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Kaliningrader Gebiet: Politisches System

Die Russische Föderation ist seit 1991 eine Präsidialrepublik. Sie besteht aus 89 Föderationssubjekten, dies sind: 21 Republiken, sechs Regionalbezirke, 49 Gebiete, zwei Städte von föderaler Bedeutung, ein Autonomes Gebiet und zehn Autonome Bezirke. Jede Territorialeinheit verfügt über eine eigene Exekutive, an deren Spitze je nach regionaler Verfassung ein Präsident oder ein Gouverneur samt einer gewählten Körperschaft steht.
Der Oblast Kaliningrad stellt einen autonomen Bezirk dar und wird von einem Gouverneur verwaltet. Dieses Amt hat seit September 2003 der russische Politiker und Geschäftsmann Georgi Boos inne.

An der Spitze der Russischen Föderation steht ein Präsident, der zugleich der Oberbefehlshaber der Streitkräfte ist. Er wird alle vier Jahre vom Volk direkt gewählt und übt eine besonders starke exekutive Macht aus. Eine Wiederwahl ist nur ein weiteres Mal möglich. Seit dem 1. 1. 2000 ist Wladimir Putin (geb. 1952) das russische Staatsoberhaupt.

Das russische Parlament (Föderalversammlung) ist ein Zweikammersystem. Es besteht aus zwei Häusern: der (Staats-)Duma (Unterhaus) und dem Föderationsrat (Oberhaus). Der russische Förderationsrat (Oberhaus) besteht aus 178 Mitgliedern. Jedes der 89 Föderationssubjekte entsendet zwei Repräsentanten, die von der regionalen Exekutive und dem örtlichen Parlament für 4 Jahre bestimmt werden. Die 450 Abgeordneten der Duma werden alle vier Jahre gewählt. Gut 50% der Abgeordneten werden direkt, und die restlichen über die Parteilisten bestimmt.

 Die offizielle Bezeichnung des Gebiets lautet:
Oblast Kaliningrad

  

Nationalhymne

Die Nationalhymne eines Landes ist ein meist mit einem Text unterlegtes Musikstück, das Staats-, Lebens- und Nationalgefühl eines Landes zum Ausdruck bringen soll. Sie wird bei besonders festli-chen Anlässen gespielt, z.B. bei Staatsbesuchen, an besonderen Feiertagen oder zur Ehrung von Politikern, Wirtschaftsführern u.a.. Auch bei der Siegerehrung anlässlich internationaler Sportereignisse wie Olympischen Spielen, der Tour de France oder Welt- und Europameisterschaften kommt die Nationalhymne des jeweiligen Siegerlandes zur Aufführung. In den meisten europäischen Ländern wurden die Nationalhymnen und –fahnen zum Ende des 18. und Beginn des 19. Jahrhunderts eingeführt, nachdem diese ihre Unabhängigkeit erreicht hatten.
Die Hymne des Kaliningrader Gebietes ist die Hymne Russlands. Die von Alexander Alexandrov komponierte und von Sergej Mikhalkov geschriebene Hymne wurde 2000/2001 eingeführt und ersetzte die bis dahin gültige Hymne der Sowjetunion.
 
In der deutschen Übersetzung

Russland, unser heiliges Land
Russland, unser geliebtes Land
Gewaltiger Wille und großer Ruhm
Wird dir gehören für alle Zeit

Refrain
Ruhm dir Vaterland, unser freies!
Uraltes Bündnis brüderlicher Völker
Von unseren Vorvätern überlieferte Weisheit
Ruhm dir Land, wir sind stolz auf dich!

Von südlichen Meeren zum Polarkreis
Erstrecken sich unsere Felder und Wälder
Du bist einzigartig in der Welt, so einzig,
Dass Gott dich beschützen wird, Heimatland

Refrain
Ein weiter Raum für Träume und für das Leben
Wird sich uns in der Zukunft eröffnen
Die Treue zu unserem Vaterland gibt uns Kraft
So war es, so ist es, und so wird es immer sein

Refrain

 

Nationalflagge

Die Nationalflagge (Landesflagge) symbolisiert u.a. bestimmte historische Entwicklungen oder besondere Eigenschaften ihres Landes. Sie dient dazu, die Herkunft, z.B. eines Schiffes, zu kennzeichnen. Fahnen, Feldzeichen, Flaggen oder Wappen besitzen von jeher hohen Symbolwert. So werden Soldaten zur Fahne gerufen, ein Fähnrich trug früher in der Schlacht zur Orientierung der Soldaten der Einheit eine Fahne bzw. ein Feldzeichen. Heute besitzt jedes Land eine eigene Nationalflagge, die oft durch zahlreiche weitere Flaggen im Inneren ergänzt werden. Jedes Bundesland der Bundesrepublik Deutschland beispielsweise hat eine eigene Landesflagge. In den Kantonen der Schweiz und den Bundesländern Österreichs ist es ähnlich.

Die offizielle Flagge des Oblast Kaliningrad ist die von Russland.
 






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