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Saudi-Arabien: Reisemedizin, Impfungen und Warnhinweise

Infektionserkrankungen

In Saudi-Arabien ist mit den folgenden Infektionserkrankungen, die in Deutschland, Österreich oder der Schweiz nicht oder eher selten vorkommen, zu rechnen:

  • Malaria
    Ein Infektionsrisiko besteht in den ländlichen Gebieten der Südwest-Provinzen. Kein Malariarisiko besteht in Jeddah, Mekka, Medina und Taif. Etwa 80-90% der Infektionen erfolgen mit der sehr gefährlichen Malaria tropica, der Rest mit der Malaria tertiana.
  • Amöbenruhr
  • Bakterienruhr
  • Bilharziose
  • Chikungunya
  • Cholera
    Ein Infektionsrisiko besteht nur für die Reisenden, die mit verschmutztem Wasser oder kontaminierten Lebensmitteln in Berührung kommen können.
  • Dengue Fieber
  • Darminfektionen
    Diese können durch verunreinigte Lebensmittel oder kontaminiertes Wasser, so u. a. durch Amöben, Lamblien, Salmonellen, Shigellen und Wurmbefall sowie alle möglichen Arten an Viren und Bakterien, hervorgerufen werden.
  • Fleckfieber,
  • Hepatitis A und B
    Eine Infektion mit Hepatitis B ist nur bei den Personen möglich, die mit Blut in Kontakt kommen können oder denen, die sexuelle Kotakte haben.
  • Kala-Azar
  • Leishmaniose
  • Kinderlähmung, Polio
  • Tetanus
  • Tollwut
  • Typhus
    Ein Infektionsrisiko besteht nur für die Reisenden, die mit verschmutztem Wasser oder kontaminierten Lebensmitteln in Berührung kommen.

Impfempfehlungen
Bei Reisen nach Saudi-Arabien werden im Prinzip dieselben Impfungen wie sie auch in Deutschland, Österreich und der Schweiz üblich sind empfohlen:

  • Cholera
    Eine Impfempfehlung besteht für die Reisenden, die mit verschmutztem Wasser oder kontaminierten Lebensmittel in Berührung kommen können.
  • Diphtherie
    Eine Impfung gegen Diphtherie sollte grundsätzlich immer, auch im Heimatland, bestehen.
  • Hepatitis A und B
    Eine Impfung gegen Hepatitis B ist nur für die Personen erforderlich, die mit Blut in Kontakt kommen können oder die sexuelle Kotakte suchen.
  • Kinderlähmung, Polio
    Eine Impfung gegen Polio sollte grundsätzlich immer, auch im Heimatland, bestehen.
  • Meningokokken-Meningitis
  • Tetanus
    Eine Impfung gegen Tetanus sollte grundsätzlich immer, auch im Heimatland, bestehen.
  • Typhus
    Eine Impfempfehlung besteht für Reisende, die mit verschmutztem Wasser oder kontaminierten Lebensmitteln in Berührung kommen können.

Impfpflicht
Bei der Einreise und für den Aufenthalt in Saudi-Arabien bestehen folgende Impfvorschriften:

1. Gelbfieber
Alle Personen, die älter als 1 Jahr sind und die aus einem von der WHO als Gelbfieber-Infektionsgebiet ausgewiesen Land einreisen, müssen über den Nachweis einer Impfung gegen Gelbfieber verfügen.

  • Gelbfieberimpfung von Kindern
    In den meisten Ländern, in denen eine Gelbfieberimpfung vorgeschrieben ist, gilt dies auch für Kinder mit einem Alter über 1 Jahr, in einigen Ländern sogar ab 6 Monaten. Dazu ist festzustellen:
    Bei einer Impfung gegen Gelbfieber gab es eine Reihe von Nebenwirkungen wie z. B. Enzephalitis. Rund zwei Drittel der davon Betroffenen waren Kinder unter 6 Monaten. Daher dürfen Kinder unterhalb dieses Alters auf keinen Fall geimpft werden. Aber auch Kinder unter einem Jahr sollten möglichst nicht geimpft werden. Im Zweifel müssen Gelbfieber-Infektionsgebiete dann gemieden werden.
    Jede Impfung gegen Gelbfieber darf nur in speziell dafür autorisierten Gelbfieber-Impfstellen durchgeführt werden!

2. Kinderlähmung
Alle Personen unter 15 Jahren, die aus einem Land einreisen, in dem das Polio-Virus von der WHO gemeldet wurde, müssen über eine Polioimpfung verfügen und sie nachweisen können.

3. Miningokokken-Meningitis
Pilger, insbesonders während der Hadsch (Hajj), also der vorgeschriebenen Pilgerfahrt nach Mekka, müssen über eine Impfung gegen Meningokokken verfügen. Dabei darf der Impftermin nicht weniger als zehn Tage und nicht länger als drei Jahre vor der Einreise liegen.

Malariaprophylaxe
Bei Reisen in das Land, vor allem bei Reisen in die oben genannten Gebiete, ist es dringend angeraten, sich einer Malariaprophylaxe zu unterziehen. Wem die Nebenwirkungen bedenklich erscheinen, sollte aber wenigstens ein "Stand-by-Präparat" mit sich führen.

Wer bezahlt in Deutschland Impfungen?

Die meisten Kinder werden in Deutschland bereits im frühen Kindesalter gegen eine Reihe von Infektionskrankheiten geimpft. Allerdings hält der Impfschutz nur bis zu 10 Jahren, in manchen Fällen sogar kürzer. Daher sollte vor einer Auslandsreise genau überlegt werden, gegen welche Infektionserkrankungen in dem betreffenden Land eine Impfung erforderlich bzw. sinnvoll ist und ob der ggf. vorhandene Impfschutz eventuell nicht zu lange zurückliegt.
Die Kosten für die folgenden Impfungen werden seit Juni 2007 von den meisten gesetzlichen Krankenversicherungen erstattet.
Es entfällt dabei sogar die 10 € Praxisgebühr – aber die Versicherten müssen in der Regel allerdings die gesetzliche Zuzahlung entrichten, die 10% des Impfstoffpreises beträgt – das sind mindestens 5 € und maximal 10 €. Unter diesen Voraussetzungen  sind die folgenden Impfungen kostenfrei:

  • Cholera
  • Diphtherie
  • Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME)
  • Gelbfieber
  • Hepatitis A und B
  • Meningokokken-Meningitis
  • Pneumokokken
  • Polyo (Kinderlähmung)
  • Tetanus (Wundstarrkrampf)
  • Tollwut
  • Typhus

Auch die Kosten einer Malaria-Prophylaxe werden von einigen Krankenkassen ersetzt.
Die privaten Krankenversicherungen übernehmen in der Regel (vorher erkundigen) ebenfalls die genannten Kosten.

Warnhinweise

Auswärtiges Amt (AA) der Bundesrepublik Deutschland
Bürgerservice
Telefon: 0049 - (0)30 - 5000 - 2000
Fax: 0049 - (0)30 - 5000 - 51000
www.auswaertiges-amt.de






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