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Iran: Ein- bzw. Ausreisebestimmungen

Formalien, Visa

Der Reisepass muss noch mindestens sechs Monate gültig sein.

Für die Einreise in das Land ist ein Visum erforderlich, das vorher bei den Visa-Abteilungen des Landes beantragt werden muss. Es besitzt eine Gültigkeit von drei Monaten. Für die Einreise in die Freihandelszonen Kish, Queshm und Chahbahar braucht man für einen Aufenthalt bis zu zwei Wochen kein Visum.

Für die Erteilung von Visa ist in Deutschland zuständig:

Botschaft der Islamischen Republik Iran

Podbielskiallee 65-67
14195 Berlin
Tel: 0049-(30)-84 35 30
Fax: 0049-(30)-84 35 35 35
Email: iran.botschaft@t-online.de
www.iranbotschaft.de

 

Ein- und Ausfuhr von Devisen

Es gibt keine Einfuhrbeschränkungen für Fremdwährungen, es besteht aber Deklarationspflicht. Die Ausfuhr von Fremdwährungen ist auf die deklarierte Summe beschränkt. Es dürfen nur 2.000 RL ein- bzw. ausgeführt werden. Größere Summen müssen von der Zentralbank genehmigt werden.

 

Warenein- und Warenausfuhr

Die Ein- und Ausfuhr von Waffen, Munition oder Sprengstoff ist strikt verboten. Außerdem ist die Ein- und Ausfuhr von nach dem Washingtoner Artenschutzgesetz geschützten Pflanzen und Tieren verboten. Ein Verstoß kann empfindliche Strafen nach sich ziehen.

Auf die Einfuhr alkoholischer Getränke stehen hohe Strafen. Besonders streng bestraft wird die Einfuhr aller Arten von Drogen. Bei Verstößen kann sogar die Todesstrafe drohen. Desweiteren dürfen kein Obst und Gemüse, Pflanzen (hierzu zählen auch Samen, Knollen, Wurzeln oder Erde) eingeführt werden. Auch ist die Einfuhr pornographischer Videos, Audiokassetten, CDs und Zeitschriften strikt verboten, die aufgeführten Artikel werden am Zoll streng untersucht.
Antiquitäten, Gold und Silber dürfen nicht ausgeführt werden. Und Kaviar darf nur ausgeführt werden, wenn er mit Devisen bezahlt wurde. Zudem hat jede Person das Recht, einen bis zu 6 m² großen Teppich, der nicht älter als 30 Jahre ist, auszuführen.

Hochwertige Gegenstände werden bei der Einreise im Pass vermerkt und müssen wieder ausgeführt werden.

Es dürfen zollfrei ausgeführt werden:

  • 200 Zigaretten,
  • Parfüm für den persönlichen Bedarf,
  • Geschenke, deren Zollabgaben 11.150 RL nicht übersteigen.






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