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Politisches System

Österreich ist eine parlamentarische Demokratie. An der Spitze des Staates steht ein Präsident, der alle 6 Jahre direkt vom Volk gewählt wird. Er ist Oberbefehlshaber der Streitkräfte und benennt den Bundeskanzler. Der Bundeskanzler ist der Chef der Exekutive und steht dem Bundeskabinett vor. Er bestimmt die Richtlinien der Politik. Er wird vom Nationalrat gewählt. Der Nationalrat wird alle vier Jahre direkt gewählt und besitzt 183 Abgeordnete. Der Bundesrat besteht aus 62 von den Länderparlamenten gewählten Mitgliedern. 
Nach einer Wahlrechtsänderung  von 2008 beträgt die Amtszeit Nationalrats fünf anstelle von bisher vier Jahren. Und das Wahlalter wurde auf 16 Jahre erniedrigt.
Die von Nationalrat und Bundesrat gebildete Bundesversammlung tritt nur zu Vereidigung des Bundespräsidenten und zum Beschluss einer Kriegserklärung zusammen.
Der Bundespräsident hat im Gegensatz zum deutschen erheblich mehr Macht, so kann er beispielsweise eine Regierung abberufen, das Parlament auflösen und Neuwahlen bestimmen.
Ein ganz wichtiger Unterschied besteht darin, dass er direkt vom Volk gewählt wird, während in Deutschland dies durch die Bundesversammlung erfolgt.

Die offizielle Bezeichnung des Landes lautet:

Republik Österreich

Österreich setzt sich aus neun Bundesländern zusammen, an deren Spitze jeweils ein Landeshauptmann steht, der mit einem Ministerpräsidenten eines deutschen Bundeslands vergleichbar ist. Näheres unter "Die neun Bundesländer":

Bundesland Einwohner Fläche in km² Hauptstadt Einwohner
Wien 1,6 Mio. 415 Wien 1,6 Mio.
Niederösterreich 1,6 Mio. 19.178 St. Pölten 50.000
Oberösterreich 1,4 Mio. 11.982 Linz 186.000
Steiermark 1,2 Mio. 16.392 Graz 236.000
Tirol 684.000 12.648 Innsbruck 115.000
Kärnten 560.000 9.536 Klagenfurt 91.000
Salzburg 522.000 7.154 Salzburg 146.000
Vorarlberg 357.000 2.601 Bregenz 27.000
Burgenland 277.000 3.965 Eisenstadt 12.000

 

Nationalhymne
Die Nationalhymne von Österreich wurde im Jahr 1946 von Paula von Preradovic verehelichte Molden (1887 - 1951) nach einem Preisausschreiben geschrieben, als Melodie wurde das Freimaurerlied "Brüder reicht die Hand zum Bunde" das von Wolfgang Amadeus Mozart (1756 - 1791) komponiert wurde. Sie wurde im Jahr 1947 die offizielle Hymne des Landes. Nach neueren Erkenntnissen der Musikwissenschaft stammt das Werk aber nicht von Mozart, sondern von einem Logenbruder Mozarts namens Johann Baptist Holzer (1753-1818). Am 1. Januar 2012 wurde der Text der Nationalhymne ein wenig geändert. So wurde die alte Version "Heimat bist du großer Söhne" in "Heimat großer Töchter und Söhne"  sowie "Einig laß in Brüderchören" in "Einig laß in Jubelchören" geändert. Der neueText:

(1) Land der Berge, Land am Strome,
Land der Äcker, Land der Dome,
Land der Hämmer, zukunftsreich!
Heimat großer Töchter und Söhne,
Volk, begnadet für das Schöne,
Vielgerühmtes Österreich.
Vielgerühmtes Österreich.

(2) Heiß umfehdet, wild umstritten,
Liegst dem Erdteil du inmitten
Einem starken Herzen gleich.
Hast seit frühen Ahnentagen
Hoher Sendung Last getragen,
Vielgeprüftes Österreich.
Vielgeprüftes Österreich.


(3) Mutig in die neuen Zeiten,
Frei und gläubig sieh uns schreiten,
Arbeitsfroh und hoffnungsreich.
Einig laß in Jubelchören,
Vaterland, dir Treue schwören,
Vielgeliebtes Österreich.
Vielgeliebtes Österreich.

 

Landeshymnen

Neben der obigen Bundeshymne besitzen alle 9 Bundesländer eigene Landeshymnen, deren Anfangstexte im Folgenden aufgeführt sind:

  • Burgenland: "Mein Heimatvolk, mein Heimatland"
    Text von Ernst Görlich, Musik von Peter Zauner, eingeführt am 22.5.1936.
  • Kärnten: "Dort wo Tirol an Salzburg grenzt"
    Text von Johann Thaurer von Gallenstein (4. Strophe von Agnes Millonig), Musik von Josef von Rainer; 1835 entstanden, ab 1911 Kärntner Landeshymne.
  • Niederösterreich: "O Heimat, dich zu lieben"
    Text von Franz Karl Ginzkey, Musik von L. van Beethoven, eingeführt am 15.11.1965.
  • Oberösterreich: "Hoamatgsang" ("Hoamatland, Hoamatland")
    Text von Franz Stelzhamer, Musik von Hans Schnopfhagen, 1885 erstmals im Druck erschienen, seit 28.11.1952 oberösterreichische Landeshymne.
  • Salzburg: "Land uns'rer Väter"
    Text von Anton Pichler, Musik von Ernst Sompek, am 24.5.1928 eingeführt.
  • Steiermark: "Hoch vom Dachstein an"
    Text von Jakob Dirnböck, Musik von Ludwig Carl Seydler; 1844 erstmals auf einem Flugblatt veröffentlicht, seit 3.7.1929 steirische Landeshymne.
  • Tirol: Andreas-Hofer-Lied ("Zu Mantua in Banden")
    Text von Julius Mosen, Musik von Leopold Knebelsberger; wahrscheinlich um 1840 entstanden, seit 2.6.1948 Tiroler Landeshymne.
  • Vorarlberg: "s Ländle, meine Heimat"
    Text und Musik von Anton Schmutzer; 1905/06 komponiert, seit 10.5.1949 Landeshymne.
  • Wien:
    Besitzt zur Zeit keine eigene Landeshymne.

     

Nationalflagge

Die Nationalfahne symbolisiert bestimmte historische Entwicklungen oder besondere Eigenschaften eines Landes. Heutzutage besitzt jedes Land eine eigene Nationalflagge, die oft durch zahlreiche weitere Fahnen im Inneren ergänzt werden. Die Farben der österreichischen Bundesflagge gehen wahrscheinlich auf den "Bundesschild" der Babenberger vom Geschlecht der Grafen von Hohenberg-Wilberg im Gebiet von Horn zurück.

Eine historisch zwar nicht beweisbare, aber beliebte Erklärung ist die folgende:
In einer Schlacht trug Herzog Leopold V. einen weißen Waffenrock, der mit einer Schwertbinde am Bauch umwunden war. Nach der Schlacht war der gesamte Waffenrock blutrot, bis auf den durch die Schwertbinde geschützten Teil, der weiß geblieben war.

Die Fahne rot-weiß-rot wurde im 14., 15. und 16. Jahrhundert als Heeresfahne verwendet. Im Jahr 1786 wurde sie durch Kaiser Joseph II. Kriegs- See- und Nationalflagge. Am 21 Oktober 1919 wurde die Flagge im Gesetz über die Staatsform im Artikel 6 rechtlich verbindlich.
Während der Herrschaft der Nationalsozialisten war die Farbe rot-weiß-rot verboten. Mit Gesetz vom 1. Mai 1945 (Wappengesetz) wurde sie im Artikel 2 wiederum zur Bundesflagge bestimmt.
Es heißt dort: "Die Farben der Republik Österreich sind rot-weiß-rot, die Flaggen und Banner, die von staatlichen Behörden, Einrichtungen und Anstalten geführt werden, zeigen im Mittelfeld das Wappen der Republik".

 






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