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Ulm: Anreise und Verkehr
Allgemeines
Ulm ist äußerst gut mit dem Auto zu erreichen. Dabei stehen die Autobahnen A7 und A8 zur Verfügung sowie die Bundesstraßen 10 (zwischen Stuttgart und Augsburg), 19 (zwischen Eisenach und Oberstdorf), 28 (nach Kehl), 30 (nach Friedrichshafen) und 311 (nach Donaueschingen). Innerhalb der Stadt sind keine weiteren verkehrsspezifischen Besonderheiten zu erwähnen. Was die Parkmöglichkeiten betrifft, so sind die diversen großen Parkhäuser in Erwägung zu ziehen, welche in der Innenstadt in der Nähe der Fußgängerzone zu finden sind. Fast alle haben den ganzen Tag und die ganze Nacht geöffnet.
Höchstgeschwindigkeit
In Ulm besteht für Auto- und Motorradfahrer eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 km/h. Grundsätzlich sind neben den dargestellten allgemeinen Geschwindigkeitsbegrenzungen die durch Schilder gekennzeichneten Geschwindigkeitsbegrenzungen strikt einzuhalten. Das gilt ganz besonders für die 30er-Zonen und die Spielstraßen (Schritttempo)
Um Ärger mit der Polizei oder gar den Gerichten zu vermeiden, sollte man sich strikt an die im Land geltenden Verkehrs- Regeln halten. Die dargestellten Höchstgeschwindigkeiten können natürlich durch Verkehrsschilder verringert oder auch erhöht werden. Es ist unabhängig von den hier gegebenen Informationen empfehlenswert, beim ADAC, dem AvD Informationen einzuholen
Promillegrenze
In Ulm herrscht für alle Auto- und Motorradfahrer eine Alkoholpromillegrenze von 0,5 und bei Auffälligkeiten (Schlangenlinien fahren, Unfälle) von 0,3 Promille. Seit August 2007 besteht für die Fahrer von Kraftfahrzeugen in einem Alter unter 21 Jahre ein absolutes Alkoholverbot. Für Fahranfänger über 21 Jahre gilt für die zweijährige Probezeit nach erfolgter Fahrprüfung ebenfalls eine Nullpromillegrenze.
Sonstige Regeln
Motorräder müssen auch tagsüber mit Licht gefahren werden.
Im Bereich eines verkehrsberuhigten Bereiches („Spielstraße“) - eine klar ausgewiesene Straße, die durch ein Schild angekündigt und aufgehoben wird – gelten folgende Regelungen:
- Fußgänger dürfen die gesamte Straße benutzen
- Kinderspiele sind überall erlaubt
- Fahrverkehr ist gegenüber spielenden Personen wartepflichtig
- Fahrzeugverkehr nur im Schritttempo erlaubt (max. 4 bis 7 km/h)
- Parken ist außerhalb gekennzeichneter Flächen nicht gestattet (nur für Ein- oder Aussteigen oder zum Be- oder Entladen)
- Achtung! Es gilt dann nicht Rechts-vor-Links
Das Ende einer Tempo-30-Zone, einem Gebiet also, in dem die Höchstgeschwindigkeit für das gesamte Gebiet durch wenige Verkehrszeichen auf 30 Stundenkilometer beschränkt wird, wird immer durch ein Extra-Schild angekündigt.
Umweltzone
Seit dem 1. Januar 2009 gibt es auch in Ulm eine Umweltzone. Die Umweltzone ist ein Gebiet, in dem nur die Fahrzeuge fahren dürfen, die bestimmte Abgasstandards einhalten und dies anhand einer roten, gelben oder grünen Plakette nachweisen können. Der Beginn bzw. das Ende einer Umweltzone wird mit Warnhinweisen gut sichtbar gekennzeichnet.
Rechtliches
Um die gesundheitlichen Risiken durch Luftschadstoffe zu senken, wurden in der Europäischen Union mit der Richtlinie 1999/30/EG des Rates vom 22. April 1999 über Grenzwerte für Schwefeldioxid, Stickstoffdioxid und Stickstoffoxide, Partikel und Blei in der Luft einheitliche Grenzwerte für Feinstaub festgelegt. Diese EU-Richtlinie wurde mit der Verordnung über Immissionswerte für Schadstoffe in der Luft – 22. Bundes- Immissionsschutzverordnung (BImSchV) vom 11. September 2002 in deutsches Recht umgesetzt - zu dem Deutschland verpflichtet war. Demnach darf seit 2005 der Tagesmittelwert von Feinstaub nicht häufiger als an 35 Tagen den Grenzwert von 50 µg/m³ überschreiten. Der Jahresmittelwert darf den Grenzwert von 40 µg/m³ nicht überschreiten. Ab dem 1.1.2010 liegt der Grenzwert für den Tagesmittelwert weiterhin bei 50 µg/m³ , aber bei nur noch 7 Tagen Überschreitungen. Der Grenzwert für den Jahresmittelwert liegt ab diesem Zeitpunkt bei 20 µg/m³. Um diese EU-Grenzwerte einhalten zu können, dürfen ab dem 1. Januar 2010 dann nur noch Fahrzeuge mit einer grünen Plakette die Umweltzone befahren. Verstöße werden mit einem Bußgeld von 40 € und einem Punkt in Flensburg geahndet. Die Umwelt-Zonen gelten auch für Ortsfremde und Ausländer.
Feinstaub
Feinstaub ist Teil des Schwebestaubs. Dabei versteht man unter Staub die in der Atmosphäre verteilten festen Teilchen; die keine einheitliche chemische Zusammensetzung besitzen. Die Größe der Teilchen reicht von kleinsten Teilchen, die nur aus wenigen Molekülen bestehen, bis hin zu Teilchen mit einem Durchmesser über 100 µm Durchmesser. Dazu gehört beispielsweise sogar der aus der Sahara herangewehte Staub. Zur Messung des Feinstaubs, der aufgrund seiner Partikelgröße in die Atemwege und besonders die Lunge gelangen kann, hat sich international die Messgröße PM 10 (Particulate Mattern) durchgesetzt. Dabei werden nur Partikelgrößen mit einem Durchmesser unter 10 µm berücksichtigt.
Plaketten
Die zum Befahren der Umweltzone erforderlichen Plaketten gelten für die ganze Bundesrepublik. Diese bundeseinheitliche Regelung beruht auf der Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung, 35. BImSchV zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG). Ausgabestellen für die Plaketten sind die Kfz.-Zulassungsstelle, die Bürgerämter der Stadt und die zugelassenen Abgasuntersuchungsstellen, wie TÜV, DEKRA und die dafür autorisierten Innungswerkstätten. AuchTouristen können dort die notwendige Plakette erhalten. Die Plaketten sind gut sichtbar an der Windschutzscheibe zu befestigen.
Flughäfen
Da Ulm selbst keinen Flughafen besitzt, wird man die Airports in Memmingen (ca. 60 km von Ulm entfernt), Stuttgart (ca. 70 km entfernt), Friedrichshafen (ca. 130 km entfernt ) oder München (ca. 160 km von Ulm entfernt) in Erwägung ziehen müssen.
Eisenbahn
Ulm hat das Glück, an der wichtigen Eisenbahnstrecke Stuttgart/München zu liegen. Die Stadt ist recht gut über den Regionalverkehr sowie über ICE-, IC- und EC-Verbindungen angeschlossen. Diese Züge verkehren allesamt regelmässig.
Hinzu kommen Zugverbindungen u.a. ins Allgäu (Kempten und Memmingen) sowie an den Bodensee (Friedrichshafen).
Busse und Straßenbahnen
Das Ulmer Stadtgebiet selbst sowie die umliegenden Nachbargemeinden können über den Linienverkehr sehr gut erschlossen werden. Regelmäßig fahren Linienbusse zwischen 05.00 Uhr früh und 01.00 Uhr nachts (alle zehn bzw. alle 30 Minuten). An Wochenenden und in den Nächten vor Feiertagen verkehren stündlich Nachtbusse. Diese können gegen einen geringen Aufpreis benutzt werden.
Der Zentrale Omnibusbahnhof der Stadt befindet sich in der Nähe des Hauptbahnhofs.
Neben den Bussen verkehren in Ulm auch Straßenbahnen. Allerdings setzt sich das Netz aus nur einer Straßenbahnlinie zusammen.
Boot und Fähre
Eine Schiffs- bzw. Bootsfahrt auf der Donau gehört für die meisten Touristen zu einem Aufenthalt in Ulm einfach dazu. In den Sommermonaten stehen dafür nicht nur Motorschiffe, sondern auch ein Solarboot zur Verfügung.
Zwischen Ulm und der gegenüber liegenden Stadt Neu-Ulm gibt es zudem einen Fährdienst. Wer diese Leistung in Anspruch nehmen möchte, wird die Abfahr- und Ankunftszeiten sowie die Fahrpreise an der Informationstafel am Anlegesteg finden, der sich auf der Höhe des Metzgerturmes befindet.
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