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Jemen: Reisemedizin, Impfungen und Warnhinweise

Infektions-Erkrankungen

Im Jemen ist mit den folgenden Infektionserkrankungen zu rechnen, die in Deutschland, Österreich oder der Schweiz nicht oder eher seltener vorkommen:

  • Malaria, es besteht ein ganzjähriges Infektionsrisiko in dem Land. Ausgenommen ist die Hauptstadt Sana'a. Über 90% der Infektionen erfolgen mit der sehr gefährlichen Malaria tropica, der Rest mit der Malaria tertiana. In Gebieten über 2.000 m Höhe besteht kein Malaria-Infektionsrisiko
  • Amöbenruhr
  • Bakterienruhr
  • Bilharziose
  • Cholera, ein Infektionsrisiko besteht aber nur für die Reisenden, die mit verschmutztem Wasser oder kontaminierten Lebensmitteln in Berührung kommen können
  • Darminfektionen durch verunreinigte Lebensmittel oder kontaminiertes Wasser, so u.a. durch Amöben, Lamblien, Salmonellen, Shigellen und Wurmbefall sowie alle möglichen Arten an Viren und Bakterien
  • Filariose
  • Hepatitis A und B, eine Infektion mit Hepatitis B ist aber nur bei den Personen möglich, die mit Blut in Kontakt kommen können oder denen, die sexuelle Kotakte suchen.
  • Kala Azar-Erkrankung
  • Lambliasis
  • Leishmaniose-Erkrankung
  • Kinderlähmung, Polio
  • Tollwut
  • Typhus, ein Infektionsrisiko besteht aber nur für die Reisenden, die mit verschmutztem Wasser oder kontaminierten Lebensmitteln in Berührung kommen können

Impfempfehlungen
Bei Reisen in den Jemen werden dieselben Impfungen wie in Deutschland, Österreich und der Schweiz empfohlen.

  • Cholera, aber nur bei den Reisenden, die mit verschmutztem Wasser oder kontaminierten Lebensmittel in Berührung kommen können
  • Diphtherie, eine Impfung gegen Diphtherie sollte grundsätzlich immer, auch im Heimatland, bestehen
  • Hepatitis A und B, eine Impfung gegen Hepatitis B ist aber nur für die Personen erforderlich, die mit Blut in Kontakt kommen können oder die sexuelle Kotakte suchen.
  • Kinderlähmung, Polio, eine Impfung gegen Polio sollte grundsätzlich immer, auch im Heimatland, bestehen
  • Tetanus, eine Impfung gegen Tetanus sollte grundsätzlich immer, auch im Heimatland, bestehen
  • Typhus, aber nur bei Reisenden, die mit verschmutztem Wasser oder kontaminierten Lebensmitteln in Berührung kommen können

Impfpflicht
Für alle Personen, die älter als ein Jahr sind und aus einem von der WHO ausgewiesenen Gelbfieber-Infektionsgebiet einreisen, besteht eine Impfpflicht gegen eine Erkrankung mit Gelbfieber. Da das Land selber zu den von der WHO ausgewiesenen Gelbfieber-Infektionsgebieten zählt, ist eine Impfung auf jeden Fall dringend zu empfehlen.

Gelbfieberimpfung von Kindern
In den meisten Ländern, in denen eine Gelbfieberimpfung vorgeschrieben ist, gilt dies auch für Kinder mit einem Alter über 1 Jahr, in einigen Ländern sogar ab 6 Monaten. Dazu ist festzustellen:
Bei einer Impfung gegen Gelbfieber gab es eine Reihe von Nebenwirkungen, so z.B. Enzephalitis. Rund Zweidrittel der davon Betroffenen waren Kinder unter 6 Monaten. Daher dürfen Kinder unterhalb dieses Alters auf keinen Fall geimpft werden. Aber auch Kinder unter einem Jahr sollten möglichst nicht geimpft werden. Im Zweifel müssen Gelbfieber-Infektionsgebiete dann gemieden werden.
Jede Impfung gegen Gelbfieber darf nur in speziell dafür autorisierten Gelbfieber-Impfstellen durchgeführt werden!

Malariaprophylaxe
Bei Reisen in das Land ist es dringend angeraten, sich einer Malariaprophylaxe zu unterziehen. Wem die Nebenwirkungen bedenklich erscheinen, sollte aber wenigstens ein "stand-by-Präparat" mit sich führen.

Wer bezahlt in Deutschland Impfungen?

Die meisten Kinder werden in Deutschland bereits im frühen Kindesalter gegen eine Reihe von Infektionskrankheiten geimpft. Allerdings hält der Impfschutz nur bis zu 10 Jahren, in manchen Fällen sogar kürzer. Daher sollte vor einer Auslandsreise genau überlegt werden, gegen welche Infektionserkrankungen in dem betreffenden Land eine Impfung erforderlich bzw. sinnvoll ist und ob der ggf. vorhandene Impfschutz eventuell nicht zu lange zurückliegt.
Die Kosten für die folgenden Impfungen werden seit Juni 2007 von den meisten gesetzlichen Krankenversicherungen erstattet.
Es entfällt dabei sogar die 10 € Praxisgebühr – aber die Versicherten müssen in der Regel allerdings die gesetzliche Zuzahlung entrichten, die 10% des Impfstoffpreises beträgt – das sind mindestens 5 € und maximal 10 €. Unter diesen Voraussetzungen  sind die folgenden Impfungen kostenfrei:

  • Cholera
  • Diphtherie
  • Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME)
  • Gelbfieber
  • Hepatitis A und B
  • Meningokokken-Meningitis
  • Pneumokokken
  • Polyo (Kinderlähmung)
  • Tetanus (Wundstarrkrampf)
  • Tollwut
  • Typhus  

Auch die Kosten einer Malaria-Prophylaxe werden von einigen Krankenkassen ersetzt.
Die privaten Krankenversicherungen übernehmen in der Regel (vorher erkundigen) ebenfalls die genannten Kosten.

Warnhinweise

Auswärtiges Amt (AA) der Bundesrepublik Deutschland
Bürgerservice
Referat 040
D-11013 Berlin
Tel: 0049 - (0)30 - 5000 - 2000
Fax: 0049 - (0)30 - 5000 - 51000
www.auswaertiges-amt.de






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