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Frankreich: Ein- und Ausreisebestimmungen

Formalien, Visa

Deutsche, Schweizer und Österreicher können mit einem gültigen oder seit höchstens einem Jahr ungültig gewordenen Reisepass oder einem gültigen Personalausweis nach Frankreich einreisen. Deutsche Kinderausweise werden uneingeschränkt anerkannt; Kinder unter 16 Jahren können auch einreisen, wenn sie im Pass eines Elternteils eingetragen sind.

Personen, die trotzdem ein Visum benötigen, können dies unter der folgenden Adresse erhalten.
Botschaft der Republik Frankreich
Pariser Platz 5
10117 Berlin
Tel: +49 - (0)30 - 590 03 90 00
Fax: +49 - (0)30 - 590 03 91 10
Öffnungszeiten: Mo - Fr 08:30-18:00 Uhr
Konsularangelegenheiten: 09:00 - 12:00 Uhr, Mittwoch 14:00 - 17:30 Uhr

Konsulate

Informationen über die Konsulate gibt es bei goruma - und zwar hier >>>

Ein- und Ausfuhr von Devisen

  • Landeswährung
    Unbeschränkte Ein- und Ausfuhr der Landeswährung.
  • Fremdwährungen
    Die Ein- und Ausfuhr von Fremdwährungen ist gestattet. Bargeld im Gegenwert von über 7.622 (€) muss deklariert werden.

Warenein- und -ausfuhr
Die Ein- und Ausfuhr von Waffen, Munition oder Sprengstoff ist strikt verboten. Außerdem ist die Ein- und Ausfuhr von Pflanzen und Tieren verboten, die nach dem Washingtoner Artenschutzgesetz geschützt sind. Ein Verstoß kann empfindliche Strafen nach sich ziehen.

 

Reisen mit Haustieren

Für die Besitzer von Hunden und anderen Tieren stellt sich bei Auslandsreisen die Frage, ob sie ihre Tiere überhaupt mit in das gewählte Reiseland nehmen können, und wenn das möglich ist, stellt sich dann natürlich die Frage nach den jeweils geltenden Bedingungen. Hier bei uns finden Sie, seriös bei den Botschaften oder dem Auswärtigen Amt recherchiert, alle wichtigen Informationen zu dieser Thematik.

Für die Einreise nach Frankreich mit Haustieren gilt die EU-Heimtierverodnung vom 1.10.2004. Demzufolge benötigen die Halter der Tiere für die Einreise nach Frankreich einen EU-Heimtierausweis. Dieser kann bei jedem niedergelassenen Tierarzt ausgestellt werden. Außerdem müssen die Heimtiere eindeutig identifizierbar sein. Dies kann entweder durch einen implantierten Mikrochip oder durch eine Tätowierung gewährleistet werden. Ab dem Jahr 2011 allerdings muss das Tier gechippt sein.

Alle Heimtiere müssen bei der Einreise nach Frankreich gegen Tollwut geimpft sein. Bei der Tollwutschutzimpfung müssen die Tiere mindestens drei Monate alt sein. Die Tollwutschutzimpfung muss bei der Einreise mindestens 21 Tage zurückliegen und darf nicht älter als zwölf Monate sein. Allerdings ist es auch möglich, mit Tieren, die jünger als drei Monate sind und daher nicht gegen Tollwut geimpft sind, nach Frankreich einzureisen. Dazu muss für das Tier ein EU-Heimtierausweis mitgeführt werden, es muss über einen Chip oder eine Tätowierung verfügen und es muss sichergestellt sein, dass das Tier seit seiner Geburt am selben Ort gehalten wurde, an welchem es nicht in Kontakt mit Wildtieren gekommen sein darf.
Für Frankreich gilt zudem, dass nicht mehr als fünf Tiere pro Tierhalter einreisen dürfen. Bestimmte Hunderassen sind von der Einreise ganz ausgeschlossen. Dazu gehören Pittbulls, Boerbulls und Tosas.

Tierkrankheiten
Für den Süden Frankreichs ist mit den folgenden bei uns eher seltenen oder gänzlich unbekannten Erkrankungen des Hundes zu rechnen:
Borreliose
Die Borreliose wird, wie beim Menschen, durch Zecken übertragen. Auch die Symptome sind denen beim Menschen vergleichbar. Aber anders als beim Menschen kann man den Hund gegen Borreliose impfen lassen.
Ehrlichiose
Diese Erkrankung des Hundes wird durch die braune Hundezecke (Rhipicephalus sanguineus), die vor allem im Mittelmeerraum vorkommt, übertragen. Der Erreger der Erkrankung sind Bakterien, die sich im blutbildenden Knochenmark vermehren. Sie führen über eine Zerstörung der Thrombozyten zu Blutungsneigungen. Die Symptome sind vor allem Blutungen, hohes Fieber und Appetitlosigkeit. Außerdem leidet der Hund unter Gewichtsverlust, Schlappheit, Antriebsarmut und einer deutlichen Vergrößerung der Lymphknoten. Unbehandelt kann die Erkrankung tödlich verlaufen.
Hepatozoonose
Diese allerdings relativ seltene Erkrankung wird über die braune Hundezecke (Rhipicephalus sanguineus) übertragen, die bevorzugt im Mittelmeerraum vorkommt. Dabei erfolgt die Infektion jedoch nicht durch den Zeckenbiss selber, sondern erst dann, wenn der Hund die Zecke abgebissen und verschluckt hat. Die typischen Symptome sind ein starkes Abmagern, hohes Fieber und starke Schmerzen in der Muskulatur sowie in den Knochen. Die Therapie der Erkrankung gestaltet sich als äußerst schwierig und endet oft mit dem Tod des Tieres.
Herzwurmerkrankung (Dirofilariose)
Der Herzwurm wird durch Stechmücken (Culiziden) auf den Hund übertragen. Diese in den Lungenarterien und der rechten Herzkammer parasitierenden Würmer können Langen bis zu 20 cm erreichen. Unbehandelt verläuft ein derartiger Wurmbefall meist tödlich.
Hundemalaria (Babesiose)
Die Hundemalaria wird nicht wie beim Menschen durch Mücken, sondern durch Zecken übertragen. Die Überträgerzecken sind die braune Hundezecke (Rhipicephalus sanguineus) und die Auwaldzecke (Dermacentor reticulatus). Während die braune Hundezecke insbesonders in den Mittelmeerländern vorkommt, ist die Auwaldzecke auch in Deutschland, Österreich und der Schweiz heimisch.
Die Parasiten die für die Hundemalaria verantwortlich sind zerstören vor allem die roten Blutkörperchen. Die Folge sind Anämie und Gelbsucht verbunden mit hohem Fieber. Unbehandelt kann die Erkrankung zum Tod des Hundes führen.
Leishmaniose
Wie auch beim Menschen wird die Leishmaniose durch Sandmücken (Schmetterlingsmücken) übertragen. Die Leishmaniose ist in Deutschland noch nicht heimisch, obwohl infolge des Klimawandels bald auch dort damit zu rechnen ist. Derzeit kommt sie vor allem in den Mittelmeerländern vor. Durch den Parasiten werden beim Hund die Haut aber auch innere Organe wie Nieren, Milz, Leber, Knochenmark oder das Lymphsystem betroffen. Der Hund magert ab, leidet oft unter Haarverlust und zeigt starke Hautveränderungen. Die Erkrankung verläuft ohne Behandlung meist tödlich.

Vorbeugung

Neben Impfungen, z.B. gegen die Borreliose, gibt es eine sehr einfach anzuwendende und dennoch wirksame Vorbeugung. Dazu wird dem Hund im Nackenbereich eine Flüssigkeit aufgebracht, die sowohl gegen Mücken wie auch Zecken wirksam ist. Die Wirkung besteht einerseits darin, dass sie eine die Mücken abschreckende (Repellents) Wirkung besitzen, das Tier überhaupt zu befallen bzw. zu stechen und andererseits eine die Insekten tötende (insektizid) Wirkung entfalten. Eine derartige Behandlung entfaltet ihre Wirkung für jeweils etwa 4 Wochen, danach muss sie wiederholt werden, was der Halter bzw. die Halterin auch selber machen kann. Man bezeichnet diese Vorbeugungsprodukte als "Spot on-Produkte".






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