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Ein- bzw. Ausreisebestimmungen

Einreise und Visa

Checkpoint bei Ramallah © goruma (Dominik Jesse)

Eine direkte Einreise in die Palästinensischen Autonomiegebiete ist nicht möglich. Einreisen kann man nur über Jordanien, Ägypten oder Israel. Für deutsche Staatsbürger ist die Einreise über Israel die unkomplizierteste Art und Weise, die Palästinensischen Autonomiegebiete zu besuchen. Dabei gelten folgende Richtlinien:

Visa
Touristen aus den folgenden Staaten erhalten bei der Einreise nach Israel von den israelischen Behörden kostenlos ein Visum: Argentinien, Australien, Brasilien, Chile, Kanada, Zentralafrikanische Republik, sowie Italien, Neuseeland, San Marino, Spanien, Südafrika, und Uruguay.
Dies gilt auch für Touristen der Bundesrepublik Deutschland, sofern sie nach dem 1.1.1928 geboren wurden, also nicht an NS-Verbrechen beteiligt sein konnten. Touristen aus Deutschland, die vor dem 1.1.1928 geboren wurden, erhalten ebenfalls ein gebührenfreies Visum, das jedoch vor der Abreise aus dem Heimatland bei einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung Israels in Deutschland  beantragt werden muss. Der Aufenthalt ist auf drei Monate begrenzt und der Reisepass muss bei der Einreise noch länger als 6 Monate gültig sein. Staatsangehörige der Irischen Republik (Eire) erhalten bei der Einreise ebenfalls ein Visum, müssen aber dabei eine entsprechende Gebühr entrichten.

Erteilung von Visa in Deutschland
Auguste-Victoria-Straße 74-76
14193 Berlin
Tel: 0049 - (0)30 - 89 04 55 12
Fax: 0049 - (0)30 - 89 04 51 19
Email: botschaft@israel.de
www.israel.de

Westjordanland
Touristen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz können über Israel oder Jordanien in das Westjordanland einreisen. Aber auch an der Grenze zu Jordanien wird der Besucher von Israelis kontrolliert.

Gazastreifen

Eine Einreise in den Gazastreifen ist nur über Ägypten möglich, muss aber vorher mit der hiesigen ägyptischen Botschaft abgesprochen werden.

Israelische Visaabteilung in Deutschland
Auguste-Victoria-Straße 74-76
14193 Berlin
Tel: 0049 - (0)30 - 89 04 55 12
Fax: 0049 - (0)30 - 89 04 51 19
Email: botschaft@israel.de
www.israel.de

Hinweis:
Reisende mit einem Visum aus arabischer Staaten (nicht Jordanien und Ägypten) und insbesondere vom Iran sollten bei der Einreise nach Israel mit Sicherheitsbefragung zu rechnen. Hilfreich könnte hier die Ausstellung eines Zweitpasses durch zuständige Passbehörden sein. Wer als Reisende nur den Besuch der Palästinensischen Autonomiegebiete angibt, muss bei der Einreise nach Israel auf lange Wartezeiten oder sogar Einreiseverbote gefasst sein. Israelische Behörden neigen auch dazu, einen „PA-only“-Stempel im Reisepass zu geben und damit den Aufenthalt auf die palästinensischen Gebiete zu beschränken. Offizielle Angaben zu den Konsequenzen dieser Praxis sind derzeit nicht gemacht worden.

 

Passangelegenheiten

Wer einen palästinensischen Personalausweis beantragen möchte, erhält diesen zwar auf palästinensischen Ämtern. Vergabe und Widerruf der Identifikationsnummer aber gehen über Israel. Nur auf Basis der erwähnten ID darf am Passamt ein palästinensischer Reisepass ausgegeben werden, der dann fünf Jahre gültig ist. Um ihn an der Grenze benutzen zu können, müssen aber erst noch die Passdaten an das israelische Innenministerium übertragen werden.

 

Ein- und Ausfuhr

Angemeldet werden muss die Ein- oder Ausfuhr von Geldmitteln im Gegenwert von insgesamt 80.000 Schekel. Zu solchen Geldmitteln gehören Bargeld, Bar- und Reiseschecks. Das dafür geltende „Zoll-Formular Nr. 84“ kann telefonisch angefordert werden unter 00 97 22 / 65 87 777.
Wer ein Fahrzeug aus touristischen Zwecken ins Land einführt, muss es zwingend auch wieder ausführen. Andernfalls hat der Fahrzeughalter das Auto in Israel zu verzollen.






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