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Jemen: Ein- und Ausreisebestimmungen

Deutsche, österreichische und schweizer Staatsangehörige benötigen zur Einreise in den Jemen ein Visum. Der deutsche Kinderausweis muss mit einem Lichtbild versehen sein. Der Eintrag eines Kindes in den Reisepass eines Elternteils ist zur Einreise ausreichend. Bei einem Aufenthalt im Jemen, der vier Wochen übersteigt, wird zur Ausreise ein Ausreisevisum benötigt, das mindestens sieben Tage vor Abreise bei der "Immigration Authority'' beantragt werden muss.
Israelische Einreisestempel im Pass können zu erheblichen Schwierigkeiten führen.

Formalien, Visa

Erteilung von Visa in Deutschland

Botschaft
Budapester Straße 37
10787 Berlin
Tel: +49 - (0)30 - 89 73 05-0
Fax: +49 - (0)30 - 89 73 05-62
Email: botschaft-jemen@freenet.de
Email: konsulat@botschaft-jemen.de
www.botschaft-jemen.de

Ein- und Ausfuhr von Devisen

  • Landeswährung
    Die Einfuhr der Landeswährung ist verboten.
  • Fremdwährungen
    Es besteht keine Beschränkung bei der Ein- und Ausfuhr von Fremdwährungen.

Warenein- und -ausfuhr
Die Einfuhr folgender Güter ist strengstens untersagt:
Jede Art von Drogen (ausgenommen Kath), pornografisches Material, Waffen, Munition, explosive Stoffe und Feuerwerkskörper. Zudem ist die Einfuhr von alkoholischen Getränken, außer von Ausländern bis zu maximal einem Liter Alkoholika, untersagt. Tiere und Pflanzen, die nach dem Artenschutzabkommen geschützt sind, dürfen ebenfalls nicht eingeführt werden. Auch Produkte und Güter, die in Israel produziert werden, sind von der Einfuhr in den Jemen ausgeschlossen.
Aus dem Jemen dürfen keine Antiquitäten, die vor 1948 hergestellt worden sind, ausgeführt werden.






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