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England, Ein- und Ausreisebestimmungen

Formalien, Visa

Britische Botschaft in Berlin © goruma

Deutsche und österreichische Staatsangehörige benötigen zur Einreise nach Großbritannien - und damit auch nach Wales - einen Reisepass oder Personalausweis. Eine Mindestgültigkeit des Passes oder Personalausweises ist nicht erforderlich. Auch mit einem vorläufigen Personalausweis ist die Einreise möglich. Der deutsche Kinderausweis wird ohne Lichtbild bis zum 10. Lebensjahr, mit Lichtbild bis zum 16. Lebensjahr anerkannt. Außerdem ist der Eintrag des Kindes im Pass eines Elternteils zur Einreise nach Großbritannien ausreichend. Es bestehen keine besonderen Vorschriften für alleinreisende Minderjährige oder bei der Reise mit nur einem sorgeberechtigten Elternteil. Besondere Vorsicht ist bei der Mitnahme von Anhaltern geboten, da Beihilfe zu illegaler Einreise nach Großbritannien mit Haftstrafen bis zu 10 Jahren sowie einem Bußgeld von £ 2.000 bestraft wird.

Im Lichte der Londoner Terroranschläge im Juli 2005 ist es des Weiteren ratsam, sich bei einer anstehenden Reise beim Britischen Außenministerium oder die Metropolitan Police nach der aktuellen Sicherheitslage zu erkundigen. England bzw. Großbritannien ist dem Schengen-Abkommen bisher nicht beigetreten. An den Grenzübergängen finden daher nach wie vor regelmäßige Kontrollen statt.

Erteilung von Visa in Deutschland

Visaabteilung der Britischen Botschaft

Britisches Generalkonsulat
Yorckstraße 19
D-40476 Düsseldorf
visa.section.duesseldorf@fco.gov.uk
www.visa4uk.fco.gov.uk 

Erteilung von Visa in Österreich und der Schweiz
Siehe unter Vertretungen von Großbritannien in Österreich bzw. Vertretungen von Großbritannien in der Schweiz.

Ein- und Ausfuhr von Devisen
Die Ein- und Ausfuhr von Devisen in Großbritannien für den persönlichen Gebrauch ist uneingeschränkt. 

Ausreisegebühr / Departure Fee
Eine Gebühr bei der Ausreise aus Großbritannien gibt es nicht. 

Warenein- und Warenausfuhr
Folgende Artikel können (bei Einreise aus Nicht-EU-Ländern) zollfrei nach England eingeführt werden:

  • 200 Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren oder 250 g Tabak
  • 2 l Tafelwein
  • 1 l Spirituosen über 22% oder 2 l alkoholische Getränke bis zu 22% Alkoholgehalt oder 2 l Schaum- / Likörweine
  • 60 ml Parfüm und 250 ml Eau de Toilette
  • Waren bis zu einem Wert von 145 £

Die Ein- und Ausfuhr von Drogen, pornografischem Material, Waffen, Munition oder Sprengstoff ist strikt verboten. Das gilt auch für einige Waffen, die in Deutschland legal erworben werden können, wie zum Beispiel CS-Gas-Sprühdosen, Schreckschusspistolen, Messer mit feststehender Klinge oder Schnappmesser mit Klingen länger als 7 cm. Die Ein- und Ausfuhr von nach dem Washingtoner Artenschutzgesetz geschützten Pflanzen und Tieren ist ebenfalls streng verboten.

 

Reisen mit Haustieren

"Ich will nicht allein bleiben!" © goruma

Seit dem Jahr 2000 gelten gelockerte Bestimmungen für die Einreise mit Tieren nach Großbritannien und damit auch nach England. Seitdem ist es nicht mehr notwendig, das Tier für einen längeren Zeitraum in Quarantäne zu stellen. Allerdings müssen einige Bedingungen erfüllt werden, damit diese neuen Regelungen greifen. Für die Einreise gilt das sogenannte Pet Travel Scheme (PETS, zu deutsch: Haustier-Reiseverkehrsregelung). Dies bedeutet, dass das Tier:
1.) mit einem Mikrochip versehen wurde
2.) gegen Tollwut geimpft wurde und
3.) negativ auf Tollwut-Antikörper getestet wurde. Damit dieser Antikörpertest gültig ist, muss er bereits sechs Monate vor der Einreise nach Großbritannien durchgeführt werden. Außerdem darf das Tier sechs Monate vor der Einreise keine Nicht-EU-Ländern betreten haben.

Zusätzlich muss eine Behandlung gegen Zecken und Bandwürmer durchgeführt worden sein, bevor das Tier einreisen kann. Diese Behandlungen muss zwischen 48 Stunden und 24 Stunden vor der Einreise durchgeführt werden und zwar durch ein in Großbritannien zugelassenes Verkehrsunternehmen. Alle Untersuchungen und Impfungen müssen in den EU-Heimtierausweise eingetragen werden. Dieser kann von jedem niedergelassenen Tierarzt ausgestellt werden. 

Diese Regelungen gelten grundsätzlich für alle Hunde, Katzen und sonstige Kleintiere. Ausgeschlossen davon sind allerdings folgende Hundetypen: Pitbull Terrier, Japanese Tosa, Dogo Argentina und Fila Braziliero. Diese Hundetypen dürfen unter keinen Umständen mit nach Großbritannien einreisen.






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