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Ein- und Ausreisebestimmungen
Formalien, Visa
Für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen können Deutsche, EU-Bürger sowie Staatsangehörige der Schweiz sich als Touristen oder zu Besuchszwecken bis maximal 90 Tage pro Halbjahr (ab Ersteinreise) ohne Visum im Land aufhalten. Die innerhalb des halben Jahres ab Ersteinreise (Stempel der Grenzbehörde) in der Ukraine verbrachten Tage werden dabei zusammengerechnet - die Anzahl der Einreisen innerhalb des halben Jahres ist unbeschränkt. Weiterhin bedarf es aber bei der Einreise der Vorlage eines Reisepasses oder eines vorläufien Reisepasses, der mindestens einen Monat über das Ende des geplanten Aufenthalts in der Ukraine hinaus gültig ist. Ein Personalausweis genügt zur Einreise nicht. Für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr genügt ein Kinderausweis oder alternativ ein Kinderreisepass, in jedem Fall jedoch mit Lichtbild.
Für einen Aufenthalt von mehr als 90 Tagen Dauer in der Ukraine ist weiterhin ein vorab bei einer ukrainischen Auslandsvertretung eingeholtes Visum notwendig. Das gleiche gilt, wenn in der Ukraine eine Erwerbstätigkeit ausgeübt werden soll.Weiterhin besteht aufgrund eines Beschlusess der Regierung von 1997 besteht die Verpflichtung, eine Reisekrankenversicherung -mit Gültigkeit in der Ukraine - nachzuweisen. Es ist aber zu beachten dass eine ärztliche Behandlung trotz bestehender Auslandskrankenversicherung in der Regel sofort in bar bezahlt werden muss.
Erteilung von Visa in Deutschland
Botschaft
Albrechtstraße 26
10117 Berlin
Tel: +49 - (0)30 - 28 88 70 (Zentrale), 28 88 72 20 (Konsularabteilung)
Fax: +49 - (0)30 - 28 88 71 63 (Zentrale), 28 88 72 19 (Konsularabteilung)
email: ukremb@t-online.de
www.botschaft-ukraine.de
Erteilung von Visa in Österreich und der Schweiz
Siehe unter Vertretungen der Ukraine in Österreich bzw. Vertretungen der Ukraine in der Schweiz.
Ein- und Ausfuhr von Devisen
- Landeswährung
Die Ein- und Ausfuhr von ukrainischer Währung ist auf maximal 10.000 UAH begrenzt. - Fremdwährung
Es dürfen bis zu 10.000 US-Dollar (oder Äquivalent dieser Summe in anderer Währung nach dem gültigen Wechselkurs der Nationalbank der Ukraine) in bar und/oder 50.000 US-Dollar in Schecks eingeführt werden. Die Beträge müssen deklariert werden. Transitreisende dürfen bis zu 30.000 US-Dollar in bar oder Schecks oder Bankmetalle in Barren bis zu 1.000 Gramm unter Vorlage von Dokumenten, die die Weiterreise belegenden, einführen.
Ausreisegebühr / Departure Fee
Es gibt keine Ausreisegebühr aus der Ukraine.
Warenein- und -ausfuhr
Folgende Artikel können zollfrei in die Ukraine eingeführt werden:
- 200 g Zigaretten oder
- 50 Zigarren oder
- 250 g Tabakwaren
- 1 l Spirituosen
- 2 l Wein (nur Personen über 20 Jahre)
- Waren bis zu einem Gesamtwert von 200 € (oder ein unteilbares Einzelteil bis zu 300 €)
Bei der Einreise muss eine Zolldeklaration ausgefüllt werden, die bei der Ausreise vorgelegt werden muss.
Die Ausfuhr folgender Kulturgüter ist strengstens untersagt
Kulturgüter, die im staatlichen Register der nationalen Kulturerrungenschaften erfasst sind, die zum nationalen Archivfond gehören und Kulturgüter, die zum Museumsfond der Ukraine gehören.
Die Einhaltung der Ein- und Ausfuhrbestimmungen wird von den ukrainischen Zoll- und Grenzbehörden streng überwacht. Bereits geringfügige Verstöße können zu hohen Geldbußen führen. Im Falle eines Verstoßes haben Ausländer mit länger andauernden Ermittlungen zu rechnen, während derer sie das Land nicht verlassen können oder Untersuchungshaft verhängt wird.
Einreise mit Haustieren
Für die Einreise mit Haustieren in die Ukraine gilt, dass alle Tiere gegen Tollwut geimpft sein müssen. Die Tollwutschutzimpfung muss mindestens 30 Tage vor der Einreise erfolgt sein und darf nicht länger als zwölf Monate zurückliegen. Außerdem muss ein amtsärztliches Gesundheitszeugnis mitgeführt werden. Sowohl das Gesundheitszeugnis als auch die Impfbescheinigung über die Tollwutschutzimpfung müssen im Internationalen Impfpass eingetragen sein. Beide Bescheinigungen dürfen bei der Einreise nicht älter als acht Tage sein.
Zusätzlich muss ein EU-Heimtierausweis auf das Tier ausgestellt werden und das Tier muss durch einen Chip/Tätowierung eindeutig zu identifizieren sein.
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