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Bahrain: Reisemedizin, Impfungen und Warnhinweise

Infektions-Erkrankungen

In ganz Bahrain gibt es eine erhöhte Infektionsgefahr für Hepatitis A und Hepatitis B, daher ist eine Impfung gegen diese Infektionen sehr ratsam. HIV/Aids ist auch in Bahrain verbreitet. Dagegen schützt man sich auf die bekannte Weise – Kondom, Enthaltsamkeit, saubere Spritzen etc. Weiterhin gibt es im Land die Leishmaniose, welche durch Schmetterlingsmücken übertragen wird. Dagegen kann man sich mit die Haut bedeckender Kleidung und Anti-Insektenmitteln schützen.

 

Impfempfehlungen

Der Gesundheitsdienst des Auswärtigen Amtes empfiehlt einen Impfschutz gegen Tetanus, Diphtherie, Polio und Hepatitis A. Wer länger als drei Monate in Bahrain bleiben möchte, sollte sich auch gegen Hepatitis B impfen lassen. Ein Imfschutz gegen Typhus ist für diejenigen durchaus in Erwägung zu ziehen, die bspw. einen Aufenthalt in ländlichen Gebieten Bahrains planen.
Am sichersten ist es natürlich immer, sich lange vor Reiseantritt bereits zu einem persönlichen Beratungsgespräch beim Tropenarzt oder einem Impfarzt mit tropen- und reisemedizinischer Befähigung einzufinden.

 

Medizinische Versorgung in Bahrain

Was die medizinische Versorgung in Bahrain betrifft, so lässt sich sagen, dass in der Hauptstadt Manama genügt medizinische Einrichtungen bereitstehen, die größtenteils europäischen Ansprüchen genügen. Zudem sprechen die meisten Ärzte Englisch. Weiterhin gibt es Apotheken in Bahrain, die 24 Stunden lang geöffnet sind. Zur Kostendeckung ist es unbedingt ratsam, vor Reiseantritt eine Auslandskrankenversicherung mit Reiserückholversicherung abzuschließen. Außerdem sollte man sich für den Notfall eine kleine eigene Reiseapotheke zusammenstellen.

 

Wer bezahlt in Deutschland Impfungen?

Die meisten Kinder werden in Deutschland bereits im frühen Kindesalter gegen eine Reihe von Infektionskrankheiten geimpft. Allerdings hält der Impfschutz nur bis zu 10 Jahren, in manchen Fällen sogar kürzer. Daher sollte vor einer Auslandsreise genau überlegt werden, gegen welche Infektionserkrankungen in dem betreffenden Land eine Impfung erforderlich bzw. sinnvoll ist und ob der ggf. vorhandene Impfschutz eventuell nicht zu lange zurückliegt. Die Kosten für die folgenden Impfungen werden seit Juni 2007 von den meisten gesetzlichen Krankenversicherungen erstattet. Es entfällt dabei sogar die 10 € Praxisgebühr – aber die Versicherten müssen in der Regel allerdings die gesetzliche Zuzahlung entrichten, die 10% des Impfstoffpreises beträgt – das sind mindestens 5 € und maximal 10 €. Unter diesen Voraussetzungen  sind die folgenden Impfungen kostenfrei:
  • Cholera
  • Diphtherie
  • Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME)
  • Gelbfieber
  • Hepatitis A und B
  • Meningokokken-Meningitis
  • Pneumokokken
  • Polyo (Kinderlähmung)
  • Tetanus (Wundstarrkrampf)
  • Tollwut
  • Typhus  

Auch die Kosten einer Malaria-Prophylaxe werden von einigen Krankenkassen ersetzt. Die privaten Krankenversicherungen übernehmen in der Regel (vorher erkundigen) ebenfalls die genannten Kosten.

 

Warnhinweise

Das Auswärtige Amt gibt gegenwärtig (Stand 10/2008) folgende länderspezifische Sicherheitshinweise für Bahrain heraus:

„Angesichts der jüngsten Ereignisse in manchen Ländern des Nahen und Mittleren Ostens sollten Reisende in Bahrain in der Öffentlichkeit zurückhaltend auftreten, in ihrem Verhalten auf die religiösen, kulturellen und sozialen Traditionen Bahrains Rücksicht nehmen und sich von eventuellen Demonstrationen oder Protestveranstaltungen fernhalten. Trotz umfassender örtlicher Sicherheitsvorkehrungen können auch hier eine Gefährdung durch islamistische Aktivitäten sowie Risiken nicht ausgeschlossen werden, die sich insbesondere aus möglichen Reaktionen von Teilen der Bevölkerung auf Ereignisse im Irak und aus dem dichten Reiseverkehr mit Saudi-Arabien über die bestehende Landverbindung ergeben [...]

Während des Fastenmonats Ramadan ist mit größeren Einschränkungen im Alltag (z.B. tagsüber Schließung von allen Restaurants außerhalb der Hotels, auch allen Fastfoodrestaurants sowie allen Cafés, reduzierte Arbeitszeiten bei Behörden) zu rechnen. Auch wenn die Fastenregeln nur für Muslime gelten, ist es während des Fastenmonats in Bahrain auch Nichtmuslimen bzw. Ausländern untersagt, tagsüber in der Öffentlichkeit zu essen, zu trinken oder zu rauchen. Generell empfohlen im Ramadan sind erhöhte Rücksichtnahme auf religiöse Gefühle und Verhaltensweisen der Bevölkerung und die Respektierung islamischer Traditionen und Gebräuche.

Während des Trauermonats Muhharam, der von der schiitischen Bevölkerungsmehrheit begangen wird, ist ebenfalls Zurückhaltung geboten, vor allem als Zuschauer während der Trauerprozessionen.“

Weitere Informationen unter
Auswärtiges Amt
Bürgerservice
Arbeitseinheit 040
D-11013 Berlin
Tel.: (03018) 172000
Fax: (03018) 1751000
www.auswaertiges-amt.de






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