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Bangladesch: Ein- bzw. Ausreisebestimmungen
Formalien, Visa
Deutsche, österreichische und Schweizer Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Bangladesch einen noch mindestens drei Monate gültigen Reisepass und ein Visum. Kinderausweise werden gewöhnlich anerkannt, zum Teil werden mitreisende Kinder auch im Visumsvermerk im Pass der Eltern mit aufgeführt. Es besteht keine Möglichkeit, das Visum für einen Kurzaufenthalt erst bei Ankunft im internationalen Flughafen Dhaka zu erhalten. Bei der Einreise nach Bangladesch auf dem Luftweg ist für eine spätere Ausreise auf dem Landweg (und umgekehrt) eine "Route Changes Permission" beim Department of Passports and Immigration in Dhaka (Agargaon) erforderlich.
Für die Erteilung von Visa ist in Deutschland zuständig:
Dovestraße 1
10587 Berlin
Tel: +49 (0)30-39 89 75-0
Fax: +49 (0)30-39 89 75 10
Ausreisegebühr / Departure Fee
Seit Mitte März 2003 müssen Ausländer bei der Ausreise nach Europa eine Reisesteuer in Höhe von 2.500 bangladeschischen Taka entrichten, zusätzlich eine Flughafengebühr von derzeit 300 Taka. Bei Ausreise in andere Staaten Südasiens beträgt die Reisesteuer 800 Taka. Diese Beträge werden gewöhnlich unmittelbar beim Flugscheinerwerb durch das ausstellende Reisebüro abgeführt und auf dem Flugschein entsprechend vermerkt. Andernfalls entrichten Reisende den fälligen Betrag beim Einchecken unmittelbar am Schalter ihrer Fluggesellschaft. Transitpassagiere, die sich bis zu 72 Stunden in Bangladesch aufhalten, und Kinder unter zwei Jahren sind von den vorgenannten Gebühren befreit. Bei Erwerb von Flugscheinen in Bangladesch wird eine neu eingeführte Steuer in Höhe von jeweils umgerechnet 10 US-Dollar abgeführt.
Ein- und Ausfuhr von Devisen
- Landeswährung
Die Ein- und Ausfuhr der Landeswährung ist bis zu einer Höhe von 100 Taka gestattet. - Fremdwährungen
Fremdwährungen können bis zu einer Höhe von 1.000 US $ eingeführt werden. Es besteht eine Deklarationspflicht für Beträge über 150 US $. Die Ausfuhr von Beträgen bis zu 150 US $ oder in Höhe der deklarierten Summe ist gestattet.
Warenein- und -ausfuhr
Die Einfuhr von brennbaren Flüssigkeiten oder Chemikalien, Waffen und Munition jedweder Art ist nur mit einer Importgenehmigung des bangladeschischen Innenministeriums erlaubt. Nichtmuslime dürfen zwei Flaschen alkoholischer Getränke einführen. Zwei Stangen Zigaretten können zollfrei eingeführt werden. Die Einfuhr und der Besitz von Drogen sind strengstens verboten. Die Einfuhr und der Besitz von Pornographie jeder Art sind strengstens verboten. Gold, Silber- und sonstigen Edelsteinen und Schmuck ist anzeige- und zollpflichtig, maximal dürfen jeweils 10kg eingeführt werden. Seit 2004 wurden Einfuhrverbote für bestimmte Kraftfahrzeuge erlassen. Über vier Jahre alte KfZ dürfen nicht nach Bangladesch eingeführt werden. Kfz jüngeren Datums dürfen nur noch aus dem ursprünglichen Herstellungsland eingeführt werden, unabhängig vom Ort der ersten Zulassung oder Staatsangehörigkeit des Halters.
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