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Kroatien: Ein- und Ausreisebestimmungen
Formalien, Visa
Für die Einreise nach Kroatien ist ein gültiger Reisepass oder ein gültiger Personalausweis erforderlich. Ein vorläufiger Personalausweis wird nicht anerkannt. Für Aufenthalte bis zu 90 Tagen besteht keine Visumspflicht (sofern keine Erwerbstätigkeit ausgeübt wird). Alle ausländischen Staatsangehörigen sind jedoch verpflichtet, sich innerhalb von 24 Stunden nach Einreise bei der örtlichen Polizei registrieren zu lassen. In der Regel wird dies durch das Hotel, den Vermieter, den Campingplatzverwalter oder die Reiseagentur veranlasst. Bei einem Ortswechsel ist eine erneute Anmeldung zwingend erforderlich.
Der deutsche Kinderausweis wird anerkannt. Auch wenn in der Praxis nicht immer ein Lichtbild gefordert wird, ist nach den geltenden kroatischen Vorschriften auch für Kinder ein Ausweis mit Lichtbild vorgeschrieben. Die Eintragung von Kindern in den Reisepass eines Elternteils ist zur Einreise ausreichend. Alleinreisende Minderjährige benötigen eine Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten. Das Einreisedokument (Personalausweis/Pass/Kinderausweis) muss für die Dauer des Aufenthalts gültig sein.
Mehrwertsteuer
Für Waren im Wert von mehr als 500 Kuna wird nicht kroatischen Staatsbürgern bei Vorlage des bei der Ausreise an der Grenze bestätigten "Tax cheque" zurückerstattet. Informationen: Zollbehörde der Republik Kroatien. Beim Kauf sollten Sie das PDV-P Formular verlangen, das vom Verkäufer ausgefüllt und verifiziert werden muss. Bei der Ausreise müssen die Rechnungen vom Zollamt beglaubigt werden. Die Mehrwertsteuer kann innerhalb einer Frist von sechs Monaten nach dem Kauf rückerstattet werden; und zwar entweder persönlich beim Verkäufer, bei dem die Ware gekauft wurde, die Erstattung findet dann sofort statt oder über die Post an die Adresse des Verkäufers unter Angabe der Kontonummer, auf die der Betrag eingezahlt werden soll. Die Erstattung erfolgt in diesem Fall innerhalb von 15 Tagen nach Eingang des Antrags.
Ein- und Ausfuhr von Devisen
Die Zollbestimmungen der Republik Kroatien wurden mit den Standards der Länder der Europäischen Union in Einklang gebracht. Fremdwährung kann im Wert von 3.000 Euro und einheimische Währung bis 15.000 Kuna frei ein- und ausgeführt werden.
Warenein- und Warenausfuhr
Für die Einfuhr von Lebensmitteln aus Deutschland nach Kroatien gelten ähnliche Mengenbegrenzungen wie bei Einfuhren nach Deutschland aus Staaten außerhalb des EU-Raums, d.h. pro Person 2 l Wein, 1 l höherprozentiger Alkohol, 8 Dosen/Flaschen Bier, 1 l H-Milch, 1 kg Käse, 1 Stange Zigaretten.
Wertvollere professionelle und technische Ausrüstung ist an der Grenze zu deklarieren.
Die Einfuhr von bis zu 1 kg frischem Fisch ist möglich, unterliegt jedoch an der Grenze einer kostenpflichtigen tierärztlichen Kontrolle. Deswegen empfiehlt es sich, nur thermisch (gekocht, gebraten, geräuchert oder gegrillt) behandeltes und verarbeitetes Fleisch mitzunehmen. Der Wert der einzuführenden Waren darf pro Person 300 Kuna nicht überschreiten.
Seit April 2001 besteht eine vorläufige Verordnung zur Einfuhr tierischer Produkte: Wegen der Gefahr von BSE sowie der Maul- und Klauenseuche ist die Einfuhr (und Durchfuhr) von Fleisch und Fleischprodukten von Rindern, Schafen, Ziegen und Schweinen und wilden Huftieren verboten (z.B. Würstchen, Schinken, vakuumverpackte Fleischerzeugnisse). Fleischkonserven, die bei hohen Temperaturen verarbeitet wurden, dürfen eingeführt werden.
Für die Einfuhr von Jagd- oder Sportgewehren besteht eine Anmeldepflicht (erfolgt durch Eintragung in das Reisedokument). Nach dem kroatischen Ausländergesetz vom 01.06.2004 müssen Ausländer nachweisen können, dass sie über ausreichende finanzielle Mittel verfügen. Von Reisenden ohne Visapflicht können die Grenzbehörden bei der Einreise im Einzelfall einen entsprechenden Nachweis verlangen (Tagessatz 100 €, bei nachgewiesener Buchung 50 €). Der Nachweis kann in Form von Kredit- und Bankkarten, Schecks oder anderen finanziellen Mitteln erfolgen.
Die Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird.
Einreise mit Haustieren
Für die Besitzer von Hunden und anderen Tieren stellt sich bei Auslandsreisen die Frage, ob sie ihre Tiere überhaupt mit in das gewählte Reiseland nehmen können, und wenn das möglich ist, stellt sich dann natürlich die Frage nach den jeweils geltenden Bedingungen. Hier bei uns finden Sie, seriös bei den Botschaften oder dem Auswärtigen Amt recherchiert, alle wichtigen Informationen zu dieser Thematik. Die Regelungen gelten für die Einreise aus Deutschland, Österreich, der Schweiz und zahlreichen anderen Ländern:
Für die Einreise nach Kroatien ist ein tierärztliches Gesundheits- und Impfzeugnis im internationalen Impfpass ausreichend. Die Tiere müssen gegen Tollwut geimpft sein. Hierbei gilt, dass die Tollwutimpfung nicht länger als ein Jahr alt sein darf und mindesten 15 Tage zurückliegen muss. Liegt bei der Einreise kein tierärztliches Zeugnis vor, kann die Untersuchung an der Grenze gegen Entgelt nachträglich vorgenommen werden. Dies gilt allerdings nicht für die Tollwutschutzimpfung.
Tierkrankheiten
In Kroatien ist mit einer Reihe von Erkrankungen bei Hunden zu rechnen, die in Mittel- und Nordeuropa nicht oder nur extrem selten vorkommen. Neben der auch bei uns vorkommenden Borreliose ist das vor allem:
Borreliose
Die Borreliose wird, wie beim Menschen, durch Zecken übertragen. Auch die Symptome sind denen beim Menschen vergleichbar. Aber anders als beim Menschen kann man den Hund gegen Borreliose impfen lassen.
Ehrlichiose
Diese Erkrankung des Hundes wird durch die braune Hundezecke (Rhipicephalus sanguineus), die vor allem im Mittelmeerraum vorkommt, übertragen. Der Erreger der Erkrankung sind Bakterien, die sich im blutbildenden Knochenmark vermehren. Sie führen über eine Zerstörung der Thrombozyten zu Blutungsneigungen. Die Symptome sind vor allem Blutungen, hohes Fieber und Appetitlosigkeit. Außerdem leidet der Hund unter Gewichtsverlust, Schlappheit, Antriebsarmut und einer deutlichen Vergrößerung der Lymphknoten. Unbehandelt kann die Erkrankung tödlich verlaufen.
Hepatozoonose
Diese allerdings relativ seltene Erkrankung wird über die braune Hundezecke (Rhipicephalus sanguineus) übertragen, die bevorzugt im Mittelmeerraum vorkommt. Dabei erfolgt die Infektion jedoch nicht durch den Zeckenbiss selber, sondern erst dann, wenn der Hund die Zecke abgebissen und verschluckt hat. Die typischen Symptome sind ein starkes Abmagern, hohes Fieber und starke Schmerzen in der Muskulatur sowie in den Knochen. Die Therapie der Erkrankung gestaltet sich als äußerst schwierig und endet oft mit dem Tod des Tieres.
Herzwurmerkrankung (Dirofilariose)
Der Herzwurm wird durch Stechmücken (Culiziden) auf den Hund übertragen. Diese in den Lungenarterien und der rechten Herzkammer parasitierenden Würmer können Langen bis zu 20 cm erreichen. Unbehandelt verläuft ein derartiger Wurmbefall meist tödlich.
Hundemalaria (Babesiose)
Die Hundemalaria wird nicht wie beim Menschen durch Mücken, sondern durch Zecken übertragen. Die Überträgerzecken sind die braune Hundezecke (Rhipicephalus sanguineus) und die Auwaldzecke (Dermacentor reticulatus). Während die braune Hundezecke insbesonders in den Mittelmeerländern vorkommt, ist die Auwaldzecke auch in Deutschland, Österreich und der Schweiz heimisch.
Die Parasiten die für die Hundemalaria verantwortlich sind zerstören vor allem die roten Blutkörperchen. Die Folge sind Anämie und Gelbsucht verbunden mit hohem Fieber. Unbehandelt kann die Erkrankung zum Tod des Hundes führen.
Leishmaniose
Wie auch beim Menschen wird die Leishmaniose durch Sandmücken (Schmetterlingsmücken) übertragen. Die Leishmaniose ist in Deutschland noch nicht heimisch, obwohl infolge des Klimawandels bald auch dort damit zu rechnen ist. Derzeit kommt sie vor allem in den Mittelmeerländern vor. Durch den Parasiten werden beim Hund die Haut aber auch innere Organe wie Nieren, Milz, Leber, Knochenmark oder das Lymphsystem betroffen. Der Hund magert ab, leidet oft unter Haarverlust und zeigt starke Hautveränderungen. Die Erkrankung verläuft ohne Behandlung meist tödlich.
Vorbeugung
Neben Impfungen, z.B. gegen die Borreliose, gibt es eine sehr einfach anzuwendende und dennoch wirksame Vorbeugung. Dazu wird dem Hund im Nackenbereich eine Flüssigkeit aufgebracht, die sowohl gegen Mücken wie auch Zecken wirksam ist. Die Wirkung besteht einerseits darin, dass sie eine die Mücken abschreckende (Repellents) Wirkung besitzen, das Tier überhaupt zu befallen bzw. zu stechen und andererseits eine die Insekten tötende (insektizid) Wirkung entfalten. Eine derartige Behandlung entfaltet ihre Wirkung für jeweils etwa 4 Wochen, danach muss sie wiederholt werden, was der Halter bzw. die Halterin auch selber machen kann. Man bezeichnet diese Vorbeugungsprodukte als "Spot on-Produkte".
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