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Ein- und Ausreisebestimmungen

Reisende aus den EU-Ländern benötigen zur Einreise nach Jordanien ein Visum und einen noch mindestens 6 Monate gültigen Reisepass. Für die Einfuhr eines PKW sind ein internationaler Führerschein, eine internationale Zulassung und ein Carnet de Passage (Grenzübertrittsschein) erforderlich.

Erteilung von Visa in Deutschland

Visa- Abteilung der Botschaft des Königreichs Jordanien

Heerstraße 201
13595 Berlin
Email: jordan@jordanembassy.de
www.jordanembassy.de 

Ein- und Ausfuhr von Devisen

  • Landeswährung
    Die Einfuhr der Landeswährung ist  bis zu einer Höhe von umgerechnet 10.000 Euro gestattet. Die Ausfuhr der Landeswährung ist auf 300 JD beschränkt.
  • Fremdwährungen
    Israelische Währung darf nicht nach Jordanien eingeführt werden. Ansonsten gelten 10.000 Euro als Höchstgrenze

Warenein- und Warenausfuhr
Folgende Artikel können zollfrei nach Jordanien eingeführt werden: 200 Zigaretten oder 25 Zigarren oder 200 g Pfeifentabak, 1 l Wein oder Spirituosen, 1-2 geöffnete Flakons Parfüm sowie Geschenke bis zu einem Wert von 50 JD. Auch Reisebedarfsartikel inkl. Laptop und Kamera dürfen zollfrei eingeführt werden. Streng verboten ist die Einfuhr von Waffen, Funkgeräten, Rauschgift oder pornografischen Schriften. Die Ausfuhr von Antiquitäten und Korallen ist ebenfalls streng verboten.






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