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Nordkorea: Ein- bzw. Ausreisebestimmungen

Formalien, Visa

Botschaft der Demokratischen Volksrepublik Korea in Berlin © goruma

Touristen wird die Einreise in das Land grundsätzlich nur gestattet, sofern ein Rückflugticket sowie ausreichende Finanzmittel zur Verfügung stehen, um den Aufenthalt in dem Land selber zu finanzieren.

Für die Erteilung von Visa sind in Deutschland zuständig:

Botschaft der Demokratischen Volksrepublik Korea
Visa-Abteilung der Botschaft von Nordkorea
Glinkastraße 5-7
Berlin
Tel: 0049 - (0)30 - 229 31 89
Fax: 0049 - (0)30 - 229 31 91

Devisen

Alle Arten von Devisen müssen bei der Einreise deklariert werden. Die Währung für ausländische Besucher ist der Euro, daher müssen alle Ausgaben in dem Land in Euro beglichen werden; Kreditkarten werden in der Regel nicht akzeptiert.

Warenein- und -ausfuhr

Die Ein- und Ausfuhr von Waffen, Munition oder Sprengstoff ist strikt verboten. Ausgenommen sind Jagdwaffen, die aber unbedingt bei der Einreise deklariert werden müssen. Außerdem ist die Ein- und Ausfuhr von nach dem Washingtoner Artenschutzgesetz geschützten Pflanzen und Tieren verboten. Ein Verstoß kann empfindliche Strafen nach sich ziehen.
Gegenstände des täglichen Bedarfs können eingeführt werden. Allerdings sind Fotoapparate, Uhren, Schmuck, Videogeräte und Publikationen (Zeitschriften, Zeitungen) bei der Einreise zu deklarieren. Handys sind bei der Einreise gegen Beleg abzugeben. Due Einfuhr von Publikationen in koreanischer Sprache, Pflanzensamen, Radios und Ferngläsern ist verboten.






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