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Kaliningrader Gebiet: Ein - und Ausreisebestimmungen

Formalien, Visa

Für die Einreise in das Kaliningrader Gebiet gelten die Bestimmungen der Russischen Föderation:

Deutsche, österreichische und schweizer Staatsangehörige benötigen für die Einreise ein Visum, das rechtzeitig bei der zuständigen konsularischen Vertretung beantragt werden muss sowie einen mindestens drei Monate über die geplante Anreise hinaus gültigen Reisepass mit mindestens einer leeren Seite. Für das Visum werden eine Buchungsbestätigung des russischen Reiseveranstalters, ein Nachweis der Unterkunft, eine für die Russische Föderation gültige Krankenversicherung (private Auslandskrankenversicherung mit Rücktransport) sowie ein Rückflug- bzw. Weiterreiseticket gefordert.

Touristen, die sich länger als drei Tage in der Russischen Föderation aufhalten, müssen ihre Visa durch ihr Hotel oder ihre Gastfamilien oder Geschäftspartner bei der örtlichen Polizei registrieren lassen. Privatreisende sollten sich nach ihrer Einreise umgehend bei der örtlichen Polizei melden. Die polizeiliche Registrierung kann auch durch den russischen Partner des deutschen, österreichischen oder Schweizer Reiseunternehmens erfolgen, durch den die Visabeschaffung erfolgt ist.

Bei der Einreise erhalten Sie eine kostenlose Migrationskarte, auf der persönliche Daten, Art, Dauer und Zweck des Aufenthaltes sowie die Unterkunft vermerkt werden müssen. Diese Karte muss bei der polizeilichen Registrierung der Visa (spätestens drei Tage nach der Einreise!) vorgezeigt und bei der Ausreise wieder an die Grenzschutzbehörden ausgehändigt werden.  

Erteilung von Visa in Deutschland
 
Konsularabteilung der Botschaft der Russischen Föderation
Behrenstraße 66
10117 Berlin
Tel.: 0049-(0)30-22651184 (Visafragen)
Fax: 0190-773313 (0,78 €/Min.)
Email: infokonsulat@russische-botschaft.de
 
Visastelle der Russischen Föderation
Reichensteiner Weg 34-36
14195 Berlin
Tel.: 0049-(0)30-8327004
Fax: 0049-(0)30-8325049

Erteilung von Visa in Österreich und der Schweiz

Warenein- und Warenausfuhr

Landeswährung
Der Freibetrag für die Ein- und Ausfuhr der Landeswährung beträgt 50.000 Rubel.

Fremdwährung
Die Einfuhr von Fremdwährungen ist zwar unbegrenzt gestattet, aber es besteht eine Deklarationspflicht ab einem Betrag im Gegenwert von 1.500 US$. Aufgrund der verschärften Devisenbestimmungen sollten Sie dringend jeden Bargeldbetrag bei der Einreise deklarieren. Fremdwährungen können maximal in Höhe des deklarierten eingeführten Betrags abzüglich der umgetauschten Beträge ausgeführt werden (Eintrag des Umtausches im Devisenformular). Bei der Ausfuhr von höheren Beträgen muss die Herkunft belegt werden. 

Warenein- und Warenausfuhr
Die Ein- und Ausfuhr von Waffen, Munition, Sprengstoff, Pornographie, Drogen/Betäubungsmitteln (und alles, was als Zubehör für den Drogenkonsum betrachtet werden kann) und Gegenstände Dritter sind strikt verboten. Außerdem sind die Ein- und Ausfuhr von geschützten Pflanzen, Tieren, bestimmten Obst- und Gemüsesorten sowie Fotografien und gedruckten Medien, die sich gegen die Russische Föderation richten, verboten. Ein Verstoß kann empfindliche Strafen nach sich ziehen. Erlaubt ist die Einfuhr sämtlicher für den Aufenthalt und die Reise benötigten Dinge. Wertgegenstände sind bei der Einreise deklarierungspflichtig, damit sie auch problemlos wieder ausgeführt werden können. Antiquitäten, Kunstwerke, Schreibmaschinen, Kameras, Manuskripte, Waffen und Munition zu Jagdzwecken, Währungen und wertvolle Metalle und Edelsteine unterliegen bestimmten Ein- und Ausfuhrvorschriften. Einzelheiten erfahren Sie von der Botschaft der Russischen Föderation. Für Gegenstände mit historischem, wissenschaftlichem, künstlerischem oder kulturellem Wert besteht ein Exportverbot.

Folgende Artikel können zollfrei in die Russische Föderation eingeführt werden: von Personen über 17 Jahre 400 Zigaretten oder 200 Zigarillos oder 50 Zigarren oder 500 g Tabak und 2 l alkoholische Getränke, ferner Parfüm für den persönlichen Gebrauch, Waren, Geschenke und andere Waren bis zu einem Wert von 10.000 US$.

Bitte beachten Sie, dass bei der Einreise eine Zolldeklaration ausgefüllt werden muss, die Sie bei der Ausreise den Zollbeamten vorlegen müssen. Auf diesem Formular müssen alle eingeführten privaten Gegenstände, einschließlich Währungen und Wertgegenstände, vermerkt werden. Es ist ratsam, sich bereits bei der Einreise nach den aktuellen Zollregelungen zu erkundigen, um sehr langwierige Zollformalitäten zu umgehen.






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