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Tuvalu: Ein- und Ausreisebestimmungen

Formalien, Visa

Deutsche benötigen bei der Einreise einen Reisepass, der über das beabsichtigte Ausreisedatum hinaus noch sechs Monate gültig sein muss. Das Visum wird kostenlos bei der Einreise ausgestellt. Wer länger bleiben möchte, muss eine gebührenpflichtige Verlängerung bei der Einwanderungsbehörde beantragen.
Der deutsche Kinderausweise wird nicht akzeptiert. Kinder sind daher mit einem Foto in den Pass eines Elternteils einzutragen oder müssen mit einem eigenen Reisepass reisen.

Erteilung von Visa
Honorarkonsulat von Tuvalu
An der Alster 45
D-20099 Hamburg
Tel: 0049 (0) 40 - 24 83 83 66
Fax: 0049 (0) 40 - 24 83 83 75

Ein- und Ausfuhr von Devisen

Landeswährung
Es existieren keine Beschränkungen. Ab einem Wert von 5.000 Australischen Dollar müssen diese jedoch deklariert werden.

Fremdwährungen
Es existieren keine Beschränkungen. Ab einem Wert von 5.000 Australischen Dollar müssen diese deklariert werden.

Warenein- und -ausfuhr

Die Ein- und Ausfuhr von Waffen, Munition oder Sprengstoff ist strikt verboten. Außerdem ist die Ein- und Ausfuhr von nach dem Washingtoner Artenschutzgesetz geschützten Pflanzen und Tieren verboten. Ein Verstoß kann empfindliche Strafen nach sich ziehen.

Zollfrei
Es dürfen bis zu einem Liter Spirituosen und 200 Zigaretten oder 225 Gramm Tabak eingeführt werden.

Ausreisegebühr / Departure Fee

Bei der Ausreise sind 20 AUD Ausreisegebühr zu bezahlen.






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