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Europäische Union (EU)
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Friedensnobelpreis
Am 12. Oktober 2012 wurde von dem fünfköpfigen Nobelpreis-Komitee in Stockholm bekanntgegeben, dass der EU der Friedensnobelpreis 2012 verliehen worden ist.
Dabei wurde ihr über sechzigjähriges Bemühen um Demokratie und Frieden gewürdigt. Weiterhin erklärte das Komitee, dass das "grauenvolle Leiden" des Zweiten Weltkrieges gezeigt habe, dass ein neues Europa benötigt werde. Dies habe die europäische Integration geleistet.
In der Begründung heißt es weiter, dass die deutsch-französische Aussöhnung nach dem Zweiten Weltkrieg ein herausragendes Ergebnis der europäischen Integration sei. Beide Länder seien in drei Kriege gegeneinander verwickelt gewesen. Heutzutage ist Krieg zwischen Deutschland und Frankreich undenkbar.
EU, Mitgliedsländer
Bei der EU sind rund 33.000 Menschen beschäftigt, davon rund 1.800 Dolmetscher. Es gibt hochbesoldete EU-Beamte, angestellte Mitarbeiter und sonstiges Personal, wie Sicherheitspersonal oder Reinigungspersonal.
Die Beamten gehören in der Regel zu einem der 28 Kommissare, die einem Minister in den Mitgliedsländern entsprechen. Die Kommission setzt sich aus den Kommissaren der 28 Mitgliedstaaten, einschließlich des Präsidenten und den neun Vizepräsidenten zusammen.
Mitgliedsländer
Mittels eines Referendums vom 23. Juni 2016 hatten die Bürger desVereinigten Königreichs mit einer Mehrheit von 51,2% beschlossen, aus der EU auszutreten. Damit gehören noch 27 Länder der EU an, und zwar mit einer Einwohnerzahl von rund 507 Mio. Menschen - auf einer Fläche von 4.215 Mio. km².
Bis zum 31. April des Jahres 2004 umfasste die EU noch 15 Mitgliedsländer.
Am 1. Mai 2004 kamen 10 weitere hinzu und am 1. Januar 2007 wurden Rumänien und Bulgarien Mitglieder und am 1. Juli 2013 wurde Kroatien der 28. Mitgliedstaat.
Ein wichtiger Schritt zu einer neuen Art Verfassung war der Gipfel der EU- Staats- und Regierungschefs im Juni 2007 in Brüssel.
Gegen den erbitterten Widerstand der polnischen Regierung gelang es der deutschen Ratspräsidentin, der Bundeskanzlerin Merkel, in letzter Minute zu einem Kompromiss zu gelangen.
Die derzeitigen 28 Mitgliedsländer der EU sind:
** Referendum und Austritt (Brexit)
Am 23. Juni 2016 konnten rund 46,5 Millionen Bürger des Vereinigten Königreichs in einem Referendum darüber abstimment, ob das Vereinigte Königreich Mitglied der EU bleiben oder sie verlassen soll.
Bei einer Wahlbeteiligung von 72% waren 51,9% für den Austritt und 48,1% hatten dagegen gestimmt. Damit war der Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU beschlossen worden.
Am 29. März 2017 hatte der britische EU-Botschafter dem EU-Ratspräsidenten Tusk das sechsseitige Austrittsgesuch überreicht.
Es begannen im Juni 2017 zweijährige schwierige Austrittsverhandlungen, bis der Austritt 2019 vollzogen ist
Allgemeine politische Vorbemerkungen
In Deutschland gilt nach Artikel 20 des Grundgesetzes, wie in den meisten Demokratien, das auf den französischen Schriftsteller und Staatstheoretiker Montesquieu (1689-1755) zurückgehende Prinzip der Gewaltenteilung:
Danach ist für das Zustandekommen von Gesetzen die Legislative, also ein Parlament, zuständig.
Legislative
In der BRD gehören zur gesetzgebenden Macht der Deutsche Bundestag mit Sitz im Reichstag in Berlin, sowie die 16 Landesparlamente - die in Berlin Abgeordnetenhaus und in Bremen und Hamburg Bürgerschaft heißen.
In der Bundesrepublik ist bei der Gesetzgebung außerdem noch der Bundesrat, also die Vertretung der Länder, beteiligt.
Exekutive
Die Exekutive bildet auf Bundesebene das Bundeskabinett mit dem Bundeskanzler an der Spitze sowie zahlreiche nachgeordnete Behörden einschließlich der Polizei.
Judikative
Die Judikative, die Justiz, ist für die Auslegung und korrekte Anwendung der Gesetze, Verordnungen u. ä. verantwortlich.
Das oberste deutsche Gericht, das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, kann sogar mit einfacher Mehrheit (5 von 8 Richtern) Gesetze für verfassungswidrig erklären und damit außer Kraft setzen.
Diese Gewaltenteilung wird als horizontale Gewaltenteilung bezeichnet. Unter der vertikalen Gewaltenteilung versteht man die Teilung von Macht in verschiedenen Ebenen, wie Länder, Landkreise oder Kommunen. In der EU gilt das Prinzip der oben dargestellten Gewaltenteilung in dieser konsequenten Art und Weise allerdings nicht. Die Befugnisse der Legislative und Exekutive beispielsweise sind nicht so deutlich getrennt wie z. B. in Deutschland.
Die Europäische Union ist nicht zuletzt auf Grund der schlimmen Erfahrungen des 2. Weltkrieges der erfolgreiche Versuch, Europa zu einen und damit auch einen dauerhaften Frieden zu erhalten. Obwohl der Beginn der heutigen EU auf wirtschaftlichen Gebieten lag, hat sich Europa allmählich auch zu einer politischen Kraft entwickelt. Der Versuch allerdings, eine Art Vereinigte Staaten von Europa zu schaffen, muss aber vorerst als gescheitert angesehen werden. Dies bestätigte sich zuletzt durch das Scheitern der EU-Verfassung bei der Volksabstimmung in Frankreich und den Niederlanden im Jahr 2005.
Europarat (Europäischer Rat)
In diesen Gremien sitzen die Staats- oder Regierungschefs der 28 EU-Mitgliedsländer.
Deutschland beispielsweise wird daher von dem Bundeskanzler, Frankreich durch den Staatspräsidenten und Großbritannien vom Premierminister vertreten.
Der Rat ist zuständig für Fragen von allgemeiner und bedeutender politischer Brisanz.
Der Vorsitz in diesem Gremium (EU-Ratspräsident) wechselt jedes halbe Jahr in einer vereinbarten Reihenfolge. Der Europarat kann die EU-Kommission auffordern, Rechtsakte zur Vorlage beim Parlament zu erstellen.
EU-Parlament
Das Parlament der EU hat seinen Sitz in Brüssel und befindet sich - auf Drängen von Frankreich - für eine Reihe von Sitzungstagen auch in Straßburg.
Die Abgeordneten des Parlaments werden seit 1979 alle fünf Jahre in den Mitgliedsländern gewählt.
Von 1952 bis 1979 wurden die Abgeordneten übrigens von den jeweiligen Parlamenten der Mitgliedsländer entsandt. Die Anzahl der Abgeordneten, die ein Land der EU in das Parlament entsendet, wird nach dem Prinzip der "degressiven Proportionalität" berechnet.
Das bedeutet, dass die kleineren Mitgliedsstaaten relativ zur Anzahl der Bewohner mit mehr Abgeordneten im EU-Parlament vertreten sind als die größeren Mitgliedsstaaten.
So entsenden beispielsweise
- Deutschland 96 Abgeordnete
- Österreich 18,
- Belgien 21
- Luxemburg 18
- und die kleinen Beitragsländer je 6 Abgeordnete.
Zum ersten Mal gab es mit Martin Schulz von der SPD und dem Luxemburger Jean-Claude Juncker von den Christdemokraten jeweils einen ernst zu nehmenden Spitzenkandidaten für das Amt des Kommissionspräsidenten.
Eine Fraktion kann von mindestens 25 Abgeordneten aus 7 Länder gebildet werden. Die bekanntesten Fraktionen sind die "Allianz der Sozialisten und Demokraten" sowie die "Europäische Volkspartei"
Das Parlament der Europäischen Union hat im Wesentlichen die volgenden Funktionen:
- Auf Antrag der Kommission berät und verabschiedet das Parlament Rechtsakte der EU, wobei es gegenwärtig aber kein Initiativrecht des Parlaments zu Gesetzesvorhaben gibt
- Es ist für die Bestätigung, die Kontrolle und ggf. Abwahl der (gesamten) Kommission zuständig
- Es besitzt ein begrenztes Haushaltsrecht.
- Nach Artikel 18 des Vertrags von Lissabon wählt es den Präsidenten der Kommission.
Jedoch besitzt das Parlament kein Initiativrecht für Gesetze. Es kann daher nur über Gesetzesvorlagen der Kommission oder des EU-Rates beraten und abstimmen.
Wahl vom 25. Mai 2014
Das Parlament der EU umfasst 751 Abgeordnete.
Deutschland hat dabei mit 96 Sitzen die meisten Vertreter, Österreich entsendet 18 Vetreter. Die weiteren Länder:
Frankreich 74, das Vereinigte Königreich (UK) 73, Italien 73, Spanien 54, Polen 51, Rumänien 32, die Niederlande 26, Belgien 21, Griechenland 21, Portugal 21, Tschechien 21, Ungarn 21, Schweden 20, Bulgarien 17, Dänemark 13, Finnland 13, Slowakei 13, Irland 11, Kroatien 11, Litauen 11, Lettland 8, Slowenien 8, Estland 6, Malta 6, Zypern 6, und Luxemburg 6.
Bei der Wahl gibt es deutschlandweit nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts keine Prozentgrenze, wie z.B. bei der Bundestagswahl, wo die 5%-Grenze zum Einzug in das Parlament gilt.
Die Wahl fand, den Wahl-Traditionen der 28 EU-Länder folgend, zwischen dem 22. Mai und 25. Mai statt .
- In den Niederlanden und in Großbritannien war am 22. Mai der Auftakt zur Wahl
- Am 23. Mai wurde in Irland und der Tschechischen Republik gewählt.
- Und am 24. Mai folgten Lettland, Malta, Tschechien sowie die französischen Überseegebiete.
- Die anderen 21 Länder, darunter Deutschland und Österreich, wählten am 25. Mai.
Die offizielle Bekanntgabe der Wahlergebnisse erfolgte nach Schließung der letzten Wahllokale (in Italien) am Sonntag den 25. Mai gegen 23:00 Uhr.
Bei der Wahl am 25. Mai 2014 - zum 8. Parlament der EU - lag die Wahlbeteiligung europaweit bei 43,9%, in Deutschland bei 48% und in Österreich bei 44,9%. In Belgien und Luxemburg herrscht Wahlpflicht.
Deutschland
CDU/CSU = 35,3% (= 35 Sitze)
SPD = 27,3% (= 27 Sitze)
AfD = 7 % (= 7 Sitze)
FDP = % (= 3 Sitze)
Bündnis90/Die Grünen = 10,7% (= 11 Sitze)
Die Linke = 7,4% (= 7 Sitze)
Freie Wähler = 1,5% ( = 1 Sitz)
Piraten = 1,4% ( = 1 Sitz)
NPD = 1% ( = 1 Sitz)
Tierschutzpartei = 1,2% ( = 1 Sitz)
Famlienpartei = 07% ( = 1 Sitz)
ödp = 0,6% ( = 1 Sitz)
DIE PARTEI = 0,6% (= 1 Sitz)
Österreich
ÖVP = 27,3% (= 5 Sitze)
SPÖ = 24,2% (= 5 Sitze)
FPÖ = 20,5% (= 4 Sitze)
Grüne = 13,9% (= 3 Sitze)
NEOS = 7,6% (= 1 Sitz)
Sitzverteilung im EU-Parlament
Europäische Volkspartei (EVP): (212 Sitze)
Sozialdemokratische Partei Europas (SPE): (187 Sitze)
Liberale, Zentristen (ALDE) (71 Sitze)
Grüne/EFA (55 Sitze)
Konservative (EKR) (45 Sitze)
Linke (GUE-NGL) (43 Sitze)
EU-Skeptiker (EFD) (35 Sitze)
Fraktionslose (NA) (39 Sitze)
Sonstige (64 Sitze)
Ministerrat (Rat der EU)
In den Ministerräten sitzen die jeweiligen Fachminister der EU-Mitgliedsländer. Er darf nicht mit dem Europarat verwechselt werden. Sofern ein Treffen der Außenminister stattfindet, wird dieser Ministerrat als "Allgemeiner Rat" bezeichnet.
Der Ministerrat kann die EU-Kommission auffordern, Rechtsakte zur Vorlage beim Parlament zu erstellen.
Seit 2002 gibt es die folgenden Räte:
-
Allgemeiner Rat
-
Wirtschaft und Finanzen
-
Justiz und Innenpolitik (Sicherheit)
-
Beschäftigung, Soziales, Gesundheit und Verbraucherfragen
-
Wettbewerb (Binnenmärkte), Forschung und Industrie
-
Umwelt
-
Erziehung, Jugend und Kultur
-
Energie, Transportwirtschaft, Verkehr und Telekommunikation
-
Landwirtschaft und Fischereiwesen
Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften
Der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften, kurz: Europäischer Gerichtshof (EuGH), hat seinen Sitz in Luxemburg und ist für alle Rechtsstreitigkeiten und Auslegungen - das EU-Rechts betreffend - zuständig. Er sollte nicht mit dem internationalen Gerichtshof für Menschenrechte in Den Haag verwechselt werden.
Der Gerichtshof umfasst 27 Richter, wobei es aber eine "Große Kammer" bestehend aus 13 Richtern und weitere Kammern mit 3 oder 5 Richtern gibt. Der Gerichtshof kann von den EU-Mitgliedsstaaten, EU-Organen, aber auch von Unternehmen oder Privatpersonen angerufen werden.
EU-Kommission
Die Kommission schlägt Rechtsakte vor und ist auch für deren Einhaltung verantwortlich.
Ihre Amtszeit beträgt 5 Jahre. In Artikel 18 des Vertrags von Lissabon steht: " Der Präsident wird auf Vorschlag des Europarats vom EU-Parlament gewählt."
Am 15. Juli 2014 wurde der Luxemburger Jean-Claude Juncker von der Europäischen Volkspartei (RVP) mit 422 Stimmen zum Präsidenten der Kommission gewählt.
Neben dem Präsidenten gibt es aus den Reihen der Kommissare(innen) noch sieben Vizepräsidenten - darunter zwei Frauen.
Ihren Amtseid legten die neu gewählten Kommissare(innen) anschließend vor dem Europäischen Gerichtshof ab.
Rechtsakte der EU
In Deutschland sind "Gesetze" und "Rechtsverordnungen" typische Rechtsakte, wobei Gesetze vom Deutschen Bundestag (unter Einbeziehung des Bundesrates) oder den Länderparlamenten.
Rechtsverordnungen werden jedoch auf Grundlage entsprechender Gesetze von der Bundesregierung oder den Länderregierungen erlassen. In der EU gibt es die folgenden Rechtsakte:
-
Verordnungen
Verordnungen der EU sind mit deutschen Gesetzen zu vergleichen und trotz der Namensgleichheit nicht mit deutschen Rechtsverordnungen zu verwechseln. Sie besitzen ohne weitere Rechtsakte in den Mitgliedsländern allgemeine rechtliche Verbindlichkeit. -
Richtlinien
Richtlinien der EU müssen innerhalb bestimmter jeweils festgelegter Fristen in den Mitgliedsländern in nationales Recht, in Deutschland z.B. in Gesetze oder Rechtsverordnungen umgesetzt werden. -
Entscheidungen und Beschlüsse
Diese Rechtsakte sind für die Mitgliedsländer nicht verbindlich, bilden aber oft die Grundlage für ein weiteres Vorgehen auf den jeweiligen Gebieten. -
Empfehlungen und Stellungnahmen
Auch diese Rechtsakte sind für die einzelnen Mitgliedsländer nicht verbindlich. Oft sind zu diesen Empfehlungen oder Stellungnahmen aber wichtige Informationen enthalten, die das rechtliche Vorgehen in den Mitgliedsländern beeinflussen können.
Schuman-Erklärung
Schumannplan
Fünf Jahre nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs hatte der französische Außenminister Robert Schuman (1886-1963) in einer Rede am 9. Mai 1950 die Schaffung einer Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) vorgeschlagen, deren Mitglieder ihre Kohle- und Stahlproduktion zusammenlegen sollten.
Vorher war Schuman vom 24.November 1947 bis zum 24. Juni 1948 Ministerpräsident von Frankreich.
Um weiteren Kriegen vorzubeugen, einigten sich die Regierungen einiger europäischer Länder darauf, ihre Kohle-und Stahlproduktion zusammenzulegen.
Auf diese Weise wollten sie einen erneuten Krieg zwischen Frankreich und Deutschland nach dem Wortlaut der Schuman-Erklärung „nicht nur undenkbar, sondern materiell unmöglich“ machen.
Zu den Gründungsmitgliedern der EGKS gehörten Frankreich, Deutschland, Italien, Niederlande, Belgien und Luxemburg. Der Vertrag war am 18. April 1951 unterzeichnet worden. Die Vereinigung hatte den Grundstein für die heutige Europäische Union (EU) gelegt.
Römische Verträge
Die Römischen Verträge wurden am 25. März 1957 von Belgien, der Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und den Niederlanden in Rom unterzeichnet und waren am 1. Januar 1958 in Kraft getreten. Es waren:
- der EWG-Vertrag, mit dem die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) errichtet wurde - ursprünglich Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft bezeichnet
- der EURATOM-Vertrag, mit dem die Europäische Atomgemeinschaft (EURATOM) gegründet wurde.
- das Abkommen über gemeinsame Organe für die Europäischen Gemeinschaften, das festlegte, dass EWG, EURATOM und EGKS eine gemeinsame parlamentarische Versammlung - das jetzige Europäisches Parlament, einen gemeinsamen Gerichtshof und einen gemeinsamen Wirtschafts- und Sozialausschuss erhalten sollten. Diese Gemeinschaften bildeten zusammen mit der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl die Europäischen Gemeinschaften (EG).
Mit dem Fusionsvertrag von 1965 wurden auch die Kommissionen und die Ministerräte der einzelnen Gemeinschaft vereinigt..
Vertrag von Lissabon
Am 12. Juni 2008 lehnten die Iren in einer Volksabstimmung den Vertrag von Lissabon mit rund 53,4% der Stimmen ab. Irland war das einzige Land, in dem mittels einer Volksabstimmung darüber entschieden wurde. In den restlichen 26 EU-Mitgliedsländern stimmten bzw. stimmen die Parlamente ab. Am 2. Oktober 2009 wurde der Vertrag infolge einer neuen Volksabstimmung mit 67,1% der Stimmen - bei einer Wahlbeteiligung von 58% - von den Iren angenommen
Als letztes Land stimmten 2009 Parlament und Senat der Tschechischen Republik dem Vertrag zu, aber erst nachdem das Verfassungsgericht Tschechiens den Vertrag für verfassungskonform erklärt hatte, unterschrieb der tschechische Präsident Klaus am 3. November 2009 den Vertrag.
Er konnte damit am 1. Dezember 2009 in Kraft treten. Aufgrund des Vertrages gibt es jetzt einen ständigen Präsidenten des EU-Rates sowie eine Art Außenminister.
Auch die Rechte des EU-Parlaments wurden durch den Vertrag gestärkt. Weiterhin wurde der Austritt eines Landes aus der EU geregelt.
Abkommen von Schengen
In Schengen - einem kleineren Moselort in Luxemburg - unterzeichneten im Jahr 1985 Frankreich, Deutschland, die Niederlande, Belgien und Luxemburg ein Abkommen, in dem auf regelmäßige Grenzkontrollen zwischen den Beitrittsländern verzichtet wurde. Am 19. Juni 1990 wurde daraufhin das Schengener Durchführungsübereinkommen, in dem die Abläufe der Umsetzung des Übereinkommens in rechtlicher und technischer Hinsicht festgelegt sind verabschiedet.
Mit Stand vom Mai 2009 kann man aufgrund dies Abkommens von Schengen in folgende Länder ohne Routine-Grenzkontrollen ein- bzw. ausreisen. Dies gilt jedoch nur für die Vertragsländer untereinander. Die Außengrenzen werden weiterhin bewacht und kontrolliert.
Das Abkommen bezieht sich außerdem vorerst nur auf den Land- und Seeverkehr. Die Kontrollen im Luftverkehr sollen erst im Laufe des Jahres 2008 entfallen. Die Schweiz und Liechtenstein werden voraussichtlich im November 2008 folgen.
Die Staaten des Schengener Abkommens © goruma
Derzeit finden an den Grenzen der folgenden Länder - neben denen zu Deutschland - keine regelmäßigen Kontrollen mehr statt:
Andorra (kein EU-Land)
Belgien
Bulgarien
Estland
Finnland
Frankreich
Dänemark
Deutschland
Griechenland
Irland
Island (kein EU-Land)
Italien
Lettland
Liechtenstein
Litauen
Luxemburg
Malta
Monaco (kein EU-Land)
Niederlande
Norwegen (kein EU-Land)
Österreich
Polen
Portugal
Rumänien
San Marino (kein EU-Land)
Schweden
Schweiz (kein EU-Land)
Slowakei
Slowenien
Spanien
Tschechien
Ungarn
Vatikanstadt (kein EU-Land)
Euro
Am 1. Januar 2002 wurde der Euro das gemeinsame Zahlungsmittel in 12 von damals 15 Mitgliedsländern der EU. Am 1. Januar 2007 kam Slowenien hinzu, am 1. Januar 2008 traten Malta und Zypern der Eurozone bei und am 1. Januar 2015 Litauen.
Von den "alten" Mitgliedsländern gehören Großbritannien, Schweden und Dänemark nicht zur Eurozone.
Der Euro ist in 19 Ländern der EU und sechs weiteren Ländern die amtliche Währung (Stand: Januar 2015):
Andorra (kein EU-Mitglied)
Belgien seit dem 1.1.2002
Deutschland seit dem 1.1.2002
Estland seit dem 1. Januar 2011
Finnland seit dem 1.1.2002
Frankreich seit dem 1.1.2002
Griechenland seit dem 1.1.2002
Irland seit dem 1.1.2002
Italien seit dem 1.1.2002
Kosovo seit 2002 (kein EU-Mitglied)
Lettland seit dem 1.1.2014
Litauen seit dem 1.1.2015
Luxemburg seit dem 1.1.2002
Malta seit dem 1.1.2008
Monaco (kein EU-Mitglied)
Montenegro (kein EU-Mitglied)
Niederlande seit dem 1.1.2002
Österreich seit dem 1.1.2002
Portugal seit dem 1.1.2002
San Marino kein EU-Mitglied
Slowakei seit dem 1.1.2009
Slowenien seit dem 1.1.2007
Spanien seit dem 1.1.2002
Vatikanstadt kein EU-Mitglied
Zypern seit dem 1.1.2008
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