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Franz-Josef-Strauß-Flughafen München
Der Münchner Flughafen "Franz Josef Strauß" (MUC) ist für die Stadt von enormer Bedeutung. Der Flughafen "Franz Josef Strauß" ist, nach Frankfurt am Main, der zweitgrößte Deutschlands und kann somit Verbindungen zu vielen Zielen der Welt anbieten.
Der Flughafen besteht aus 2 Terminals, welche 24 Stunden zugänglich sind. Eine Übersicht über die aktuellen Verbindungen vom bzw. zum Münchner Flughafen finden sie hier.
Wer den Flughafen "Franz Josef Strauß" anfliegt bzw. von dort startet, sollte bedenken, dass er ca. 40 km vom Stadtzentrum entfernt liegt, bei Freising. Die Verbindung zwischen der Innenstadt und dem Flughafen wird durch die S-Bahn Linien (MVV) S8 (via den östlichen Teil der Stadt, ca. 45 min) sowie die Linie S1 (via den westlichen Stadtteil, ca. 50 Min) hergestellt. Zudem besteht die Verbindung mit einem Flughafenbus, vom bzw. bis zum Hauptbahnhof fährt (Fahrtzeit ca. 45 Min).
Wer München mit den sogenannten „Billigairlines“ anfliegen will, der wird wahrscheinlich auf dem Flughafen Memmingen (FMM) landen.
Dieser wird von den „Billigairlines“ zumeist als "München-Memmingen" oder "München West" bezeichnet und befindet sich ca. 110 km von München entfernt. Er ist per Linienbus und über die A96 zu erreichen.
Eisenbahn
Der Münchner Hauptbahnhof zählt, zusammen den Hauptbahnhöfen von Frankfurt, Hamburg und Berlin, zu den meistfrequentierten Bahnhöfen in Deutschland. Die Anbindung Münchens an das nationale wie internationale Fernverkehrsnetz ist ausgezeichnet.
Der Hauptbahnhof der Stadt, der von 1847 bis zum Jahr 1849 erbaut wurde, wurde als Kopfbahnhof konzipiert und befindet sich am westlichen Ende der Fußgängerzone. Durch seine exzellente Anbindung mit U und S-Bahnen ist stellt er den wichtigsten Verkehrsknoten in München dar. Zu den wichtigsten Verbindungen die von München aus erreicht werden können bzw. von denen aus man München erreichen kann sind sicherlich:
- ICE 11 München - Augsburg - Ulm - Stuttgart - Frankfurt am Main - Kassel -Göttingen - Braunschweig - Berlin
- ICE 25 München - Nürnberg - Würzburg - Fulda - Kassel - Göttingen - Hannover - Bremen - Hamburg
- ICE 28 München - Augsburg - Nürnberg - Jena - Leipzig / Halle (Saale) - Berlin
- ICE 41 München - Nürnberg - Würzburg - Frankfurt am Main - Frankfurt Flughafen - Köln
- ICE 42 München - Augsburg - Ulm - Stuttgart - Mannheim - Frankfurt
- TGV 83 München - Augsburg - Ulm - Stuttgart - Karlsruhe - Straßburg - Paris
- RJ 90 München - Salzburg - Wien - Budapest
- EC 88 München - Buchloe - Lindau - Zürich
- EC 89 München - Rosenheim - Kufstein - Innsbruck - Bozen - Verona - Venedig
Seit Dezember 2017 ist die neue ICE- Strecke zwischen Berlin und München in Betrieb. Damit verkürzt sich die Reisezeit zwischen den beiden Millionenstädten um 2 auf rund 4 Stunden.
Fernbusse
Wer mit dem Fernbus nach München reist, erreicht die Stadt am Zentralen Onmibusbahnhof (ZOB). Dieser wurde im September 2009 an der Hackerbrücke, in der Nähe des Hbf, neu eröffnet. In dem neuen Gebäude befinden sich neben diversen Gastronomiebetrieben weiterhin auch Apotheke, Drogerie sowie weitere Einkaufsmöglichkeiten. Vom ZOB aus bestehen zahlreiche nationale wie internationale Busverbindungen von unterschiedlichen Busunternehmen. Die möglichen Reiseverbindungen werden derzeit massiv ausgebaut. Als beispielhafte Busverbindungen seien hier nur die Folgenden genannt:
- Berlin (via Leipzig)
- Paris
- Belgrad
- Zagreb
- Barcelona
- Madrid
- London
- Budapest
- Südtirol
- Freiburg
- Friedrichshafen
U- und S-Bahn
Der Münchner Verkehrs- und Tarifverbund (MVV) ist in München für den Transport im öffentlichen Nahverkehr zuständig. Dabei stellt der MVV ein äußerst dichtes Netz an öffentlichen Verkehrsmittel bereit. Der MVV ist somit zuständig für den Betrieb der U-Bahnlinien U1 bis U6 (sowie zur Hauptverkehrszeit der Linie U7 und der Linie U8 am Wochenende) sowie der 7 S-Bahnlinien, welche nicht nur der Innenstadt dienen, sondern auch weit ins Münchener Umland führen.
Eine ausführliche Übersicht zum Streckennetz finden sie hier und einen Routenplaner zur Ermittlung der optimalen Verbindung finden sie hier.
Der MVV bietet ein einheitliches Tarifsystem für alle Verkehrsmittel an. München-Besucher, die mehrmals am Tag die öffentlichen Verkehrsmittel benutzen, sollten sich ein Tagesticket kaufen. Auch die Drei-Tageskarte ist zu empfehlen. Die Tickets gelten für alle öffentlichen Verkehrsmittel, beliebige Wechsel sind also möglich.
Hinweis
In den Fahrzeugen des MVV gilt ein Alkoholverbot.
Bus und Straßenbahn
Das Tram- und Busliniennetz ist flächendeckend ausgebaut und mit den S- und U-Bahnen abgestimmt. Für Besucher der Stadt ist die Linie 19 (Stachus - Max-Weber-Platz) interessant, da sie durch die berühmte Maximilianstraße und hinauf zum Bayerischen Landtag (Maximilianeum) verkehrt. Insgesamt verkehren in München über 40 unterschiedliche Buslinien. Für Nachtschwärmer gibt es einen Nachtservice, bestehend aus vier Straßenbahnlinien (N 17 Amalienburgstraße- Effnerplatz; N 19 Pasing-Berg am Laim; N 20 Moosach-Sendlinger Tor; N 27 Petuelring-Großhesselohe) und sieben Buslinien (N 12 Giesing-Sauerlach; N 33 Hasenbergl-Solln; N 54 Münchner Freiheit-Johanneskirchen; N 68 Münchner Freiheit-Kemptener Straße; N 72 Pasing-Neuaubing; N 81 Münchner Freiheit-Dülferstraße; N 95 Ostbahnhof-Neuperlach). Die Nachtlinien verkehren im 1-Std.-Takt, am Wochenende halbstündlich.
Taxi
In der Innenstadt Münchens findet man problemlos Taxistände oder kann sich einen der zahlreichen Wagen heranwinken. Jedoch sollte bemerkt werden, dass das Taxi keineswegs die günstigste Fortbewegungsmöglichkeit darstellt. Eine Fahrt von der Innenstadt bis zum Bereich schlägt mit ca. 15 € zu Buche. Während großer Veranstaltungen wie Bundesligaspielen oder dem Oktoberfest sollte man sich bei Taxibestellungen auf längere Wartezeiten einrichten.
Bei telefonischer Bestellung:
Taxi-Zentrale: 0049-(0)89 -19410
Isar-Funk: 0049-(0)89-450540
Fahrradfahren
Fahrradwege
Das Fahrradwegnetz der Stadt München lässt sich als ausgezeichnet bezeichnen. Die vielen Fahrradwege machen das Fahrrad zu einer wunderbaren Möglichkeit die Stadt zu erkunden. So nimmt es nicht Wunder, das Stadtführungen mit dem Fahrrad angeboten werden. Allerdinges sollte man den rabiaten Fahrstil einiger Autofahrer bedenken und vorsichtig fahren. Das Leihangebot der Deutschen Bahn (Call a Bike) ist in München gut ausgebaut. Für Besucher stehen im Münchner Stadtgebiet diese Leihräder an den Straßen, die sehr einfach (per Handy) ausgeliehen werden können und ebenso an der jeder Kreuzung wieder abgestellt werden können.
Detaillierte Radpläne finden sie im Münchner Radlstadtplan.
Einige rechtliche Grundlagen
Es sei darauf hingewiesen, dass auch ein Fahrrad als Fahrzeug gilt. Motorräder und Autos sind Kraftfahrzeuge, aber zugleich auch Fahrzeuge.
Fahrradwege, die nicht mit dem abgebildeten Verkehrszeichen (Zeichen 237, 240, 241) gekennzeichnet sind, müssen nicht benutzt werden.
Das Verkehrszeichen 240 kennzeichnet einen gemeinsamen Fuß- und Fahrradweg, während das Zeichen 241 einen getrennten Fußgänger und Fahrradweg kennzeichnet.
Von dieser Regel kann abgewichen werden, sofern der beschilderte Fahrradweg objektiv unbenutzbar ist.
Dies kann z.B. der Fall sein, wenn er baulich nicht befahrbar ist, vereist ist, von Pflanzen überwuchert oder von falsch geparkten Autos blockiert ist.
Nach § 27 der Straßenverkehrsordnung (StVO) dürfen eschlossene Verbände mit mehr als 15 Radfahrern die Fahrbahn auch dann zu zweit nebeneinander befahren, wenn ein benutzungspflichtiger Radweg vorhanden ist.
Kinder bis zum vollendeten 8. Lebensjahr müssen, ältere Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr dürfen mit Fahrrädern Gehwege benutzen
Hinweis
Radfahren in der Fußgängerzone Münchens ist verboten. Dies wird von den Ordnungshütern als Ordnungswidrigkeit verfolgt.
Allgemeines und Umweltzone
Umweltzone
Seit dem 1. Oktober 2008 verfügt München über eine Umweltzone. Anfangs durfte die Umweltzone der Stadt mit einer roten, gelben und grünen Plakette, also von Fahrzeugen mit den Schadstoffgruppe 4 oder höher befahren werden.
Seit 2012 dürfen innerhalb des Mittleren Rings nur noch Autos mit einer grünen Plakette fahren. Den Mittleren Ring selber dürfen alle Fahrzeuge befahren - also auch ohne Plakette.
Die Plakettenpflicht gilt auch für ausländische Fahrzeuge und für die Fahrzeuge von Besuchern aus anderen Städten oder Regionen Deutschlands.
Verstöße dagegen werden seit dem 1. Mai 2014 mit einem Bußgeld von 80 € geahndet - es entfällt aber seit diesem Termin der Punkt in Flensburg.
Generelle Geschwindigkeitsbegrenzung
Im Stadtgebiet von München besteht, wie in allen Städten Deutschlands, für Kraftfahrzeuge eine generelle Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 km/h.
30er- Zonen
Diese Zonen werden mittels des abgebildeten Verkehrszeichens angezeigt. In der gesamten Zone beträgt die Höchstgeschwindigkeit 30 km/h.
Diese Zone endet erst, sofern das rechts abgebildete Schild erscheint. Bis dahin gilt - unabhängig davon, wie lang das Gebiet ist und wie viele Kreuzungen man überquert hat, die angegebene Geschwindigkeit.
10er- Zonen
Diese Zonen werden mittels des abgebildeten Verkehrszeichens angezeigt. In der gesamten Zone beträgt die Höchstgeschwindigkeit 10 km/h.
Diese Zone endet erst, sofern das rechts abgebildete Schild erscheint. Bis dahin gilt - unabhängig davon, wie lang das Gebiet ist und wie viele Kreuzungen man überquert hat, die angegebene Geschwindigkeit von 10 km/h.
Spielstraßen
In einer Spielstraße darf nur Schritt gefahren werden, das sind maximal 7 km/h. Hier ist ganz besondere Vorsicht geboten, besonders gegenüber Kindern.
Eine weitere Besonderheit von Spielstraßen besteht darin, dass nur da geparkt werden darf, wo es ausdrücklich erlaubt ist.
Was viele nicht wissen: Wer aus einer Spielstraße herausfährt, hat stets keine Vorfahrt.
Auch ohne Vorfahrtsschilder hat daher auch ein von links kommendes Fahrzeug Vorfahrt.
Blutalkoholgrenzen
In Deutschland - und damit natürlich auch in München - besteht für die Fahrer von Kraftfahrzeugen eine Grenze für den Blutalkoholspiegel von 0,5 Promille und bei Auffälligkeiten (Schlangenlinien fahren, Ordnungswidrigkeitsvergehen, Unfälle) von 0,3 Promille.
Seit August 2007 besteht für die Fahrer von Kraftfahrzeugen in einem Alter unter 21 Jahre ein absolutes Alkoholverbot.
Für Fahranfänger über 21 Jahre gilt während der zweijährigen Probezeit nach erfolgter Fahrprüfung ebenfalls eine Nullpromillegrenze.
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