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Neuseeland: Ein- bzw. Ausreisebestimmungen

Formalien, Visa

Bürger der EU und aus zahlreichen anderen Ländern benötigen zur Einreise als Tourist für die Dauer von drei Monaten kein Visum, ein Reisepass ist ausreichend. Vor der Einreise ist jedoch ein Einreiseformular auszufüllen, das z. B. in den Flugzeugen vor der Landung verteilt wird. Auf ein korrektes Ausfüllen ist zu achten, da falsche Angaben erhebliche Strafen nach sich ziehen können.

Touristen wird die Einreise in das Land grundsätzlich nur gestattet, sofern ein Rückflugticket und ausreichende finanzielle Mittel zur Verfügung stehen, um einen Aufenthalt zu finanzieren.

Ein- und Ausfuhr von Devisen

  • Landeswährung
    Es ist erlaubt, bis zu 10.000 neuseeländische Dollar ohne Deklaration ein- bzw. auszuführen. Höhere Beträge sind anmeldepflichtig. Über deren Herkunft ist ggf. Auskunft zu erteilen.

Einreise mit Haustieren

Für die Besitzer von Hunden und anderen Tieren stellt sich bei Auslandsreisen die Frage, ob sie ihre Tiere überhaupt mit in das gewählte Reiseland nehmen können, und wenn das möglich ist, unter welchen Bedingungen. Hier bei uns finden Sie, seriös bei den Botschaften oder dem Auswärtigen Amt recherchiert, alle wichtigen Informationen zu dieser Thematik.
Australien und Neuseeland haben mit die strengsten Regeln für die Einfuhr von Lebensmitteln, Pflanzen und Tieren. Für den "Normalurlauber" ist die Mitnahme seines Haustieres nahezu unmöglich. Haustiere, die nach Neuseeland eingeführt werden sollen, müssen in jedem Fall für mindestens 30 Tage in Quarantäne.
Außerdem wird eine Importgenehmigung benötigt. Diese kann beim Australian Quarantine and Inspection Service (AQIS) beantragt werden. Um diese Importgenehmigung zu erhalten, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt werden.
1. Jedes Tier muss die sechs Monate vor der Einfuhr nach Neuseeland in seinem Herkunftsland verbracht haben und die Tiere müssen zum Zeitpunkt der Einfuhr mindestens sechs Monate alt sein. 2. Jedes Tier benötigt einen implantierten elektronischen Chip.
3. Das Tier muss gegen Tollwut geimpft sein. Die Tollwutschutzimpfung darf zum Zeitpunkt der Einreise nicht länger als ein Jahr zurückliegen. Über diese Impfung muss ein Zertifikat ausgestellt werden, dass von einem Amtstierarzt beglaubigt werden muss.
4. Zusätzlich zu der Tollwutschutzimpfung muss ein Tollwut-Antikörpertest durchgeführt werden. Dieser muss mindestens 60 Tage vor der Einreise erfolgt sein, darf aber nicht länger als ein Jahr zurückliegen..
5. Hunde müssen zusätzlich gegen Distemper, Hepatistis, Parvovirose und gegen Bordetella Bronchiseptica geimpft sein. Zudem muss nachgewiesen werden, dass sie nicht an Brucellosis, Leptospirose und Ehrlichosis erkrankt sind. Außerdem muss eine Behandlung gegen innere und äußere Parasiten erfolgt sein. Katzen müssen gegen Feline Enteritis, Rhinotracheitis und Calicivirose geimpft sein.
6. Alle Dokumente müssen von einem Amtstierarzt ausgestellt werden.
Sind alle diese Bedingungen erfüllt, kann die Importgenehmigung beantragt werden.
Hunde der folgenden Rassen dürfen unter keinen Umständen nach Neuseeland einreisen:
Dogo Argentino, Fila Brazileiro, Japanischer Tosa, Pitbullterrier oder Amerikanischer Pitbull und Presa Canario.

Haustiere im Flugzeug
Es gibt für den Transport von Haustieren in Flugzeugen die Möglichkeit, dass das Tier gemeinsam mit einer Begleitperson (Halter) fliegt oder aber auch ohne eine solche.

Tiertransporte mit einer Begleitperson (Halter)
In diesem Fall ist wie folgt vorzugehen: Das Tier wird am Flughafen in eine vom Halter vorher besorgte Transportkiste gesperrt. Dabei muss sicher gestellt sein, dass der Behälter so groß ist, dass das Tier darin stehen und sich umdrehen kann, außerdem muss dafür gesorgt sein, dass keine Flüssigkeit herauslaufen kann (Urin). Dies geschieht durch geeignetes, saugfähiges Material, im einfachsten Fall durch eine ausreichende Menge Zeitungspapier.
Weiterhin sollte ein Wassernapf vorhanden sein und, je nach Länge des Fluges, auch genügend Futter. Der Transportbehälter wird beim Einchecken am Schalter an das Personal übergeben. Die Transportgebühr richtet sich nach dem Gewicht des Tieres. Es ist unbedingt sicher zu stellen, dass für den gebuchten Flug auch Platz für das Tier vorhanden ist, da die Anzahl der Tiere, die transportiert werden können, begrenzt ist.
Das Tier befindet sich in der Maschine in einem klimatisierten Bereich zwischen dem Passagierdeck und dem Cargobereich. Während des Fluges kümmert sich in der Regel kein Mitglied der Besatzung um das Tier, auch nicht, um Wasser oder Futter zu geben.
Die Erfahrung hat aber gezeigt, dass der Stress des Eincheckens und der Startphase für die meistenTiere so belastend ist, dass sie den meisten Teil des Fluges schlafen. Die Gabe von Sedativa vor dem Einchecken wird nicht nur nicht empfohlen, da deren Wirkung unter diesen Bedingungen nicht vorhersehbar ist, sondern ist sogar aus Gründen der Sicherheit (Schmuggel) verboten. Viele Fluggesellschaften schließen eine Reihe von Hunden (Kampfhunde) außerdem vom Transport aus.

Tiertransport ohne Begleitperson
In diesem Fall muss eine Fachfirma mit dem Transport beauftragt werden, die sich dann um alles Weitere kümmert. Es sollte aber sicher gestellt sein, dass das Tier am Ankunftsflughafen von einer dem Hund vertrauten Person abgeholt wird. Und natürlich müssen alle Einfuhrvorschriften für Haustiere für das Land vorher erkundet und exakt eingehalten worden sein.

Hinweis
Es hat sich als sehr hilfreich erwiesen, das Tier bereits einige Woche vor dem beabsichtigten Flug zu Hause an einen derartigen Transportbehälter zu gewöhnen.

Ausreisegebühr/Departure Fee

In zahlreichen Ländern muss bei der Ausreise aus dem Land eine Gebühr entrichtet werden. Diese Gebühr beträgt bei der Ausreise aus Neuseeland: 25 NZ $.

Warenein- und -ausfuhr

Die Ein- und Ausfuhr von Waffen, Munition oder Sprengstoff ist strikt verboten. Außerdem ist die Ein- und Ausfuhr von nach dem Washingtoner Artenschutzgesetz geschützten Pflanzen und Tieren verboten. Ein Verstoß kann empfindliche Strafen nach sich ziehen. Weiterhin ist die Einfuhr folgender Gegenstände verboten:

  • Unbearbeitete Felle, Tierhaare usw.
  • lebende oder tote Tiere wie Hunde, Katzen, Meerschweinchen, Vögel
  • jede Art von Insekten u. ä.

An Schuhen, z. B. an mitgeführten Berg- oder Wanderschuhen, dürfen keine Reste von Erde haften. So wurde ein über 70-jähriger Mann, der in jungen Jahren nach Neuseeland eingewandert war und aus seiner früheren Heimat ein Töpfchen mit Heimaterde nach Neuseeland einführen wollte, deswegen zu drei Jahren Haft verurteilt.






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