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Politisches System

Lettland ist eine parlamentarische Demokratie. An der Spitze des Staates steht ein Präsident, der alle vier Jahre vom Parlament gewählt wird. Eine Wiederwahl ist nur ein weiteres Mal möglich. Das Parlament ist ein Einkammersystem, der Saeima, mit 100 Abgeordneten, das für vier Jahre gewählt wird.

Die offizielle Bezeichnung des Landes lautet:

Republik Lettland, Latvijas Republika

 

Nationalhymne

Die Nationalhymne eines Landes ist ein meist mit einem Text unterlegtes Musikstück, welches das Staats-, Lebens- bzw. Nationalgefühl eines Landes zum Ausdruck bringen soll. Sie wird meist bei besonders festlichen Anlässen gespielt, so bei Staatsbesuchen, besonderen Feiertagen oder zur Ehrung von Politikern, Wirtschaftsführern u. a. Aber auch bei der Siegerehrung anlässlich internationaler Sportereignisse, wie beispielsweise den Olympischen Spielen, der Tour de France oder Welt- und Europameisterschaften, kommt die Nationalhymne des jeweiligen Siegerlandes zur Aufführung. Die Einführung der Nationalhymnen geht in den meisten europäischen Ländern vor allem auf die Zeit des ausgehenden 18. und des beginnenden 19. Jahrhunderts zurück. Die zahlreichen unabhängig gewordenen früheren Kolonien führten in der Regel ihre Nationalhymnen, und auch ihre Nationalflaggen, nach Erlangen der Unabhängigkeit, also in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhundert ein.

Der Komponist Kärlis Baumann war der erste Musiker, der in der 2. Hälfte des 19. Jahrhunderts den Begriff Latviju (=Lettland) verwendete. Damals dachte man im Traum noch nicht daran, einen vom russischen Imperium unabhängigen Staat zu schaffen. Das erste Mal erklang die heutige Nationalhymne während des ersten Sängerfestes im Jahr 1873 in Riga. Als lettische  Hymne wurde das Lied am 18. November 1918 bei der Proklamierung der Republik Lettland gesungen und am 17. Juni 1920 offiziell als Nationalhymne bestätigt.

Nach der Okkupation durch die Sowjetunion im Sommer 1940 und während der Zeit der Naziherrschaft und der neuen sowjetischen Besatzung waren die Nationalfahne, das Staatswappen und die Nationalhymne verboten. Erst nach der Unabhängigkeit wurde die Hymne am 15. Februar 1990 wieder zur Nationalhymne Lettlands.

In lettischer Sprache lautet sie

Dievs, sveti Latviju!
Dievs, sveti Latviju,
Mus' dargo teviju,
Sveti jel Latviju,
Ak, sveti jel to!

Kur latviju meitas zied,
Kur latviju deli dzied,
Laid mums tur laime died,
Mus' Latvija!

Und in der deutschen Übersetzung

Segne dich Gotteshand

Segne dich Gotteshand,
Teuerst Vaterland,
Lettland du Heimatland,
Erblu'n und gedeich!

Dir uns're Soehne glue'hn,
Dir uns're Toechter blue'hn,
Dir uns'res Glueckes Pfand,
Lieb' Heimatland!

 

Nationalflagge

Die Nationalflagge (Landesfahne) eines Landes symbolisiert u.a. bestimmte historische Entwicklungen oder besondere Eigenschaften dieses Landes. Sie dient z.B. bei Schiffen der Kennzeichnung des Herkunftslands oder bei Soldaten ihrer Zugehörigkeit zu einem bestimmten Land. Fahnen, Feldzeichen, Flaggen oder Wappen besaßen seit alters her oft einen hohen Symbolwert, so wurden und werden beispielsweise Soldaten zur Fahne gerufen, ein Fähnrich trug früher in der Schlacht zur Orientierung der Soldaten der Einheit eine Fahne bzw. ein Feldzeichen. Heutzutage besitzt jedes Land eine eigene Nationalflagge, die oft durch zahlreiche weitere Flaggen im Inneren ergänzt werden.

Die ersten schriftlichen Zeugnisse der lettischen Flagge in den Farben rot-weiß-rot stammen aus der 2. Hälfte des 13. Jahrhunderts. Zu dieser Zeit zogen Stämme aus der Region des heutigen Lettlands unter einer vergleichbaren Fahne gegen estnische Stämme in den Krieg. Damit zählt die lettische Nationalflagge zu einer der ältesten weltweit. Das Design der Flagge stammt von dem Künstler Ansis Cirulis aus dem Jahr 1917. Zusammen mit dem Staatswappen wurde die lettische Nationalflagge am 15. Juni 1921 vom kettischen Parlament bestätigt.  Vor der Okkupation  durch die UdSSR wurde die Flagge von 1918 bis 1940 benutzt, danach zwischen 1940 und 1990 nur von  Exilletten im Westen. Nach der Unabhängigkeit wurde die Flagge am 27. Februar 1990 erneut vom Parlament bestätigt.

Das Verhältnis der Breiten der roten und weißen Streifen beträgt 2:1:2. Das heißt, dass die roten Streifen doppelt so breit sind wie der weiße Streifen.






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