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Syrien: Ein- und Ausreisebestimmungen

Formalien, Visa

Syrien: Al-Saideh_Roqaya © goruma (Saad Ali)

Es besteht Visumpflicht. Für die Einreise wird außerdem ein noch mindestens sechs Monate gültiger Reisepass bzw. Kinderausweis benötigt.

Im Allgemeinen wird eine vierwöchige Aufenthaltsdauer gewährt. Eine Verlängerung muss nach Ablauf von vier Wochen bei der syrischen Einwanderungsbehörde beantragt werden.

Touristen, deren Pass ein israelischer Stempel aufweist, wird die Einreise verweigert, selbst wenn sie im Besitz eines Visums sind. Dies gilt auch für Pässe mit Stempeln von israelisch-ägyptischen oder israelisch-jordanischen Grenzübergängen.

Für die Erteilung von Visa ist in Deutschland zuständig:
Botschaft der Arabischen Republik Syrien
Rauchstraße 25
10787 Berlin
Tel: 0049 - (0)30 - 50 17 70
Fax: 0049 - (0)30 50 17 73 11
www.syrianembassy.de

 

 

 

Ein- und Ausfuhr von Devisen

  • Landeswährung
    Die Einfuhr des Syrischen Pfunds ist unbegrenzt möglich, die Ausfuhr des Syrischen Pfunds im Wert von mehr als 100 US-Dollar ist nicht erlaubt.
  • Fremdwährungen
    Beträge im Wert von mehr als 5.000 US-Dollar müssen deklariert werden.

Das Eintauschen von Fremdwährungen in das Syrische Pfund außerhalb offizieller Wechselstuben, also "Schwarz"-Tauschen, ist selbstverständlich strikt verboten.

 

Warenein- und -ausfuhr

Die Ein- und Ausfuhr von Drogen, Waffen, Sprengstoff und Medien mit pornographischem Inhalt ist streng verboten. Die Einfuhr elektronischer Geräte ist genehmigungspflichtig; die Genehmigung muss vorher bei der Botschaft der Arabischen Republik Syrien beantragt werden; eine mehrwöchige Bearbeitungszeit sollte eingeplant werden. Die Ausfuhr von Antiquitäten kann problematisch sein und sollte vorher mit der Zollbehörde besprochen werden.

 

Einreise mit Haustieren

"Ich will auch mit nach Syrien!" © goruma (Dominik Jesse)

Für die Besitzer von Hunden und anderen Tieren stellt sich bei Auslandsreisen die Frage, ob sie ihre Tiere überhaupt mit in das gewählte Reiseland nehmen können, und wenn das möglich ist, stellt sich dann natürlich die Frage nach den jeweils geltenden Bedingungen. Hier bei uns finden Sie, seriös bei den Botschaften, dem Auswärtigen Amt oder dem ADACrecherchiert, alle wichtigen Informationen zu dieser Thematik. 

Die Einfuhr von Vögeln ist generell untersagt.

Für die Einfuhr von anderen Haustieren wird ein amtsärztliches Gesundheitszeugnis benötigt, das bestätigt, dass das Tier frei von ansteckenden Krankheiten ist sowie Informationen zu Alter, Farbe, Rasse, Geschlecht und den Namen des Halters und des Tieres enthält. Alle Haustiere müssen zudem gegen Tollwut geimpft sein. Diese Impfung muss in einem zusätzlichen Impfzertifikat dokumentiert sein.

Haustiere im Flugzeug
Es gibt für den Transport von Haustieren in Flugzeugen die Möglichkeit, dass das Tier gemeinsam mit einer Begleitperson (Halter) fliegt oder aber auch ohne eine solche.

Tiertransporte mit einer Begleitperson (Halter)

In diesem Fall ist wie folgt vorzugehen: Das Tier wird am Flughafen in eine vom Halter vorher besorgte Transportkiste gesperrt. Dabei muss sicher gestellt sein, dass der Behälter so groß ist, dass das Tier darin stehen und sich umdrehen kann, außerdem muss dafür gesorgt sein, dass keine Flüssigkeiten heraus laufen kann (Urin). Dies geschieht durch geeignetes saugfähiges Material, im einfachsten Fall durch eine ausreichende Menge Zeitungspapier. Weiterhin sollte ein Wassernapf vorhanden sein und, je nach Länge des Fluges, auch genügend Futter. Der Transportbehälter wird beim Einchecken am Schalter an das Personal übergeben. Die Transportgebühr richtet sich nach dem Gewicht des Tieres. Es ist unbedingt sicher zu stellen, dass für den gebuchten Flug auch Platz für das Tier vorhanden ist, da die Anzahl der Tiere, die transportiert werden können, begrenzt ist.
Das Tier befindet sich in der Maschine in einem klimatisierten Bereich zwischen dem Passagierdeck und dem Cargobereich. Während des Fluges kümmert sich in der Regel kein Mitglied der Besatzung um das Tier, auch nicht um Wasser oder Futter zu geben. Die Erfahrung hat aber gezeigt, dass der Stress des Eincheckens und der Startphase für die meistenTiere so belastend ist, dass sie den meisten Teil des Fluges schlafen. Die Gabe von Sedativa vor dem Einchecken wird nicht nur nicht empfohlen, da deren Wirkung unter diesen Bedingungen nicht vorhersehbar ist, sondern ist sogar aus Gründen der Sicherheit (Schmuggel) verboten. Viele Fluggesellschaften schließen eine Reihe von Hunden (Kampfhunde) außerdem vom Transport aus.

Tiertransport ohne Begleitperson

In diesem Fall muss eine Fachfirma mit dem Transport beauftragt werden, die sich dann um alles Weitere kümmert. Es sollte aber sicher gestellt sein, dass das Tier am Ankunftsflughafen von einer dem Hund vertrauten Person abgeholt wird. Und natürlich müssen alle Einfuhrvorschriften für Haustiere für das Land vorher erkundet und exakt eingehalten worden sein.

Hinweis

Es hat sich als sehr hilfreich erwiesen, wenn man das Tier bereits einige Woche vor dem beabsichtigten Flug zu Hause an einen derartigen Transportbehälter gewöhnt hat.






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