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Ungarn: Ein- und Ausreisebestimmungen

Formalien, Visa

Ab dem 21. Dezember 2007 trat in Ungarn das Abkommen von Schengen in Kraft. Gemeinsam mit Estland, Lettland, Litauen, Polen, Tschechien, der Slowakei, Slowenien sowie Malta kann man ab diesem Zeitpunkt auch in diese Länder ohne regelmäßige Grenzkontrollen einreisen. So kommt ein Spanier z.B. ohne Kontrollen bis nach Estland und ein Finne über Estland bis nach Portugal. Damit gehören ab dem 21. Dezember 2007 insgesamt 24 Staaten zum Schengen-Raum.
In dem Moselort Schengen in Luxemburg wurde bereits 1985 beschlossen, nach und nach die Grenzkontrollen in den beteiligten Ländern abzuschaffen, dafür aber die Kontrollen an den Außengrenzen zu verstärken.

Erteilung von Visa  in Deutschland
In den Fällen, in denen dennoch ein Visa erforderlich ist, können Sie dies bei der Ungarischen Botschaft erhalten. Auch alle weiter gehenden Fragen zur Einreise, dem Aufenthalt oder zu Arbeits- und Studienbedingungen werden hier beantwortet.

Visa- Abteilung der Botschaft der Republik Ungarn 
Unter den Linden 76
10117 Berlin
Tel: 0049 - (0)30 - 203 10 - 0
Email: info@ungarische-botschaft.de
Sprechstunden: Montag bis Freitag 9:00 - 12:00 Uhr ( Einlass bis 11:30 Uhr )
geschlossen am: 20. August, 3. Oktober, 23. Oktober, 1. November, 24. Dezember bis 2. Januar

Bonn
Außenstelle der Botschaft der Republik Ungarn - Konsularabteilung 
Turmstr. 30 
53175 Bonn
Tel: 0049 - (0)228 - 39 16 80 
Email: humisbon@t-online.de Berlin
Zuständigkeit: Nordrhein-Westfalen, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland
Sprechstunden: Montag, Mittwoch, Freitag, 8:30 - 11:30 Uhr, Montag 14:00 - 15:30 Uhr
geschlossen am: 20. August, 3. Oktober, 23. Oktober, 1. November, 24. Dezember bis 2. Januar

München
Generalkonsulat der Republik Ungarn 
Vollmannstraße 2
81927 München 
Tel: 0049 - (0)89 - 91 10 32 
Email: huconmuc@t-online.de 
Zuständigkeit: Bayern
Sprechstunden: Montag bis Freitag, 9:00 - 12:00 Uhr
geschlossen am: 20. August, 3. Oktober, 23. Oktober, 1. November, 25. und 26. Dezember

Stuttgart 
Generalkonsulat der Republik Ungarn
 
Haußmannstraße 22
70188 Stuttgart
0049 - (0)711 / 238 93 - 0 
huconstu@t-online.de Berlin  
Zuständigkeit: Baden-Württemberg
Sprechstunden: Montag, Mittwoch, Freitag, 9:00 - 12:00 Uhr, Mittwoch 14.00 - 15.30 Uhr
geschlossen am: 20. August, 3. Oktober, 23. Oktober, 1. November, 24. bis 31. Dezember

Erteilung von Visa in Österreich und der Schweiz

Siehe unter Vertretungen von Ungarn in Österreich bzw. Vertretungen von Ungarn in der Schweiz.

Ein- und Ausfuhr von Devisen

  • Landeswährung und Fremdwährung können uneingeschränkt ein- und ausgeführt werden.
  • Allerdings müssen Landes- wie Fremdwährungen im Gegenwert von über 1 Mio. Forint bei der Ein- und Ausfuhr deklariert werden.
  • Belege mit eingetragener Reisepassnummer über den Umtausch ausländischer Währungen müssen aufbewahrt und bei der Ausreise dem Zoll auf Verlangen vorgelegt werden.

Ausreisegebühr / Departure Fee
Für die Ausreise aus Ungarn ist keine spezielle Gebühr zu entrichten.

Warenein- und -ausfuhr
Bei den angeführten Beschränkungen der Einfuhrmengen handelt es sich Vorgaben für die Einreise aus Nicht-EU-Ländern:

  • Tabak: 200 Zigaretten oder 100 Zigarren oder 250 g Tabak
  • Alkohol: 5 l Bier, 1 l Spirituosen, 2 l Wein.
  • Geschenke bis zu einem Gesamtwert von 29.500 FT.
  • Lebensmittel: 1 kg Kaffee oder Tee, Kakao und Gewürze (außer Paprikagewürz und Gewürzmischungen)

Einreise mit Haustieren

"Wuff - ich will auch mit!" ©goruma

Für die Einreise mit Haustieren nach Ungarn greift die EU-Verordnung über die Ein- und Ausfuhr von Heimtieren vom 1.10.2004:
Dieser EU-Verordnung nach dürfen nur Haustiere nach Ungarn eingeführt werden, die entweder über einen implantierten elektronischen Chip verfügen oder tätowiert sind (ab dem Jahr 2011 ist ein elektronischer Chip Pflicht für alle Haustiere) und somit eindeutig identifizierbar sind. Außerdem muss für jedes mitgeführte Haustier ein EU-Heimtierausweis ausgestellt werden. Dieser Ausweis kann von jedem niedergelassenen Tierarzt ausgestellt werden.
Jedes Haustier, das nach Ungarn eingeführt wird, muss gegen Tollwut geimpft sein. Dabei gilt zu beachten, dass die Tollwutschutzimpfung mindestens 21 Tage vor Einreise erfolgt sein muss und nicht länger als zwölf Monate zurückliegen darf. Haustiere müssen bei der Erstimpfung mindestens drei Monate alt sein. Für Haustiere, die jünger als drei Monate sind und nicht gegen Tollwut geimpft sind, besteht trotzdem die Möglichkeit, diese nach Lettland einzuführen. Diese Haustiere müssen gechippt oder tätowiert sein, ein EU-Heimtierausweis muss auf sie ausgestellt werden und es muss gewährleistet sein, dass diese Tiere seit ihrer Geburt am selben Ort gehalten wurden und sie nicht mit Wildtieren in Kontakt gekommen sind.
In Ungarn gilt für Hunde Leinenpflicht auf allen öffentlichen Plätzen. In öffentlichen Verkehrsmitteln muss ein Maulkorb angelegt werden.
Besondere Hunderassen sind von der Einreise ausgeschlossen. Dazu gehören der Bandog, Fila Brasiliero, die Argentinische Dogge, die Bordeaux Dogge, der Bullmastif, der Tosa-Inu, der Staffordshire-Bullterrier, der Amerikanische Staffordshire-Terrier und der Bullterrier. Diese Hunde können allerdings eingeführt werden, wenn sie kastriert sin

Tiertransporte im Flugzeug mit einer Begleitperson (Halter)
In diesem Fall ist wie folgt vorzugehen: Das Tier wird am Flughafen in eine vom Halter vorher besorgte Transportkiste gesperrt. Dabei muss sicher gestellt sein, dass der Behälter so groß ist, dass das Tier darin stehen und sich umdrehen kann, außerdem muss dafür gesorgt sein, dass keine Flüssigkeiten heraus laufen kann (Urin). Dies geschieht durch geeignetes saugfähiges Material, im einfachsten Fall durch eine ausreichende Menge Zeitungspapier.
Weiterhin sollte ein Wassernapf vorhanden sein und, je nach Länge des Fluges, auch genügend Futter. Der Transportbehälter wird beim Einchecken am Schalter an das Personal übergeben. Die Transportgebühr richtet sich nach dem Gewicht des Tieres. Es ist unbedingt sicher zu stellen, dass für den gebuchten Flug auch Platz für das Tier vorhanden ist, da die Anzahl der Tiere, die transportiert werden können, begrenzt ist.
Das Tier befindet sich in der Maschine in einem klimatisierten Bereich zwischen dem Passagierdeck und dem Cargobereich. Während des Fluges kümmert sich in der Regel kein Mitglied der Besatzung um das Tier, auch nicht um Wasser oder Futter zu geben.
Die Erfahrung hat aber gezeigt, dass der Stress des Eincheckens und der Startphase für die meisten Tiere so belastend ist, dass sie den meisten Teil des Fluges schlafen. Die Gabe von Sedativa vor dem Einchecken wird nicht nur nicht empfohlen, da deren Wirkung unter diesen Bedingungen nicht vorhersehbar ist, sondern ist sogar aus Gründen der Sicherheit (Schmuggel) verboten. Viele Fluggesellschaften schließen eine Reihe von Hunden (Kampfhunde) außerdem vom Transport aus.
Tiertransport ohne Begleitperson
In diesem Fall muss eine Fachfirma mit dem Transport beauftragt werden, die sich dann um alles Weitere kümmert. Es sollte aber sicher gestellt sein, dass das Tier am Ankunftsflughafen von einer dem Hund vertrauten Person abgeholt wird. Und natürlich müssen alle Einfuhrvorschriften für Haustiere für das Land vorher erkundet und exakt eingehalten worden sein.
Hinweis
Es hat sich als sehr hilfreich erwiesen, wenn man das Tier bereits einige Woche vor dem beabsichtigten Flug zu Hause an einen derartigen Transportbehälter gewöhnt hat.






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