuft ohne Behandlung meist tödlich.
Vorbeugung
Neben Impfungen, z.B. gegen die Borreliose, gibt es eine sehr einfach anzuwendende und dennoch wirsame Vorbeugung. Dazu wird dem Hund im Nackenbereich eine Flüssigkeit aufgebracht, die sowohl gegen Mücken wie auch Zecken wirksam ist. Die Wirkung besteht einerseits darin, dass sie eine die Mücken abschreckende (Repellents) Wirkung besitzen, das Tier überhaupt zu befallen bzw. zu stechen und andererseits eine die Insekten tötende (insektizid) Wirkung entfalten. Eine derartige Behandlung entfaltet ihre Wirkung für jeweils etwa 4 Wochen, danach muss sie wiederholt werden, was der Halter bzw. die Halterin auch selber machen kann. Man bezeichnet diese Vorbeugungsprodukte als "Spot on-Produkte".
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