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Ein- und Ausreisebestimmungen
Formalien, Visa
Deutsche können mit einem gültigen deutschen Reisepass oder einem gültigen (auch vorläufig ausgestellten) Bundespersonalausweis nach Belgien einreisen. Da Belgien das Abkommen von Schengen unterzeichnet hat, finden keine Grenzkontrollen mehr statt. Das gilt auch für Österreicher. Schweizer Bürger werden an den EU-Außengrenzen kontrolliert. Das sind z.B. Grenzübergänge nach Österreich oder Deutschland. Es werden deutsche Kinderausweise anerkannt, allerdings erst ab dem vollendeten 10. Lebensjahr mit Lichtbild.
Kinder unter 16 Jahren können auch einreisen, wenn sie im Pass eines Elternteils mit Lichtbild eingetragen sind.
Erteilung von Visa in Deutschland
Sollte es erforderlich sein, z. B. für einen längeren Aufenthalt oder eine Arbeitsgenehmigung, ein Visum beantragen zu müssen, ist das u.a. unter der folgenden Stelle möglich:
Botschaft des Königreichs Belgien
Jägerstraße 52-53
10117 Berlin
Tel: 0049 - (0)30 - 20 64 20
Fax: 0049 - (0)30 - 20 64 22 00
Email: Berlin@diplobel.org
www.diplobel.org/deutschland
Öffnungszeiten
Mo - Fr: 9 - 12:30 und 13:30 - 17 Uhr
Mo - Fr: 9 - 12:30 und 14 - 16 Uhr - Konsularabteilung
Warenein- und -ausfuhr
In der EU dürfen Reisende unbeschränkt Ware (für den persönlichen Bedarf) einführen. Der persönliche Bedarf bedeutet (die Angaben gelten für Personen über 17 Jahren) höchstens:
-
800 Zigaretten
-
400 Zigarillos
-
200 Zigarren
-
1 kg Tabak
-
10 Liter hochprozentige Alkoholika
-
20 Liter mit Alkohol angereicherter Wein (z. B. Port oder Sherry)
-
90 Liter Wein (davon höchstens 60 Liter Schaumwein)
-
110 Liter Bier
-
500 g Kaffee oder 200 g Auszüge, Essenzen oder Konzentrate aus Kaffee oder Zubereitungen auf der Grundlage dieser Waren oder auf der Grundlage von Kaffee (nur Personen ab 15 J.)
-
50 g Parfüms und 0,25 Liter Eau de Toilette
-
Arzneimittel (dem persönlichen Bedarf während der Reise entsprechende Menge)
Andere Waren bis zu einem Warenwert von insgesamt 175 €; ausgenommen davon sind jedoch Goldlegierungen und Goldplattierungen in unbearbeitetem Zustand oder als Halbzeug (Halbfabrikat) und Treibstoff.
Die Einfuhr von Frischfleisch ist nicht erlaubt. Andere frische Lebensmittel müssen angemeldet werden, was sich natürlich wegen der fehlenden Grenzkontrollstationen als schwierig erweisen dürfte.
Reisen mit Haustieren
Für die Einreise mit Tieren nach Belgien gilt generell die EU-Verordnung über die Ein- und Ausfuhr von Heimtieren vom 1.10.2004.
Diese besagt, dass die Tiere mit einem elektronischen Chip gekennzeichnet sein müssen, um eine eindeutige Identifikation der Tiere gewährleisten zu können.
Außerdem muss bei Reisen immer der EU-Heimtierausweis mitgeführt werden, der bei allen niedergelassenen Tierärzten ausgestellt werden kann und aus dem hervorgehen muss, dass das entsprechende Tier gegen Tollwut geimpft ist. Dabei gilt, dass in Deutschland geimpfte Tiere bei der Erstimpfung mindestens zwölf Wochen alt sein müssen. Zusammengefasst gilt:
- allgemeine europäische Einreisestandards
- EU-Heimtierpass
- Mikrochip/Tätowierung
- gültige Tollwutimpfung
- Bei derTollwuterstimpfung muss ein Welpe mindestens drei Monate alt sein und die Erstimpfung muss mindestens 21 Tage zurückliegen.
- die örtlichen Behörden können bei Bedenken einen Maulkorbzwang aussprechen
- es besteht eine allgemeine Leinenpflicht
Hinweis
Welpen unter drei Monaten dennoch dürfen EU-weit einreisen, wenn ein EU-Heimtierausweis mitgeführt wird sowie das Tier gechipt oder tätowiert ist. Außerdem muss das Tier seit seiner Geburt an dem Ort gehalten worden sein, an dem es geboren wurde, ohne mit wild lebenden Tieren, die einer Infektion mit dem Tollwutvirus ausgesetzt gewesen sein könnten, in Kontakt gekommen zu sein. Das muss von einem Tierarzt bestätigt werden.
Die Einreise ist auch gestattet, wenn es seine Mutter begleitet, von der es noch abhängig ist - gesäugt wird. In diesem Fall muss die Mutter die EU-Einreisebedingungen erfüllen.
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