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Mexiko: Ein- und Ausreisebestimmungen

Formalien und Visa

Botschaft von Mexiko in Berlin © goruma (Dr.Ramm)

Bürger aus Deutschland, Österreich und der Schweiz benötigen einen Reisepass mit einer noch mindestens sechsmonatigen Gültigkeit. Das Visum in Form einer Touristenkarte wird für bis zu 90 Tage ausgestellt. Die Touristenkarte erhält man kostenlos bei Fluggesellschaften und den mexikanischen Konsulaten. Diese Karte muss bei Verlassen des Landes wieder vorgelegt werden.

Erteilung von Visa in Deutschland

Visa-Abteilung der Botschaft von Mexiko
Klingelhöferstraße 3
10785 Berlin
Tel: 0049 - (0)30 - 269 32 30
Fax: 0049 - (0)30 - 269 32 37 00
 
Konsularabteilung
Tel: 0049 - (0)30 - 269 32 33 32/34
Fax: 0049 - (0)30 - 269 32 33 33
Email: mail@embamexale.de  
www.embamex.de  

Ein- und Ausfuhr von Devisen
Es gibt keine besonderen Vorschriften für die Einfuhr von Devisen.

Warenein- und Warenausfuhr
Zollfrei bei der Einreise
20 Schachteln Zigaretten oder 50 Zigarren oder 250 g Tabak
3 Liter Wein oder andere Spirituosen
Die Einfuhr von Früchten und Pflanzen ist verboten.

Ausfuhr
Die Ausfuhr von Gold (außer Goldschmuck), Antiquitäten, archäologischen Fundstücken und Kakteen ist verboten.

 

Einreise mit Haustieren

Haustiere, die nach Mexiko eingeführt werden sollen und jünger als drei Monate sind, benötigen ein Gesundheitszeugnis. Tiere, die älter als drei Monate sind, benötigen neben dem Gesundheitszeugnis einen Impfpass. In diesem Impfpass muss vermerkt sein, dass das Tier erfolgreich gegen Tollwut geimpft wurde und diese Impfung nicht länger als ein Jahr zurückliegt. Außerdem muss das Gesundheitszeugnis eindeutige Angaben zu Alter, Rasse, Farbe und Geschlecht des Tieres enthalten, damit das Tier eindeutig identifiziert werden kann.






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