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Lettland: Ein- und Ausreisebestimmungen
Formalien, Visa
Ab dem 21. Dezember 2007 trat in Lettland das Abkommen von Schengen in Kraft. Gemeinsam u.a. mit Estland, Litauen, Polen, Tschechien, der Slowakei, Ungarn, Slowenien, Zypern sowie Malta kann man ab diesem Zeitpunkt in all diese Länder ohne Grenzkontrollen einreisen. So kommt ein Spanier z.B. ohne Kontrollen bis nach Estland und ein Finne über Estland bis nach Portugal. Damit gehören ab dem 21. Dezember 2007 insgesamt 24 Staaten zum Schengen-Raum.
In dem Moselort Schengen in Luxemburg wurde bereits 1985 beschlossen, nach und nach die Grenzkontrollen in den beteiligten Ländern abzuschaffen, dafür aber die Kontrollen an den Außengrenzen zu verstärken.
Erteilung von Visa
In den Fällen, in denen dennoch ein Visa erforderlich ist, können Sie dies bei der Lettischen Botschaft erhalten. Auch alle Fragen zur Einreise, dem Aufenthalt oder zu Arbeits- und Studienbedingungen werden hier erteilt.
Botschaft
Reinerzstraße 40/41
14193 Berlin
Tel: +49 - (0)30 - 82 60 02 22
Fax: +49 - (0)30 - 82 60 02 33
Email: latconsger@mfa.gov.lv
Email: llatembger@mfa.gov.lv
Email: llatconsger@mfa.gov.lv
www.botschaft-lettland.de
Konsulate siehe unter Vertretungen Lettlands.
Ein- und Ausfuhr von Devisen
Bei der Ein- und Ausfuhr von Devisen gibt es in Lettland keine Beschränkungen.
Warenein- und Warenausfuhr
Die Ein- und Ausfuhr von Waffen, Munition oder Sprengstoff ist strikt verboten. Außerdem ist die Ein- und Ausfuhr von Pflanzen und Tieren verboten, die nach dem Washingtoner Artenschutzgesetz geschützt sind. Ein Verstoß kann empfindliche Strafen nach sich ziehen. Der Gesamtwert von Geschenken und Waren, die nach Lettland eingeführt werden, darf einen Betrag von Ls 150 (etwa 270 €) nicht überschreiten. Zudem dürfen nicht mehr als drei Stück gleichartiger Gegenstände mitgebracht werden. Der Gesamtwert mehrerer gleichartiger Gegenstände darf nicht mehr als Ls 15 (27 €) betragen.
Die zollfreie Einfuhr von Getränken, Lebensmitteln und Tabakerzeugnissen ist für folgende Güter eingeschränkt:
- bis 1 Liter starker alkoholischer Getränke (mehr als 15% Alkoholgehalt), sowie bis 2 Liter Wein und bis 5 Liter Bier pro volljährige Person
- bis 12 Liter alkoholfreie Getränke pro Person
- 1 Kilogramm Kaffee pro Person
- 3 Packungseinheiten (im Gesamtwert bis Ls 15 (etwa 27 €) Lebensmittel pro Person (Die Einfuhr von unverarbeiteter Milch oder rohem Fleisch ist grundsätzlich untersagt.)
- nicht mehr als 200 Zigaretten oder 20 Zigarren, oder 200 Gramm Tabak pro volljähriger Person.
Die Einfuhr von Waffen, Drogen und Ähnlichem ist grundsätzlich untersagt.
Einreise mit Haustieren
Für die Besitzer von Hunden und anderen Tieren stellt sich bei Auslandsreisen die Frage, ob sie ihre Tiere überhaupt mit in das gewählte Reiseland nehmen können, und wenn das möglich ist, stellt sich dann natürlich die Frage nach den jeweils geltenden Bedingungen. Hier bei uns finden Sie, seriös bei den Botschaften oder dem Auswärtigen Amt recherchiert, alle wichtigen Informationen zu dieser Thematik.
Für die Einreise nach Lettland mit Haustieren greift die EU-Verordnung über die Ein- und Ausfuhr von Heimtieren vom 1.10.2004.
Dieser EU-Verordnung nach, dürfen nur Haustiere nach Lettland eingeführt werden, die entweder über einen implantierten elektronischen Chip verfügen oder tätowiert sind (ab dem Jahr 2011 ist ein elektronischer Chip Pflicht für alle Haustiere) und somit eindeutig identifizierbar sind. Außerdem muss für jedes mitgeführte Haustier ein EU-Heimtierausweis ausgestellt werden. Dieser Ausweis kann von jedem niedergelassenen Tierarzt ausgestellt werden.
Jedes Haustier, das nach Lettland eingeführt werden soll, muss gegen Tollwut geimpft sein. Dabei gilt zu beachten, dass die Tollwutschutzimpfung mindestens 21 Tage vor Einreise erfolgt sein muss und nicht länger als zwölf Monate her sein darf. Haustiere müssen bei der Erstimpfung mindestens drei Monate alt sein.
Für Haustiere, die jünger als drei Monate sind und daher nicht gegen Tollwut geimpft sind, besteht trotzdem die Möglichkeit, diese nach Lettland einzuführen. Diese Haustiere müssen gechippt oder tätowiert sein, ein EU-Heimtierausweis muss auf sie ausgestellt werden und es muss gewährleistet sein, dass diese Tiere seit ihrer Geburt am selben Ort gehalten wurden und sie nicht mit Wildtieren in Kontakt gekommen sind.
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