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Schottland: Ein- und Ausreisebestimmungen

Britische Botschaft in Berlin © goruma

In Schottland als Teil von Großbritannien gelten die Gesetze von Großbritannien für die Einreise nach Schottland.
Deutsche Staatsangehörige benötigen zur Einreise lediglich einen Reisepass oder Personalausweis. Auch mit einem vorläufigen Personalausweis ist die Einreise problemlos möglich. Der deutsche Kinderausweis wird ohne Lichtbild bis zum 10. Lebensjahr, mit Lichtbild bis zum 16. Lebensjahr anerkannt. Außerdem ist der Eintrag des Kindes im Pass eines Elternteils zur Einreise nach Großbritannien ausreichend. Es bestehen keine besonderen Vorschriften für alleinreisende Minderjährige oder bei der Reise mit nur einem sorgeberechtigten Elternteil. Besondere Vorsicht ist bei der Mitnahme von Anhaltern geboten, da Beihilfe zu illegaler Einreise nach Großbritannien mit Haftstrafen von bis zu 10 Jahren sowie einem Bußgeld von £ 2.000 bestraft wird.
Im Lichte der Londoner Terroranschläge im Juli 2005 ist es des Weiteren ratsam, sich bei einer anstehenden Reise durch das Britische Außenministerium oder die Metropolitan Police nach der aktuellen Sicherheitslage zu erkundigen.

Formalien, Visa

Erteilung von Visa in Deutschland

Visa-Abteilung der Britischen Botschaft
Britisches Generalkonsulat 
Yorckstraße 19
D-40476 Düsseldorf
Email: visa.section.duesseldorf@fco.gov.uk
www.visa4uk.fco.gov.uk

Erteilung von Visa in Österreich und der Schweiz

Siehe unter Vertretungen von Großbritannien in Österreich bzw. Vertretungen von Großbritannien in der Schweiz.

Ein- und Ausfuhr von Devisen
Die Ein- und Ausfuhr von Devisen in Großbritannien für den persönlichen Gebrauch ist uneingeschränkt. 

Ausreisegebühr/Departure Fee
Eine Gebühr bei der Ausreise aus Schottland und ganz Großbritannien gibt es nicht. Warenein- und -ausfuhr

Folgende Artikel können (bei Einreise aus Nicht-EU-Ländern) zollfrei nach Großbritannien und Nordirland eingeführt werden:

  • 200 Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren oder 250 g Tabak
  • 2 l Tafelwein
  • 1 l Spirituosen über 22% oder 2 l alkoholische Getränke bis zu 22% Alkoholgehalt oder 2 l Schaum-/Likörweine
  • 60 ml Parfüm und 250 ml Eau de Toilette
  • Waren bis zu einem Wert von 145 £

Die Ein- und Ausfuhr von Drogen, pornografischem Material, Waffen, Munition oder Sprengstoff ist strikt verboten. Das gilt auch für einige Waffen, die in Deutschland legal erworben werden können wie zum Beispiel CS-Gas Sprühdosen, Schreckschusspistolen, Messer mit feststehender Klinge oder Schnappmesser mit Klingen länger als 7 cm. Die Ein- und Ausfuhr von nach dem Washingtoner Artenschutzgesetz geschützten Pflanzen und Tieren ist ebenfalls streng verboten.

 

 

Reisen mit Haustieren

"Wuff - ich will auch mit!" © goruma

Für die Besitzer von Hunden und anderen Tieren stellt sich bei Auslandsreisen die Frage, ob sie ihre Tiere überhaupt mit in das gewählte Reiseland nehmen können, und wenn das möglich ist, stellt sich dann natürlich die Frage nach den jeweils geltenden Bedingungen. Hier bei uns finden Sie, seriös bei den Botschaften oder dem Auswärtigen Amt recherchiert, alle wichtigen Informationen zu dieser Thematik:
Seit dem Jahr 2000 gelten gelockerte Bestimmungen für die Einreise mit Tieren nach Großbritannien und damit auch nach Schottland. Seitdem ist es nicht mehr notwendig, das Tier für einen längeren Zeitraum in Quarantäne zu stellen. Allerdings müssen einige Bedingungen erfüllt werden, damit diese neuen Regelungen greifen. Für die Einreise gilt das sogenannte Pet Travel Scheme (PETS, zu deutsch: Haustier-Reiseverkehrsregelung). Dies bedeutet, dass das Tier:
1.) mit einem Mikrochip versehen wurde
2.) gegen Tollwut geimpft wurde und
3.) negativ auf Tollwut-Antikörper getestet wurde. Damit dieser Antikörpertest gültig ist, muss er bereits sechs Monate vor der Einreise nach Großbritannien durchgeführt werden. Außerdem darf das Tier sechs Monate vor der Einreise keine Nicht-EU-Ländern betreten haben.
Zusätzlich muss eine Behandlung gegen Zecken und Bandwürmer durchgeführt worden sein, bevor das Tier einreisen kann. Diese Behandlungen muss zwischen 48 Stunden und 24 Stunden vor der Einreise durchgeführt werden und zwar durch ein in Großbritannien zugelassenes Verkehrsunternehmen. Alle Untersuchungen und Impfungen müssen in den EU-Heimtierausweise eingetragen werden. Dieser kann von jedem niedergelassenen Tierarzt ausgestellt werden.
Diese Regelungen gelten grundsätzlich für alle Hunde, Katzen und sonstige Kleintiere. Ausgeschlossen davon sind allerdings folgende Hundetypen: Pitbull Terrier, Japanese Tosa, Dogo Argentina und Fila Braziliero. Diese Hundetypen dürfen unter keinen Umständen mit nach Großbritannien einreisen

Tiertransporte mit einer Begleitperson (Halter)
In diesem Fall ist wie folgt vorzugehen: Das Tier wird am Flughafen in eine vom Halter vorher besorgte Transportkiste gesperrt. Dabei muss sicher gestellt sein, dass der Behälter so groß ist, dass das Tier darin stehen und sich umdrehen kann, außerdem muss dafür gesorgt sein, dass keine Flüssigkeiten heraus laufen kann (Urin). Dies geschieht durch geeignetes saugfähiges Material, im einfachsten Fall durch eine ausreichende Menge Zeitungspapier.
Weiterhin sollte ein Wassernapf vorhanden sein und, je nach Länge des Fluges, auch genügend Futter. Der Transportbehälter wird beim Einchecken am Schalter an das Personal übergeben. Die Transportgebühr richtet sich nach dem Gewicht des Tieres. Es ist unbedingt sicher zu stellen, dass für den gebuchten Flug auch Platz für das Tier vorhanden ist, da die Anzahl der Tiere, die transportiert werden können, begrenzt ist.
Das Tier befindet sich in der Maschine in einem klimatisierten Bereich zwischen dem Passagierdeck und dem Cargobereich. Während des Fluges kümmert sich in der Regel kein Mitglied der Besatzung um das Tier, auch nicht um Wasser oder Futter zu geben.
Die Erfahrung hat aber gezeigt, dass der Stress des Eincheckens und der Startphase für die meisten Tiere so belastend ist, dass sie den meisten Teil des Fluges schlafen. Die Gabe von Sedativa vor dem Einchecken wird nicht nur nicht empfohlen, da deren Wirkung unter diesen Bedingungen nicht vorhersehbar ist, sondern ist sogar aus Gründen der Sicherheit (Schmuggel) verboten. Viele Fluggesellschaften schließen eine Reihe von Hunden (Kampfhunde) außerdem vom Transport aus.
Tiertransport ohne Begleitperson
In diesem Fall muss eine Fachfirma mit dem Transport beauftragt werden, die sich dann um alles Weitere kümmert. Es sollte aber sicher gestellt sein, dass das Tier am Ankunftsflughafen von einer dem Hund vertrauten Person abgeholt wird. Und natürlich müssen alle Einfuhrvorschriften für Haustiere für das Land vorher erkundet und exakt eingehalten worden sein.
Hinweis
Es hat sich als sehr hilfreich erwiesen, wenn man das Tier bereits einige Woche vor dem beabsichtigten Flug zu Hause an einen derartigen Transportbehälter gewöhnt hat.






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