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Ein- und Ausreisebestimmungen
Deutsche Staatsangehörige benötigen zur Einreise auf die Kanalinseln und die Isle of Man lediglich einen Reisepass oder Personalausweis. Auch mit einem vorläufigen Personalausweis ist die Einreise problemlos möglich. Der deutsche Kinderausweis wird ohne Lichtbild bis zum 10. Lebensjahr, mit Lichtbild bis zum 16. Lebensjahr anerkannt. Außerdem ist der Eintrag des Kindes im Pass eines Elternteils zur Einreise nach Großbritannien ausreichend. Es bestehen keine besonderen Vorschriften für alleinreisende Minderjährige oder bei der Reise mit nur einem sorgeberechtigten Elternteil. Besondere Vorsicht ist bei der Mitnahme von Anhaltern geboten, da Beihilfe zu illegaler Einreise nach Großbritannien mit Haftstrafen von bis zu 10 Jahren sowie einem Bußgeld von £ 2.000 bestraft wird.
Im Lichte der Londoner Terroranschläge im Juli 2005 ist es des Weiteren ratsam, sich bei einer anstehenden Reise durch das Britische Außenministerium oder die Metropolitan Police nach der aktuellen Sicherheitslage zu erkundigen.
Sicherheitshinweis zu Nordirland
Die Sicherheitslage in Nordirland hat sich in den letzten Jahren zwar erheblich entspannt, die Region bietet jedoch immer noch gewisse Risiken, besonders während der "Marching-season" von Mitte Juni bis Mitte August.
Formalien, Visa
Erteilung von Visa in Deutschland
Für die Einreise von Touristen ist bekanntlich kein Visum erforderlich, da Großbritannien (n0ch) Mitglied der EU ist.
Wer z.B. aus beruflichen oder sonstigen Gründen ein Visum benötigt erhält es:
Visa-Abteilung der Britischen Botschaft
Britisches Generalkonsulat
Yorckstraße 19
D-40476 Düsseldorf
Email: visa.section.duesseldorf@fco.gov.uk
www.visa4uk.fco.gov.uk
Erteilung von Visa in Österreich und der Schweiz
Siehe unter Vertretungen von Großbritannien in Österreich bzw. Vertretungen von Großbritannien in der Schweiz.
Ein- und Ausfuhr von Devisen
Die Ein- und Ausfuhr von Devisen in Großbritannien für den persönlichen Gebrauch ist uneingeschränkt. Eine Ausreisegebühr / Departure Fee gibts es in Großbritannien.
Warenein- und -ausfuhr
Folgende Artikel können (bei Einreise aus Nicht-EU-Ländern) zollfrei nach Großbritannien und Nordirland eingeführt werden:
200 Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren oder 250 g Tabak;
2 l Tafelwein;
1 l Spirituosen über 22% oder 2 l alkoholische Getränke bis zu 22% Alkoholgehalt oder 2 l Schaum-/Likörweine;
60 ml Parfüm und 250 ml Eau de Toilette;
Waren bis zu einem Wert von 145 £.
Die Ein- und Ausfuhr von Drogen, pornographischem Material, Waffen, Munition oder Sprengstoff ist strikt verboten. Das gilt auch für einige Waffen die in Deutschland legal erworben werden können, wie zum Beispiel CS-Gas Sprühdosen, Schreckschusspistolen, Messer mit feststehender Klinge oder Schnappmesser mit Klingen länger als 7 cm. Die Ein- und Ausfuhr von nach dem Washingtoner Artenschutzgesetz geschützten Pflanzen und Tieren ist ebenfalls streng verboten.
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