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Nordkorea: Reisemedizin, Impfungen und Warnhinweise

Infektionsrerkrankungen

In Nordkorea ist mit den folgenden in Deutschland bzw. Mittel- und Nordeuropa nicht oder eher seltener verbreiteten Infektionserkrankungen zu rechnen. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass nur relativ unsichere Informationen aus dem Land dazu vorliegen:

  • Malaria: Es besteht nur in der Umgebung der Grenze zwischen Nord- und Südkorea ein relativ geringes Infektionsrisiko. Es kommt dort nur die Malaria tertiana vor.
  • Darminfektionen durch verunreinigte Lebensmittel oder kontaminiertes Wasser, so u.a. durch Amöben, Lamblien, Salmonellen, Shigellen, Wurmbefall und alle möglichen Arten an Viren und Bakterien
  • Hepatitis A und B
  • Japanische Enzephalitis
  • Kinderlähmung, Polio
  • Tollwut
  • Typhus

Impfempfehlungen

Bei der Einreise nach Nordkorea werden die folgenden Impfungen empfohlen:

  • Diphtherie - eine Impfung gegen Diphtherie sollte jedoch grundsätzlich immer, auch im Heimatland, bestehen.
  • Hepatitis A und B
  • Japanische Enzephalitis
  • Kinderlähmung, Polio
  • Tetanus - eine Impfung gegen Tetanus sollte jedoch grundsätzlich immer, auch im Heimatland, bestehen.
  • Tollwut - aber nur bei Risikoreisenden, die mit den Überträgertieren in Berührung kommen können.
  • Typhus - aber nur bei Reisenden, die mit verschmutztem Wasser oder kontaminierten Lebensmitteln in Berührung kommen können.

Malariaprophylaxe
Bei Reisen in das Land, vor allem bei Reisen in die oben genannten Grenz-Gebiete, ist es trotz des relativ geringen Infektionsrisiko angeraten, sich einer Malariaprophylaxe zu unterziehen. Wem die Nebenwirkungen bedenklich erscheinen, sollte aber wenigstens ein "Stand-by-Präparat" mit sich führen.

Wer bezahlt in Deutschland Impfungen?

Die meisten Kinder werden in Deutschland bereits im frühen Kindesalter gegen eine Reihe von Infektionskrankheiten geimpft. Allerdings hält der Impfschutz nur bis zu 10 Jahren, in manchen Fällen sogar kürzer. Daher sollte vor einer Auslandsreise genau überlegt werden, gegen welche Infektionserkrankungen in dem betreffenden Land eine Impfung erforderlich bzw. sinnvoll ist und ob der ggf. vorhandene Impfschutz eventuell nicht zu lange zurückliegt.
Die Kosten für die folgenden Impfungen werden seit Juni 2007 von den meisten gesetzlichen Krankenversicherungen erstattet.
Es entfällt dabei sogar die 10 € Praxisgebühr – aber die Versicherten müssen in der Regel allerdings die gesetzliche Zuzahlung entrichten, die 10% des Impfstoffpreises beträgt – das sind mindestens 5 € und maximal 10 €. Unter diesen Voraussetzungen  sind die folgenden Impfungen kostenfrei:

  • Cholera
  • Diphtherie
  • Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME)
  • Gelbfieber
  • Hepatitis A und B
  • Meningokokken-Meningitis
  • Pneumokokken
  • Polyo (Kinderlähmung)
  • Tetanus (Wundstarrkrampf)
  • Tollwut
  • Typhus

Auch die Kosten einer Malaria-Prophylaxe werden von einigen Krankenkassen ersetzt.
Die privaten Krankenversicherungen übernehmen in der Regel (vorher erkundigen) ebenfalls die genannten Kosten.

Impfpflicht

Bei der Einreise und für den Aufenthalt in dem Land bestehen keinerlei Impfvorschriften.

Warnhinweise

Auswärtiges Amt der Bundesrepublik Deutschland
Bürgerservice
Telefon: 0049 - (0)30 - 5000 - 2000
Fax: 0049 - (0)30 - 5000 - 51000
www.auswaertiges-amt.de






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