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Thailand: Reisemedizin, Impfungen und Warnhinweise

Infektions-Erkrankungen

Krokodil in Thailand © D.Jesse, goruma

In Thailand ist mit den folgenden in Deutschland bzw. Mittel- und Nordeuropa nicht oder selten verbreiteten Infektionserkrankungen zu rechnen:

  •  Malaria , es besteht teilweises hohes Malariarisiko. Ausgenommen sind: Bangkok, Chanthaburi, Chiang Mai, Pattaya, Chiang Rai, Phuket und Ko Samui. Etwa 50-60% der Infektionen erfolgen mit der gefährlichen Malaria tropica, der Rest mit der Malaria tertiana.
  • Amöbenruhr
  • Bakterienruhr
  • Bilharziose , durch im Süßwasser lebende Parasiten
  • Borreliose , infolge von Infektionen nach Zeckenbissen
  • Chikungunya , eine für einen gesunden erwachsenen Menschen nicht tödliche, aber schwere Virusinfektions-Erkrankung, die durch die Stechmücke "Aedes albopictus" (Tigermücke) übertragen wird. Der Name der Erkrankung stammt aus der ostafrikanischen Swahili (Kisuaheli)-Sprache und bedeutet in etwa "der gekrümmt geht".
  • Cholera , ein Infektionsrisiko besteht für die Reisende, die mit verschmutztem Wasser oder kontaminierten Lebensmitteln in Berührung kommen.
  • Dengue Fieber
  • Darminfektionen durch verunreinigte Lebensmittel oder kontaminiertes Wasser, so u. a. durch Amöben, Lamblien, Salmonellen, Shigellen und Wurmbefall sowie alle möglichen Arten an Viren und Bakterien.
  • Filariose
  • Fleckfieber
  • Frühsommer-Meningo-Enzephalitis, als Folge von Zeckenbissen
  • Hepatitis A und B, eine Infektion mit Hepatitis B ist nur bei Personen zu erwarten, die mit Blut in Kontakt kommen oder sexuelle Kontakte zu Einheimischen haben.
  • Japan Enzephalitis
  • Kinderlähmung, Polio
  • Lambliasis
  • Tetanus
  • Tollwut
  • Typhus, ein Infektionsrisiko besteht nur für die Reisende, die mit verschmutztem Wasser oder kontaminierten Lebensmitteln in Berührung kommen.

Impfempfehlungen
Bei Reisen nach Thailand werden die folgenden Impfungen empfohlen:

  • Cholera , nur für Reisende, die mit verschmutztem Wasser oder kontaminierten Lebensmitteln in Berührung kommen.
  • Diphtherie, eine Impfung gegen Diphtherie sollte grundsätzlich immer durchgeführt werden.
  • Gelbfieber
  • Hepatitis A und B, eine Impfung gegen Hepatitis B ist nur für Personen erforderlich, die mit Blut in Kontakt kommen oder sexuelle Kontakte zu Einheimischen haben.
  • Japan Enzephalitis
  • Kinderlähmung, Polio, eine Impfung gegen Polio sollte grundsätzlich immer durchgeführt werden.
  • Meningokokken-Meningitis
  • Tetanus, eine Impfung gegen Tetanus sollte grundsätzlich immer durchgeführt werden.
  • Typhus, nur für Reisende, die mit verschmutztem Wasser oder kontaminierten Lebensmitteln in Berührung kommen.

Impfpflicht
Es besteht für alle Personen, die älter als ein Jahr sind und aus einem von der WHO ausgewiesenen Gelbfieber-Infektionsgebiet einreisen, eine Impfpflicht gegen Gelbfieber.

Gelbfieberimpfung von Kindern
Zur Impfung von Kindern ist festzustellen:
Bei einer Impfung gegen Gelbfieber können gefährliche Nebenwirkungen auftreten wie z. B. Entzündungen des Gehirns (Enzephalitis). Rund zwei Drittel der davon Betroffenen sind Kinder unter sechs Monaten. Daher dürfen Kinder unterhalb dieses Alters auf keinen Fall geimpft werden. Auch Kinder unter einem Jahr sollten möglichst nicht geimpft werden. Im Zweifel sollte auf das Reisen in Gelbfieber-Infektionsgebiete mit Kleinkindern verzichtet werden.
Die Impfung gegen Gelbfieber darf nur in speziell dafür autorisierten Gelbfieber-Impfstellen durchgeführt werden!

Malariaprophylaxe
Bei Reisen in die Malariagebiete Thailands ist es dringend empfohlen, sich einer Malariaprophylaxe zu unterziehen. Wem die Nebenwirkungen bedenklich erscheinen, sollte wenigstens ein Notfallpräparat ("stand by - Präparat") mit sich führen.

Wer bezahlt in Deutschland Impfungen?

Die meisten Kinder werden in Deutschland bereits im frühen Kindesalter gegen eine Reihe von Infektionskrankheiten geimpft. Allerdings hält der Impfschutz nur bis zu 10 Jahren, in manchen Fällen sogar kürzer. Daher sollte vor einer Auslandsreise genau überlegt werden, gegen welche Infektionserkrankungen in dem betreffenden Land eine Impfung erforderlich bzw. sinnvoll ist und ob der ggf. vorhandene Impfschutz eventuell nicht zu lange zurückliegt.
Die Kosten für die folgenden Impfungen werden seit Juni 2007 von den meisten gesetzlichen Krankenversicherungen erstattet.
Es entfällt dabei sogar die 10 € Praxisgebühr – aber die Versicherten müssen in der Regel allerdings die gesetzliche Zuzahlung entrichten, die 10% des Impfstoffpreises beträgt – das sind mindestens 5 € und maximal 10 €. Unter diesen Voraussetzungen  sind die folgenden Impfungen kostenfrei:

  • Cholera
  • Diphtherie
  • Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME)
  • Gelbfieber
  • Hepatitis A und B
  • Meningokokken-Meningitis
  • Pneumokokken
  • Polyo (Kinderlähmung)
  • Tetanus (Wundstarrkrampf)
  • Tollwut
  • Typhus

Auch die Kosten einer Malaria-Prophylaxe werden von einigen Krankenkassen ersetzt.
Die privaten Krankenversicherungen übernehmen in der Regel (vorher erkundigen) ebenfalls die genannten Kosten.

Warnhinweise

Auswärtiges Amt (AA) der Bundesrepublik Deutschland
Bürgerservice
Telefon: 0049 - (0)30 - 5000 - 2000
Fax: 0049 - (0)30 - 5000 - 51000
www.auswaertiges-amt.de






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