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Russland: Ein- bzw. Ausreisebestimmungen

Formalien, Visa

Botschaft der Russischen Föderation, Berlin © goruma

Folgende Visabestimmungen gelten für deutsche, österreichische und schweizer Staatsangehörige.
Die Einreise in die Russische Föderation ist mit folgenden Visa möglich: Touristen-, Geschäfts-, Privat-, Mehrfach- und Dauervisum. Für die Durchreise ist im Allgemeinen ein Transitvisum erforderlich. Eine Ausnahme bilden Transitreisende, die den Transitraum nicht verlassen und innerhalb von 24 Std. weiterreisen sowie im Besitz bestätigter Rück- bzw. Weiterflugtickets und gültiger Einreisedokumente für das Zielland sind. Falls für die Weiterreise ein Flughafenwechsel nötig ist, benötigen Sie ein Transitvisum. Bitte beachten Sie, dass Visa nicht an der Grenze ausgestellt werden, sondern rechtzeitig vor Antritt der Reise bei der zuständigen konsularischen Vertretung beantragt werden müssen. Generell ist eine Ausreise aus der Russischen Föderation ohne gültiges Visum ist nicht möglich (z.B. abgelaufenes Touristenvisum oder bei Passverlust). Im Falle eines Visa- oder Passverlustes während der Reise muss sowohl ein Passersatz als auch ein neues russisches Visum bei den örtlichen russischen Pass- und Visadiensten beantragt werden. Visaverlängerungen sind in der Regel nicht möglich.

Die Visagebühren sind für deutsche, österreichische und schweizer Staatsbürger von unterschiedlicher Höhe:

  • Deutsche Staatsbürger: Die unterschiedlichen Visagebühren (für alle Visaarten) sind vom Wechselkurs und der Bearbeitungszeit abhängig. Die Russische Botschaft in Berlin nimmt keine Visumanträge mehr per Post an.
    • Einmaliges Touristenvisum: 45 € (7-14 Tage Bearbeitungszeit)
    • Zweimaliges Touristenvisum: 75 € (7-14 Tage Bearbeitungszeit)
    • Einmaliges Geschäfts-/Privat-/Transitvisum: 65 € (7-14 Tage Bearbeitungszeit)
    • Zweimaliges Geschäfts-/Transitvisum: 110 € (7-14 Tage Bearbeitungszeit)
    • Einreisevisum: 70 € (7-14 Tage Bearbeitungszeit).
  • Österreicher: Für alle Visaarten fällt eine gleichhohe Visagebühr an, die sich nach der Bearbeitungszeit und nach der Häufigkeit der Einreise staffelt.
    • Einmalige Einreise: 170 € (am selben Tag), 130 € (bis 3 Kalendertage Bearbeitungsdauer), 110 € (4-6 Kalendertage Bearbeitungsdauer), 90 € (7-13 Kalendertage Bearbeitungsdauer), 68 € (ab 14 Kalendertage Bearbeitungsdauer).
    • Zweimalige Einreise: 240 € (am selben Tag), 200 € (bis 3 Kalendertage Bearbeitungsdauer), 190 € (4-6 Kalendertage Bearbeitungsdauer), 160 € (7-13 Kalendertage Bearbeitungsdauer), 125 € (ab 14 Kalendertage Bearbeitungsdauer).
  • Schweizer: Für alle Visaarten fällt eine gleich hohe Visagebühr an, die sich nach der Bearbeitungszeit und nach der Häufigkeit der Einreise staffelt.
    • Normaltarif (mindestens 14 Tage): 105 CHF (einmalige Einreise), 200 CHF (zweimalige Einreise), 550 CHF (mehrmalige Einreise).
    • Expresstarif (weniger als 14 Tage): 140 CHF (einmalige Einreise), 210 CHF (zweimalige Einreise), 560 CHF (mehrmalige Einreise).
    • Expresstarif (2 Arbeitstage oder am nächsten Arbeitstag): 210 CHF (einmalige Einreise), 230 CHF (zweimalige Einreise), 570 CHF (mehrmalige Einreise).
    • Expresstarif (am gleichen Tag): 240 CHF (einmalige Einreise), 250 CHF (zweimalige Einreise), 600 CHF (mehrmalige Einreise).

Die Gültigkeitsdauer der Visa ist unterschiedlich je nach der Art der Visa. Generell gilt:

  • Touristenvisum: Maximal 1 Monat.
  • Besucher-/Geschäftsvisum: Maximal 3 Monate.
  • Transitvisum: Maximal 72 Stunden. (Transitvisa können nur einmalig genutzt werden.)
  • Visaverlängerungen sind in der Regel nicht möglich.

Checkliste für einen Visaantrag (Touristen-, Geschäfts- , Transit- und auch Einreisevisa für einen Aufenthalt von mehr als drei Monaten) für die Russische Föderation:

  • Ein Antragsformular
  • Ein aktuelles Passbild
  • Ein mindestens drei Monate über die geplante Anreise hinaus gültiger Reisepass mit mindestens einer leeren Seite; für Kinder unter 16 Jahre gilt der Kinderlichtbildausweis bzw. Kinderreisepass (ab 01.01.2006) oder ein Eintrag in den elterlichen Reisepass (ab 4 Jahren mit Lichtbild).
  • Für Kinder gelten dieselben Visabestimmungen wie für ihre Eltern. Die im elterlichen Reisepass eingetragenen Kinder müssen auch im elterlichen Visum entsprechend vermerkt sein.
  • Eine Reisebestätigung des russischen Reiseveranstalters
  • Ein Buchungsbeleg des Hotels zusammen mit der Akkreditierungsnummer des Hotels bzw. Nachweis einer Privatunterkunft
  • Eine für die Russische Föderation gültige Krankenversicherung (private Auslandskrankenversicherung mit Rücktransport)
  • Ein Rückflugticket (Fotokopie)
  • Visagebühr (abgestempeltes Original des Zahlungsbelegs bei Überweisung)

Ergänzungen:

  • Ergänzung Touristenvisum: Bei einer Einreise mit dem Bus, PKW oder Motorrad ist ein entsprechender Vermerk (Kennzeichen, Modell und Farbe) im Visum erforderlich
  • Ergänzung Geschäftsvisum: Offizielles Firmenschreiben mit Angaben über Reisezweck, Reiseroute, Aufenthaltsdauer, genaue Ein- und Ausreisedaten sowie Adresse der heimischen Firma mit Unterschrift des Geschäftspartners ist erforderlich. Fragen Sie nach, ob vom russischen Geschäftspartner eine förmliche, originale Einladung beim Außenministerium in Moskau beantragt werden muss.
  • Ergänzung Transitvisum: Bestätigte Rück- bzw. Weiterflugtickets und gültige Einreisedokumente für das Zielland sind erforderlich. Transitreisende können nur mit einem Transitvisum den Flughafen verlassen.
  • Ergänzung Einreisevisum für einen Aufenthalt von mehr als drei Monaten: Eine Einladung durch das Innen- bzw. Außenministerium und ein negativer HIV-Test sind erforderlich.

Wichtiges bei der Ein- und Ausreise in die Russische Föderation:

  • Touristen, die sich länger als drei Tage in der Russischen Föderation aufhalten, müssen ihre Visa durch ihr Hotel oder ihre Gastfamilien oder Geschäftspartner bei der örtlichen Polizei registrieren lassen. Privatreisende sollten sich nach ihrer Einreise umgehend bei der örtlichen Polizei melden. Die polizeiliche Registrierung kann auch durch den russischen Partner des deutschen, österreichischen oder Schweizer Reiseunternehmens erfolgen, durch die eine Visabeschaffung erfolgt ist.
  • Bei der Einreise erhalten Sie seit dem 10. Februar 2003 eine kostenlose Migrationskarte, auf der persönliche Daten, Art, Dauer und Zweck des Aufenthaltes sowie die Unterkunft vermerkt werden müssen. Diese Karte muss bei der polizeilichen Registrierung der Visa (spätestens drei Tage nach der Einreise!) vorgezeigt und bei der Ausreise wieder an die Grenzschutzbehörden ausgehändigt werden.

Für die Erteilung von Visa ist in Deutschland zuständig:

Botschaft der Russischen Föderation
Unter den Linden 63-65
10117 Berlin
Tel: 0049-(0)30-2291129/10
Fax: 0049-(0)30-2299397

Konsularabteilung der Botschaft

Behrenstrasse 66
10117 Berlin
Tel: 0049-(0)30-22651184 (Visafragen)
Fax: 0190-773313 (0,78 €/Min.)

Visastelle der Russischen Föderation

Reichensteiner Weg 34-36
14195 Berlin
Tel: 0049-(0)30-8327004
Fax: 0049-(0)30-8325049

Ein- und Ausfuhr von Devisen

  • Landeswährung
    Der Freibetrag für die Ein- und Ausfuhr der Landeswährung beträgt 50.000 Rubel. Die Einfuhr von Fremdwährungen ist zwar unbegrenzt, aber es besteht eine Deklarationspflicht ab einem Betrag im Gegenwert von 1.500 US$. Aufgrund der verschärften Devisenbestimmungen sollten Sie dringend jeden Bargeldbetrag bei der Einreise deklarieren. Fremdwährungen können maximal in Höhe des deklarierten eingeführten Betrags abzüglich der umgetauschten Beträge ausgeführt werden (Eintrag des Umtausches im Devisenformular). Bei der Ausfuhr von höheren Beträgen muss die Herkunft belegt werden.
  • Fremdwährungen
    Es empfiehlt sich, Fremdwährungen nur in offiziellen Wechselstuben und Banken umzutauschen und jeden Geldwechsel auf dem Deklarationsformular zu vermerken, sowie alle Quittungen bis zur Ausreise aufzubewahren. Ein Geldwechsel ist außerhalb der Bankzeiten in internationalen Hotels, Wechselstuben und den Flughäfen möglich. Meist gibt es in den großen Hotels und Kaufhäusern auch Geldautomaten, an denen man mit Kredit- oder EC-Karte Bargeld abheben kann. Alle internationalen Kreditkarten (American Express, Diners Club, Eurocard und Visa) und Karten mit dem Cirrus- oder Maestro-Symbol werden weltweit akzeptiert. Einzelheiten erfahren Sie vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte. Bei der Nutzung von Reiseschecks beachten Sie bitte, diese in US-Dollar auszustellen. Euroschecks werden in Russland nicht angenommen.

Ausreisegebühr/Departure Fee

Soweit der aktuelle Stand der Ein- und Ausreisebedingungen der Russischen Föderation bekannt ist, werden keine Ausreisegebühren erhoben.

Warenein- und -ausfuhr

Die Ein- und Ausfuhr von Waffen, Munition, Sprengstoff, Pornographie, Drogen/Betäubungsmitteln (und alles, was als Zubehör für den Drogenkonsum betrachtet werden kann) und Gegenstände Dritter sind strikt verboten. Außerdem sind die Ein- und Ausfuhr von geschützten Pflanzen, Tieren, bestimmten Obst- und Gemüsesorten sowie Fotografien und gedruckten Medien, die sich gegen die Russische Föderation richten, verboten. Ein Verstoß kann empfindliche Strafen nach sich ziehen. Erlaubt ist die Einfuhr sämtlicher für den Aufenthalt und die Reise benötigten Dinge. Wertgegenstände sind bei der Einreise deklarierungspflichtig, damit sie auch problemlos wieder ausgeführt werden können. Antiquitäten, Kunstwerke, Schreibmaschinen, Kameras, Manuskripte, Waffen und Munition zu Jagdzwecken, Währungen und wertvolle Metalle und Edelsteine unterliegen bestimmten Ein- und Ausfuhrvorschriften. Einzelheiten erfahren Sie von der Botschaft der Russischen Föderation. Für Gegenstände mit historischem, wissenschaftlichem, künstlerischem oder kulturellem Wert besteht ein Exportverbot.

Folgende Artikel können zollfrei in die Russische Föderation eingeführt werden (nur von Personen über 17 Jahre):

  • 400 Zigaretten oder 200 Zigarillos oder 50 Zigarren oder 500 g Tabak
  • 2 l alkoholische Getränke
  • Parfüm für den persönlichen Gebrauch
  • Waren, Geschenke und andere Waren bis zu einem Wert von 10.000 US$

Bitte beachten Sie, dass bei der Einreise eine Zolldeklaration ausgefüllt werden muss, die Sie bei der Ausreise den Zollbeamten vorlegen müssen. Auf diesem Formular müssen alle eingeführten privaten Gegenstände, einschließlich Währungen und Wertgegenstände, vermerkt werden. Es ist ratsam, sich bereits bei der Einreise nach den aktuellen Zollregelungen zu erkundigen, um sehr langwierige Zollformalitäten zu umgehen.

Einreise mit Haustieren

Für die Besitzer von Hunden und anderen Tieren stellt sich bei Auslandsreisen die Frage, ob sie ihre Tiere überhaupt mit in das gewählte Reiseland nehmen können, und wenn das möglich ist, stellt sich dann natürlich die Frage nach den jeweils geltenden Bedingungen. Hier bei uns finden Sie, seriös bei den Botschaften oder dem Auswärtigen Amt recherchiert, alle wichtigen Informationen zu dieser Thematik.
Für die Einfuhr von Haustieren nach Russland wird ein Gesundheitszeugnis benötigt, das bestätigt, dass das Tier gesund und frei von ansteckenden Krankheiten ist. Dieses Gesundheitszeugnis darf zum Zeitpunkt der Einreise nicht älter als zehn Tage sein.
Zudem muss jedes Tier bei der Einreise gegen Tollwut geimpft sein. Die Tollwutschutzimpfung muss mindestens 30 Tage vor der Ankunft in Russland erfolgt sein, darf aber nicht länger als zwölf Monate zurückliegen.

Haustiere im Flugzeug
Es gibt für den Transport von Haustieren in Flugzeugen die Möglichkeit, dass das Tier gemeinsam mit einer Begleitperson (Halter) fliegt oder aber auch ohne eine solche.

Tiertransporte mit einer Begleitperson (Halter)
In diesem Fall ist wie folgt vorzugehen: Das Tier wird am Flughafen in eine vom Halter vorher besorgte Transportkiste gesperrt. Dabei muss sicher gestellt sein, dass der Behälter so groß ist, dass das Tier darin stehen und sich umdrehen kann, außerdem muss dafür gesorgt sein, dass keine Flüssigkeiten heraus laufen kann (Urin). Dies geschieht durch geeignetes saugfähiges Material, im einfachsten Fall durch eine ausreichende Menge Zeitungspapier.
Weiterhin sollte ein Wassernapf vorhanden sein und, je nach Länge des Fluges, auch genügend Futter. Der Transportbehälter wird beim Einchecken am Schalter an das Personal übergeben. Die Transportgebühr richtet sich nach dem Gewicht des Tieres. Es ist unbedingt sicher zu stellen, dass für den gebuchten Flug auch Platz für das Tier vorhanden ist, da die Anzahl der Tiere, die transportiert werden können, begrenzt ist.
Das Tier befindet sich in der Maschine in einem klimatisierten Bereich zwischen dem Passagierdeck und dem Cargobereich. Während des Fluges kümmert sich in der Regel kein Mitglied der Besatzung um das Tier, auch nicht um Wasser oder Futter zu geben.
Die Erfahrung hat aber gezeigt, dass der Stress des Eincheckens und der Startphase für die meistenTiere so belastend ist, dass sie den meisten Teil des Fluges schlafen. Die Gabe von Sedativa vor dem Einchecken wird nicht nur nicht empfohlen, da deren Wirkung unter diesen Bedingungen nicht vorhersehbar ist, sondern ist sogar aus Gründen der Sicherheit (Schmuggel) verboten. Viele Fluggesellschaften schließen eine Reihe von Hunden (Kampfhunde) außerdem vom Transport aus.

Tiertransport ohne Begleitperson
In diesem Fall muss eine Fachfirma mit dem Transport beauftragt werden, die sich dann um alles Weitere kümmert. Es sollte aber sicher gestellt sein, dass das Tier am Ankunftsflughafen von einer dem Hund vertrauten Person abgeholt wird. Und natürlich müssen alle Einfuhrvorschriften für Haustiere für das Land vorher erkundet und exakt eingehalten worden sein.

Hinweis
Es hat sich als sehr hilfreich erwiesen, wenn man das Tier bereits einige Woche vor dem beabsichtigten Flug zu Hause an einen derartigen Transportbehälter gewöhnt hat.





Kommentare
G aus Berlin  (Montag, 03.04.2017)
immer die gleiche Masche, die Frauen geben vor dass sie für die Ausreise nicht genug finanzielle Mittel haben. Entweder für den Flug oder fürs Visum oder aber weil Sie noch schulden haben. Hauptzweck ist das Ihnen Geld via Western Union oder so zugestellt werden soll. Was dann passier ist klar, Frau weg und Geld weg. Bietet einfach an das Ihr dann nach Russland fliegt und sie dort besuchen wollt. Wetten das Sie einen Grund finden warum du nicht kommen sollst. Auchtung es sind viele solche Fake E-Mails unterwegs, Sinn und Zweck ist Abzocke von Männern.
Renner Leo  (Donnerstag, 10.12.2015)
Sorry, ich hatte die Benotung in die falsche Richtung gemacht. Der Kommentar ist informativ und auch hilfreich gewesen. Vielen Dank.
dietmar r.  (Donnerstag, 17.09.2015)
Meine Freundin aus Sank Petersburg will mich besuchen. Sie hat ein 3 Monats Visum für Deutschland. Bei der Ausreise soll sie 3.000 € auf den Deutschen Flugplatz dem Zoll das Geld in bar vorweisen. Ist das wahr? GORUMA: Nach Auskunft der Bundespolizei am Flughafen Berlin-Schönefeld werden neben einem gültigen Visum rund 40 € pro Tag zum Selbstunterhalt verlangt. Das kann jedoch durch die Einladung einer Person in Deutschland mittels einer Verpflichtungserklärung ersetzt werde. Damit übernimmt man aber alle Verpflichtungen der Person während ihres Aufenthalts - z.B. auch Arzt- bzw. Krankenhauskosten.
Herbert Pirker  (Montag, 06.07.2015)
Meine Freundin schreibt mir, da sie auf der Bank Schulden hat von 3.600 Euro darf sie nicht ausreisen. GORUMA: Eine interessante neue Art der Abzocke.
Jens E.  (Donnerstag, 19.03.2015)
Meine Freundin wollte mit einem Touristenvisum für 14 Tage zu mir kommen. Jetzt durfte sie nicht ausreisen, weil sie nur Geld zur Selbstversorgung für 14 Tage und nicht für die gesamte Geltungsdauer des Visums vorzeigen konnte. Angeblich könnte sie ja illegal ausreisen wollen, wurde ihr beim Zoll gesagt. Hat denn schon jemand ähnliche Erfahrungen gemacht?
hermann  (Mittwoch, 28.01.2015)
es is tzum teil so, dass zum selbstunterhalt der russen in der bundesrepublik bis zu 70 e pro tag verlangt werden. der deutschen Botschaft traue ich nicht

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