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Ein- und Ausreisebestimmungen

Formalien, Visa

Ab dem 21. Dezember 2007 trat in Malta das Abkommen von Schengen in Kraft. Gemeinsam mit Estland, Lettland, Litauen, Polen, Tschechien, Ungarn, der Slowakei und Slowenien kann man ab diesem Zeitpunkt auch in diese Länder ohne regelmäßige Grenzkontrollen einreisen. So kommt ein Spanier z.B. ohne Kontrollen bis nach Estland und ein Finne über Estland bis nach Portugal. Damit gehören ab dem 21. Dezember 2007 insgesamt 24 Staaten zum Schengen-Raum. In dem Moselort Schengen in Luxemburg wurde bereits 1985 beschlossen, nach und nach die Grenzkontrollen in den beteiligten Ländern abzuschaffen, dafür aber die Kontrollen an den Außengrenzen zu verstärken.

Erteilung von Visa
  in Deutschland
In den Fällen, in denen dennoch ein Visa erforderlich ist, können Sie dies bei der Botschaft von Malta erhalten. Auch alle weiter gehenden Fragen zur Einreise, dem Aufenthalt oder zu Arbeits- und Studienbedingungen werden hier beantwortet.

Visa- Abteilung der Botschaft der Republik Malta

Klingelhöferstraße 7
D- 10785 Berlin
Tel: 0049 - (0)30) - 263 91 10
Fax: 0049 - (0)30) - 26 39 11 23
Email: maltaembassy.berlin@gov.mt

Erteilung von Visa in Österreich und der Schweiz
Siehe unter Vertretungen von Malta in Österreich bzw. Vertretungen von Malta in der Schweiz.

Warenein- und Warenausfuhr
Für die Einfuhr von Gütern des persönlichen Bedarfs gelten die EU- Bestimmungen.
Die Einfuhr folgender Waren ist untersagt: Waffen (inkl. Springmesser, Totschläger), Munition, Sprengstoff, Drogen, anstößiges Material (Bücher, Filme u.a.), bestimmte Pflanzen und landwirtschaftliche Produkte, aus gefährdeten oder geschützten Tieren gewonnene Produkte, Funkgeräte (z.B. CB-Funkanlagen) sowie gefälschte oder illegal kopierte Produkte. Für die Einfuhr von Jagdwaffen muss vorher eine Genehmigung beantragt werden.






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