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Klassizismus, Barock, Rokoko ... in der folgenden Rubrik finden Sie eine Übersicht der wichtigsten Baustile.
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Zittau: Anreise und Verkehr
Anreise nach Zittau
Straßen von und nach Zittau
- B 96
Die Bundesstraße 96 beginnt in Zittau und endet in Sassnitz auf Rügen.
- B99
Die Bundesstraße 99 beginnt in Zittau an der B 96 und endet in Görlitz an der B 6.
- B 178n
Die Bundesstraße 178n verbindet Zittau mit der Autobahn 4 und Löbau
Eisenbahnverbindungen
Abgesehen von der traditionellen Eisenbahnverbindung Zittau-Löbau, die innerhalb der Hauptstrecke Dresden-Liberec - also grenzüberschreitend fährt, existieren auch Verbindungen bis Varnsdorf. Außerdem enden in Zittau einige deutsche Eisenbahnlinien wie die Neißetalbahn von Görlitz, die Bahnstrecke Bischofswerda–Zittau - von Dresden-Neustadt und die Mandaubahn - von Seifhennersdorf.
Von dem 1859 eröffneten und 2001 umfassend sanierten Hauptbahnhof Zittau fährt seit 1890 die mit Dampf betriebene Zittauer Schmalspurbahn („Bimmelbahn“). Sie geht vom Bahnhof ins Zittauer Gebirge zu den Kurorten Oybin und Jonsdorf.
Busse
In Zittau existieren mehrere Stadtbuslinien und zudem Linien im Landkreis Löbau-Zittau. Diese werden von der Kraftverkehrsgesellschaft Dreiländereck mbH (KVG) betrieben.
Fahrräder
An Zittau führt der berühmte Oder-Neiße-Radweg vorbei.
Flughafen
Zittau hat keinen eigenen Flughafen. Wer die Stadt aber dennoch aus der Luft erreichen will, wird über den Flughafen Dresden-Klotzsche fliegen müssen, von wo es dann entweder mit der Bahn oder mit dem Auto nach Zittau geht.
Einige Verkehrsregeln
Höchstgeschwindigkeit
In Zittau besteht - wie in ganz Deutschland - für Auto- und Motorradfahrer eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 km/h. Auf Landstraßen darf man bis zu 100 km/h fahren. Grundsätzlich sind neben den dargestellten allgemeinen Geschwindigkeitsbegrenzungen die durch Schilder gekennzeichneten Geschwindigkeitsbegrenzungen strikt einzuhalten.
Promillegrenze
In Zittau herrscht für alle Auto- und Motorradfahrer eine Alkoholpromillegrenze von 0,5 und bei Auffälligkeiten (Schlangenlinien fahren, Unfälle) von 0,3 Promille. Seit August 2007 besteht für die Fahrer von Kraftfahrzeugen in einem Alter unter 21 Jahre ein absolutes Alkoholverbot. Für Fahranfänger über 21 Jahre gilt für die zweijährige Probezeit nach erfolgter Fahrprüfung ebenfalls eine Nullpromillegrenze.
Sonstige Regeln
Motorräder müssen auch tagsüber mit Licht gefahren werden.
Im Bereich eines verkehrsberuhigten Bereiches („Spielstraße“) - eine klar ausgewiesene Straße, die durch ein Schild angekündigt und aufgehoben wird – gelten folgende Regelungen:
- Fußgänger dürfen die gesamte Straße benutzen
- Kinderspiele sind überall erlaubt
- Fahrverkehr ist gegenüber spielenden Personen wartepflichtig
- Fahrzeugverkehr nur im Schritttempo erlaubt (max. 4 bis 7 km/h)
- Parken ist außerhalb gekennzeichneter Flächen nicht gestattet (nur für Ein- oder Aussteigen oder zum Be- oder Entladen)
- Achtung! Es gilt nicht Rechts-vor-Links
Das Ende einer Tempo-30-Zone, einem Gebiet also, in dem die Höchstgeschwindigkeit für das gesamte Gebiet durch wenige Verkehrszeichen auf 30 Stundenkilometer beschränkt wird, wird immer durch ein Extra-Schild angekündigt.
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