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Saudi-Arabien: Ein- bzw. Ausreisebestimmungen
Formalien, Visa
Reisende aus der EU benötigen für die Einreise nach Saudi-Arabien einen noch mindestens sechs Monate gültigen Reisepass, ein Rückflug- bzw. Weiterreiseticket sowie ein Visum. Für dieses ist die Vorlage einer persönlichen Einladung erforderlich. Des Weiteren sollte kein Eintrag israelischer Behörden im Reisepass vorhanden sein. Touristenvisa werden nur in geringer Anzahl und für Gruppenreisen vergeben. Ledige Frauen unter 45 Jahren dürfen nicht einreisen.
Generell dürfen saudische Frauen nur in Begleitung männlicher Verwandter reisen bzw. müssen von einem Verwandten vom Flughafen abgeholt werden. Für Pilgerfahrten werden besondere Einreisevisa von den saudischen Behörden erteilt.
Erteilung von Visa in Deutschland
Visa-Abteilung der Botschaft des Königreichs Saudi-Arabien
Kurfürstendamm 63
D-10707 Berlin
Tel: 0049 - (0)30 - 889 25 20 0
Fax: 0049 - (0)30 - 889 25 10 3
www.saudibotschaft.de
Ein- und Ausfuhr von Devisen
Landeswährung
Die Ein- und Ausfuhr der Landeswährung ist unbegrenzt gestattet.
Fremdwährung
Die Ein- und Ausfuhr von Fremdwährungen ist unbegrenzt gestattet. Die israelische Währung darf jedoch nicht eingeführt werden.
Ausreisegebühr/Departure Fee
Bei der Ausreise aus Saudi-Arabien wird keine Gebühr erhoben.
Warenein- und -ausfuhr
Folgende Artikel dürfen zollfrei nach Saudi-Arabien eingeführt werden: 600 Zigaretten oder 100 Zigarren oder 500 g Tabak, Parfüm für den persönlichen Bedarf sowie Zuchtperlen für den persönlichen Bedarf. Persönliche Gegenstände und Kleidung sind ebenfalls zollfrei.
Kameras und Computer sind zollpflichtig, der Betrag wird jedoch zurückerstattet, wenn die Ausfuhr innerhalb von 90 Tagen erfolgt.
Ein striktes Einfuhrverbot besteht für Alkohol (bei Verstößen: schwere Strafen), Lebensmittel aller Art (besonders Schweinefleisch und Nahrungsmittel mit Schweinefleisch), Palmen oder Palmenprodukte, Naturperlen sowie für pornografisches Material (gemeint ist hierbei jegliche Darstellung von körperlicher Freizügigkeit) sowie für Drogen und Waffen.
Bei der Einreise werden alle Arten von religiösen Büchern beschlagnahmt, auch Islamische wie z. B. der Koran.
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