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Ein- bzw. Ausreisebestimmungen

Formalien, Visa

Botschaft China in Berlin © goruma

Für die Einreise in die VR China benötigt man einen gültigen Reisepass und ein Visum. Das Visum erhält man in der Diplomatischen Vertretung der VR China, dazu sind folgende Papiere vorzulegen:

Reisepass

  • der Reisepass im Original mit einer Mindestgültigkeit von sechs Monaten über die Reisezeit hinaus und einer freien Seite für das Visum
  • ein leserlich ausgefülltes Antragsformular plus Lichtbild
  • die Visumsgebühr
  • sofern man länger als sechs Monate in der VR China bleiben will, benötigt man eine aktuelle Aidsbescheinigung

Passbild

  • pro Visumantrag ein Passbild
  • Automatenbilder und Schwarz-Weiß-Fotos im Original werden akzeptiert

Visaantrag

  • Einen ausgefüllten und unterschriebenen Visaantrag

ggf. amtliche Einladung

  • Eine amtliche Einladung (in Original und Kopie) von den jeweils zuständigen Ministerien, Provinzregierungen oder von ihnen ermächtigten Firmen und Institutionen der VR China ist nur für die Ausstellung von Mehrfach-Geschäftsvisa erforderlich.

ggf. amtliche Arbeitserlaubnis

  • Für ein Arbeitsvisum benötigt man eine Arbeitserlaubnis vom Ministerium für Arbeit und soziale Sicherung der VR China oder einen Expertenausweis vom Amt für Angelegenheiten der ausländischen Experten oder eine offizielle Einladung von kompetenten Stellen (in Original und Kopie).

ggf. Zulassungsschreiben einer chinesischen Universität

  • Der Erhalt eines Aufenthaltsvisums ist auch durch ein Zulassungsschreiben einer chinesischen Universität und dem Einladungsformular JW201 oder JW202 (in Original und Kopie) möglich.

Antragsteller ohne deutsche, österreichische und schweizer Staatsangehörigkeit

  • Antragsteller ohne die deutsche, österreichische und schweizer Staatsangehörigkeit benötigen eine Kopie der Aufenthaltserlaubnis in Deutschland, Österreich oder der Schweiz.

Bearbeitungszeit
Die Bearbeitungszeit für Ihren Visaantrag beginnt frühestens 50 Tage vor Reisetermin. Die normale Bearbeitungszeit beträgt 4 Tage. Alle Papiere müssen persönlich oder in der Vertretung eingereicht bzw. abgeholt werden. Die Beantragung des Visums per Postweg wird nicht angenommen. Alle im Visum eingetragenen Daten müssen beim Erhalt der Unterlagen gründlich geprüft werden.
Um die Bearbeitungszeit nicht unnötig zu verlangsamen bzw. zu verlängern, empfiehlt sich, das Visum nicht zum billigsten Tarif zu beantragen. In der Regel bemühen sich die Botschaften die Visaanträge zu den teureren "Eiltarifen" fristgerecht fertigzustellen. Antragsformular für Visum in die VR China: www.china-botschaft.de

Für die Einreise nach Hongkong brauchen deutsche, österreichische und schweizer Staatsangehörige bei einem Aufenthalt unter drei Monaten kein Visum zu beantragen. Für einen Aufenthalt länger als 3 Monate benötigen deutsche, österreichische und schweizer Staatsbürger einen gültigen Reisepass und ein Visum.

Erforderliche Papiere für die Einreise nach Hongkong:
Reisepass mit Gültigkeit von mindestens 6 Monaten und mit mindestens einer leeren Seite für das Visum ein vollständig und gut leserlich ausgefülltes Hongkong-Antragsformular mit einem Lichtbild eine bestätigte Hotelbuchung eine bestätigte Ticketbuchung Zum Studium, Praktikum oder zur Arbeitsaufnahme in Hongkong benötigt man: noch einen Empfehlungsbrief von der deutschen Universität bzw. Hochschule eine Bestätigung oder einen Arbeitsvertrag von der Universität bzw. Firma in Hongkong sowie deren Namen und die Adresse in Hongkong.

Bearbeitungszeit
Die Bearbeitung dauert in der Regel 6-10 Wochen.

Visagebühren

  • Die Visagebühren können per Verrechnungscheck oder bar gezahlt werden.
  • Kosten pro Person: 30 Euro
  • Für ein mitreisendes Kind: 20 Euro
  • Gebühr für die Telekommunikation mit der zuständigen Behörde der HKSAR (Hong Kong Special Administrative Region Government): 20 Euro

Für die Einreise nach Macao brauchen deutsche, österreichische und schweizer Staatsangehörige kein Visum zu beantragen. Die Einreise ist visumfrei.

Konsularabteilung der Botschaft der VR China

Märkisches Ufer 54
10179 Berlin
Tel: 0049 - (0)30 - 48 83 97 22
www.china-botschaft.de

Visastelle der VR China in Hongkong 
5. Fl., Lower Block, China Resources Building 26, Harbour Road, Wanchai
Hongkong
Tel: 00852 -28 27 95 69

Generelle Visafreiheit
Seit dem 28. Dezember 2017 ist gibt es die Möglichkeit, sechs Tage einen visafreien Transitaufenthalt in Peking zu verbringen.
Damit vereinfacht sich vor der Weiterreise in ein Drittland ein Zwischenaufenthalt in der chinesischen Hauptstadt ganz erheblich.
Bisher waren nur 72 Stunden erlaubt. Diese Visafreiheit gilt für Transitreisende aus 53 Ländern.
Neben Deutschen gilt die Regelung auch für andere Bürgern der Europäischen Union sowie für US-Bürger, Kanadiern, Australier, Südkoreaner und Japaner.
Neben Peking gilt die Regelung auch für Tianjin und die umliegende Provinz Hebei. Zuvor hatten schon die Metropolen Shanghai, Hangzhou und Nanjing eine Visafreiheit für Transitreisende über sechs Tage eingeführt.
Zudem werden dreitägige Aufenthalte ohne Visum beim Transit auch beispielsweise in Guangzhou, Chengdu, Chongqing, Shenyang, Dalian, Xi'an oder Guilin angeboten

Ein- und Ausfuhr von Devisen

Landeswährung
Für Reisende, die ihren Wohnsitz in China haben, ist die Einfuhr der Landeswährung auf 6.000 RMB ¥ (Ren Min Bi ¥uan) in bar pro Person begrenzt. Die Einfuhr von Fremdwährungen ist seit dem 22. August 2005 zollfrei und unbegrenzt, es besteht jedoch eine Deklarationspflicht für höhere Beträge. Für Reisende, die ihren Wohnsitz außerhalb von China haben, ist die Einfuhr der Landeswährung ist auf 6.000 RMB ¥ in bar pro Person begrenzt. Für alle Reisenden ist die Ausfuhr der Landeswährung auf den Gegenwert von 6.000 RMB ¥ in bar pro Person begrenzt. Fremdwährungen können in Höhe der angegeben, eingeführten Beträge ausgeführt werden. Deklarationspflicht für höhere Beträge.

Fremdwährungen

Fremdwährungen sind in China nur begrenzt im Umlauf, wie z. B. der US-Dollar.

 

Ausreisegebühr/Departure Fee

Seit September 2004 muss die Flughafengebühr nicht mehr extra am Flughafen bezahlt werden, sondern ist bei Ticketkäufen in China bereits enthalten. In China beträgt die Flughafengebühr (airport construction fee) für Inlandsflüge ab 50 ¥uan, für Internationale Flüge 90 ¥uan.

Ausgenommen von der Flughafengebühr sind:

  • Passagiere mit Diplomatenpass für Internationale Flüge nach Hongkong oder Macao
  • Passagiere, die am jeweiligen Flughafen nur einen Zwischenstopp von nicht als mehr als acht Stunden einlegen.

     

Warenein- und Warenausfuhr

Vorsicht bei exotischen Souvenirs
Bitte informieren Sie sich bereits vor Antritt Ihrer Reise darüber, welche Reiseandenken aus Artenschutzgründen nicht eingeführt werden dürfen. Nicht wenige Touristen erleben bei ihrer Rückkehr eine böse Überraschung, wenn das Erinnerungsstück vom Zoll beschlagnahmt wird oder sogar Strafen folgen.

Besondere Zollvorschriften

Bei Ihrer Einreise müssen Sie eine Gesundheits- und Zollerklärung ausfüllen. Von der Zollerklärung erhalten Sie eine Kopie, die Sie bei der Ausreise wieder vorzulegen haben. Die Einfuhr von Waffen, Rauschgift und Pornographie (weite Auslegung) ist verboten. Außerdem ist die Ein- und Ausfuhr von nach dem Washingtoner Artenschutzgesetz geschützten Pflanzen und Tieren verboten. Ein Verstoß kann empfindliche Strafen nach sich ziehen.

Seit dem 22. August 2005 dürfen bei der Einreise in die VR China 400 Zigaretten, 2 Flaschen Spirituosen (je 750 ml) sowie Devisen dürfen zollfrei mitgebracht werden. Allerdings müssen Devisen und Wertsachen, wie z.B. Kameras, bei der Einreise deklariert wenden und zusammen mit der Deklaration bei der Ausreise wiedervorgelegt werden. Auch Filmkameras über 16 mm sind genehmigungspflichtig.

Hingegen ist die Ausfuhr von Antiquitäten strengen Regelungen unterworfen, unterteilt nach Art und Bedeutung der Kunstgegenstände. So dürfen Münzen aus der Zeit vor 1949 überhaupt nicht mehr ausgeführt werden, die meisten Antiquitäten nur, wenn sie das rote Siegel des chinesischen Kulturamtes tragen. Es gelten besondere Vorschriften für bestimmte Antiquitäten und Kunstgegenstände. Bitte vor dem Kauf in China informieren.

 

Reisen mit Haustieren

"Wirklich Quarantänepflicht? © goruma (Dominik Jesse)

Für die Besitzer von Hunden und anderen Tieren stellt sich bei Auslandsreisen die Frage, ob sie ihre Tiere überhaupt mit in das gewählte Reiseland nehmen können, und wenn das möglich ist, stellt sich dann natürlich die Frage nach den jeweils geltenden Bedingungen. Hier bei uns finden Sie, seriös bei den Botschaften, dem Auswärtigen Amt oder dem ADAC recherchiert, alle wichtigen Informationen zu dieser Thematik. Für die Einfuhr von Haustieren nach China wird ein amtsärztliches Gesundheitszeugnis und ein internationaler Impfpass benötigt. Alle Tiere müssen gegen Tollwut geimpft sein. Dabei darf die Tollwutschutzimpfung bei der Einreise nach China nicht länger als zwölf Monate zurückliegen, muss aber mindestens 30 Tage vor der Einreise erfolgt sein. Alle Dokumente müssen von einem Amtstierarzt ausgestellt oder beglaubigt werden. 
Für Hunde und Katzen besteht eine Quarantänepflicht von 30 Tagen. Damit ist für den "normalen" Urlauber die Mitnahme von Hunden oder Katzen praktisch unmöglich.






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