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Hagel und Graupel
Kanaren, Ein- und Ausreisebestimmungen
Formalien und Visa
Für Reisende aus den EU- Ländern ist kein Visum erforderlich. Spanien - und damit auch die Kanaren - gehört zum Schengen-Raum, daher finden an seinen Grenzen zur EU keine regelmäßigen Kontrollen mehr statt.
Erteilung von Visa in Deutschland
Sollte ein Aufenthalt über eine bestimmte Zeit hinaus andauern oder anderen Zwecken als touristischen dienen, sollte die Visaabteilung der Botschaft konsultiert werden.
Konsularabteilung der Botschaft von Spanien
Steinplatz 1
10623 Berlin
Tel: 0049 - (0)30 - 31 50 92 51/ -53
Fax: 0049 - (0)30 - 31 50 99 62
Email: botschaft.spanien@t.online.de
Ein- und Ausfuhr von Devisen und Waren
Ein- und Ausfuhr von Devisen
Die Ein- und Ausfuhr von Devisen in der Landeswährung ist unbegrenzt gestattet, die Ausfuhr von Beträgen über 6.010 € muss jedoch deklariert werden.
Warenein- und Warenausfuhr
Die Ein- und Ausfuhr von Waffen, Munition oder Sprengstoff ist strikt verboten. Außerdem ist die Ein- und Ausfuhr von nach dem Washingtoner Artenschutzgesetz geschützten Pflanzen und Tieren verboten. Ein Verstoß kann empfindliche Strafen nach sich ziehen.
Folgende Artikel können bei der Einreise aus Nicht-EU-Ländern zollfrei eingeführt werden:
- 200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 250 g Tabak
- 1 l Spirituosen ( über 20% Alkoholgehalt) oder 2 l alkoholische Getränke bis zu 22% Alkoholgehalt
- 2 l Wein
- 250 ml Eau de Toilette und 50 g Parfüm
- 500 g Kaffee oder 200 g Kaffeeextrakt
- 100 g Tee oder 40 g Teeextrakt
- Geschenke im Wert von 37 €
Anmerkung
Tabakwaren und alkoholische Getränke dürfen nur von Personen ab 17 Jahren eingeführt werden.
Einreise mit Hausieren
Für die Einreise mit Heimtieren nach Spanien gilt die EU-Verordnung über die Ein- und Ausfuhr von Heimtieren vom 1.10.2004. Dieser EU-Verordnung nach, dürfen nur Haustiere nach Spanien eingeführt werden, die entweder über einen implantierten elektronischen Chip verfügen oder tätowiert sind (ab dem Jahr 2011 ist ein elektronischer Chip Pflicht für alle Haustiere) und somit eindeutig identifizierbar sind. Außerdem muss für jedes mitgeführte Haustier ein EU-Heimtierausweis ausgestellt werden. Dieser Ausweis kann von jedem niedergelassenen Tierarzt ausgestellt werden.
Jedes Haustier, das nach Spanien eingeführt wird, muss gegen Tollwut geimpft sein. Dabei gilt, dass die Tollwutschutzimpfung mindestens 21 Tage vor Einreise erfolgt sein muss und nicht älter als zwölf Monate sein darf. Haustiere müssen bei der Tollwutschutzimpfung mindestens drei Monate alt sein. Für Haustiere, die jünger als drei Monate sind und daher nicht gegen Tollwut geimpft sind, besteht trotzdem die Möglichkeit, diese nach Spanien einzuführen. Diese Haustiere müssen gechippt oder tätowiert sein, ein EU-Heimtierausweis muss auf sie ausgestellt werden und es muss gewährleistet sein, dass diese Tiere seit ihrer Geburt am selben Ort gehalten wurden und sie nicht mit Wildtieren in Kontakt kommen konnten.
In Spanien gibt es zudem besondere regionale Regelungen, was Maulkorb- und Leinenpflicht betrifft. In einigen Regionen sind gefährliche Hunderassen verboten und dürfen daher dort nicht eingeführt werden.
Tiertransporte mit einer Begleitperson (Halter)
In diesem Fall ist wie folgt vorzugehen: Das Tier wird am Flughafen in eine vom Halter vorher besorgte Transportkiste gesperrt. Dabei muss sicher gestellt sein, dass der Behälter so groß ist, dass das Tier darin stehen und sich umdrehen kann, außerdem muss dafür gesorgt sein, dass keine Flüssigkeiten heraus laufen kann (Urin). Dies geschieht durch geeignetes saugfähiges Material, im einfachsten Fall durch eine ausreichende Menge Zeitungspapier. Weiterhin sollte ein Wassernapf vorhanden sein und, je nach Länge des Fluges, auch genügend Futter. Der Transportbehälter wird beim Einchecken am Schalter an das Personal übergeben. Die Transportgebühr richtet sich nach dem Gewicht des Tieres. Es ist unbedingt sicher zu stellen, dass für den gebuchten Flug auch Platz für das Tier vorhanden ist, da die Anzahl der Tiere, die transportiert werden können, begrenzt ist.
Das Tier befindet sich in der Maschine in einem klimatisierten Bereich zwischen dem Passagierdeck und dem Cargobereich. Während des Fluges kümmert sich in der Regel kein Mitglied der Besatzung um das Tier, auch nicht um Wasser oder Futter zu geben. Die Erfahrung hat aber gezeigt, dass der Stress des Eincheckens und der Startphase für die meisten Tiere so belastend ist, dass sie den meisten Teil des Fluges schlafen. Die Gabe von Sedativa vor dem Einchecken wird nicht nur nicht empfohlen, da deren Wirkung unter diesen Bedingungen nicht vorhersehbar ist, sondern ist sogar aus Gründen der Sicherheit (Schmuggel) verboten. Viele Fluggesellschaften schließen eine Reihe von Hunden (Kampfhunde) außerdem vom Transport aus.
Tiertransport ohne Begleitperson
In diesem Fall muss eine Fachfirma mit dem Transport beauftragt werden, die sich dann um alles Weitere kümmert. Es sollte aber sicher gestellt sein, dass das Tier am Ankunftsflughafen von einer dem Hund vertrauten Person abgeholt wird. Und natürlich müssen alle Einfuhrvorschriften für Haustiere für das Land vorher erkundet und exakt eingehalten worden sein.
Hinweis
Es hat sich als sehr hilfreich erwiesen, wenn man das Tier bereits einige Woche vor dem beabsichtigten Flug zu Hause an einen derartigen Transportbehälter gewöhnt hat.
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